Der Rechtsanspruch gilt ab dem 1. Geburtstag, sichert einem aber tatsächlich nur einen Platz zu. Wo ist dann zweitrangig, ich meine bei uns ist alles in einem Umrkeis von 20 Minuten vom Wohnort aus ertragbar. Ob der Arbeitsplatz dann vielleicht in die andere Richtung liegt ist zweitrangig.
Bei uns gilt: Erst mit Unterschrift unter dem Bertreuungsvertrag gibt es einen verbindlichen Anspruch auf einen Platz. Jede Kita hat ein Vergabesystem mit gestaffelten Aufnahmekriterien mit unterschiedlicher Gewichtung. Sofern einm Elternteil zu Hause ist rutscht das Kind (wenn keine anderen Gründe vorliegen) weiter nach unten. Das klingt hart, aber irgendwie müssen wir schauen wen wir nehmen, nach einem möglichst sozialen Gesichtspunkt.
Kann Kinder sind jedes Jahr aufs Neue Wackelkandidaten, es gibt immer wieder Eltern die sich dann doch dafür entscheiden ihr Kind nicht einzuschulen, die haben dann noch einen gültigen Vertrag mit der KiTa und können natürlich nicht rausgeworfen werden, dementsprechend fehlt dann ein Platz.
Ich würde trotzdem mit der KiTa in Kontakt bleiben, sagen dass du gerne einen Platz hättest. Manchmal werden auch Plätze frei weil ELtern sich doppelt angemeldet haben oder wegziehen oder oder...
Manche Städte/Träger haben auch eine zentrale Vergabestelle der Plätze, einfach mal nachfragen. Ich wünsche euch viel Glück