Liebe Raben,
kennt sich jemand von Euch mit Arbeitsrecht aus? Meine Situation: Befristeter Vertrag in der Wissenschaft. Zwei kleine Kinder, Großeltern oder andere Betreuungspersonenen nicht am Ort verfügbar, die Kinder sind normalerweise ganztags im Kindergarten. Ich arbeite Vollzeit, mein Mann 80%. Als die Kindergärten geschlossen wurden, haben wir ausgemacht, dass wir uns die Betreuung teilen. Ich kann allerhöchstens auf 25 Arbeitsstunden kommen (statt 40), weil die Kinder noch so klein sind, dass sie sich nicht längere Zeit allein beschäftigen können. Ich habe mit meinem Chef deshalb über eine kurzfristige Reduktion meiner Stunden für diese 5 Wochen gesprochen (Elternzeit oder Urlaub). Er lehnte ab, da er so schnell keine Vertretung bekäme. Ich muss weiterhin die volle Arbeitsleistung bringen. Es ist meine Sache, wie ich die Kinderbetreuung organisiere, sein Tip war, eine Studentin oder Schülerin als Kindermädchen einzustellen. Dies möchten mein Mann und ich in der aktuellen Situation eigentlich nicht, weil wir die Anweisung der Politik so verstehen, dass wir unter uns bleiben sollen (wir lassen nicht einmal die Freunde der Kinder zu uns, sehen niemanden). Eine unter 65jährige, unbeschäftigte Tante, gute Bekannte oder Nachbarin, wie sie als Betreuung ideal wäre, kann ich leider nicht einfach aus dem Hut zaubern.
Ich weiß, dass das Arbeitsrecht sagt, Kinderbetreuung sei Sache des Arbeitnehmers. Aber gilt dies auch in solch einem außergewöhnlichen Fall? Ich muss doch, wenn ich Betreuung organisiere, gegen die offizielle Anweisung der Politik zu sozialer Distanzierung verstoßen, oder? Was wiegt denn da schwerer?
(Das Leistungsverweigerungsrecht kenne ich, es gilt jedoch höchstens für 5 Tage und bei meinem befristeten Vertrag könnte ich mir sowieso nicht erlauben, davon Gebrauch zu machen).