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  • Geburtsjahr: 1980

    Staatsangehörigkeit: D


    Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2003, 2005, 2007, 2010


    Bei getrennt lebenden Eltern:

    Das Kind/Die Kinder leben bei: Mutter

    Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: Kinder 2 Tage im Monat beim Vater

    Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? beide

    Unterhaltszahlungen von wem? Vater - 780€ wir haben keinen Titel

    Netto Vater: 1750€



    Meine Frage:


    Hallo Frau Simon,


    ich möchte Ihnen gerne ein paar Fragen zum Unterhalt für meine Kinder stellen.

    Zum Sachverhalt:

    Der Vater zahlt Unterhalt für seine 4 Kinder von 780€ ( er will es jetzt ändern, da er einen Dienstwagen hat und der Selbstbehalt für ihn erhöht wurde) das mit dem Selbstbehalt ist verständlich.

    Er arbeitet ca 97%

    Jetzt hat er einen Dienstwagen bekommen ( Dienst+ Privatnutzung inkl. aller Nebenkosten, Benzin, Reparatur...,) der mit ca 250€ zum Brutto gerechnet wird, anschließen beim Netto wieder abgezogen wird, ebenso wird mit der privaten Altersvorsorgen von 80€ gerechnet. Daraus resultiert dann ein Netto von ca 1750€.

    Dazu kommt noch 1-2 Sonderzahlungen (insgesamt ca 850€) + Zulagen alle 3 Monate ( da weiß ich nicht wie viel das ist viell. 150€ im Jahr) ( das wird seit letztem Jahr nicht mehr berücksichtigt.)


    Bei 4 Kindern ist mir ganz klar, dass er nicht mal den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen kann.


    Wie verhält sich das mit dem Dienstwagen und der privaten Altersvorsorge, kann das wirklich abgezogen werden für das bereinigte Netto? Ist das Auto kein geldwerter Vorteil? Und wie ist das zu berechnen?

    Wir hatten seit Jahren die Abmachung, dass die Sonderzahlungen erst gezahlt werden, wenn sie wirklich auf seinem Konto sind und nicht monatlich aufgeteilt werden, ( da er nicht mit Geld umgehen kann, das war vor Jahren ein Entgegenkommen meinerseits) leider will er jetzt nichts mehr davon wissen, bzw. meinte, Sonderzahlungen oder Zulagen würden beim Unterhalt nicht mit einfließen.


    Ich weiß, ich könnte zum Jugendamt gehen und dort ggf. eine Beistandschaft einrichten lassen. Ich habe ihm das auch so vermittelt, leider kommt dann die "Drohung" dann macht er "krank" und zahlt noch weniger. Da ich ihn gut kenne, weiß ich dass er das auch so umsetzen wird.


    Können Sie mir da weiterhelfen?

    Vielen Dank,


    Alias

  • Liebe Fragestellerin,


    grundsätzlich müsste man zunächst konkret das Einkommen feststellen, dazu also alle Einkommensbelege über ein Jahr prüfen.


    Das Thema Dienstwagen ist zudem komplex und umstritten, auch die Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen muss konkret am Einzelfall geprüft werden.


    Da Sie weder das JA noch eine anwaltliche Vertretung einschalten wollten (mit nachvollziehbarem Argument), schlage ich vor, dass Sie sich anhand der Übersicht/ Zusammenfassung in den folgenden Links einen Überblick verschaffen und dann ggf. nochmals mit konkreten Fragen auf mich zukommen.


    - Der Dienstwagen gilt als geldwerter Vorteil, der das Nettoeinkommen erhöht aber es muss genau geprüft werden in welcher Höhe.


    https://www.iww.de/fk/archiv/u…-vermoegensvorteil-f31753 (detailliert aber schon älter)

    https://www.scheidung-online.d…/firmenwagen-dienstwagen/


    - Altersvorsorge ist grundsätzlich bis 4% des Gesamtbrutto abzugsfähig, das kann aber bei nicht erreichen des Mindestunterhalts anders gehandhabt werden


    https://community.beck.de/2013…rversorgung-im-mangelfall


    Dem Unterhaltsschuldner kann im Übrigen zugemutet werden auch zusätzlich zum Vollerwerb noch eine Arbeit aufzunehmen, um den Mindestunterhalt leisten zu können, dazu würde im Streitfall das Gericht ein fiktives Einkommen zurechnen, das gilt auch, wenn der KV nicht nachweisen kann, dass sein Einkommen ohne Verschulden geringer wurde (krank machen).


    Im Übrigen müssten Sie überprüfen, ob Sie nicht im Verweigerungsfall mit Unterhaltsvorschuss besser gestellt sind als jetzt


    https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/t…unterhaltsvorschuss/73558


    Dieser beträgt für alle vier Kinder in den derzeitigen Alterstufen 1099 € (1 x 220, 3 x 293) , bei Volljährigkeit entsteht dann ohnehin ein eigener Anspruch dieses Kindes gegen den KV (und gegen Sie selbst)


    Beste Grüße

    Bettina Simon