Hallo Frau Simon,
mein Kind ist 11 Jahre alt und geht regelmäßig zum Vater (alle 2 Wochen Wochenende und halbe Ferien), es besteht gemeinsames Sorgerecht.
Urlaubsziele wurden nie zwischen dem KV und mir abgesprochen. Urlaubszeiten wurden jeweils von jedem von uns in die Ferienzeit gelegt, wie wir sie aufgeteilt hatten.
Der Vater plant jetzt mit seiner Ehefrau, deren Kind und unserem Kind einen Auslandsurlaub in Italien oder Frankreich (genau steht es wohl noch nicht fest, ich vermute Ferienwohnung) und die Grenzen werden ja auch erst Mitte Juni wieder geöffnet.
Da ich mit einer Auslandsreise unter den derzeitigen Pandemiebedingungen eigentlich nicht einverstanden bin, mit dem KV aber bereits im Vorfeld kein gutes Gespräch darüber möglich war (meine Sorge z.B. um mögliche Quarantäne im Ausland und Verlängerung des Aufenthalts dort, falls sich jemand aus der Familie ansteckt, wurde abgetan - ebenso dass mein Kind seit der Pandemie unter Ängsten, teils auch Schlafstörungen leidet, weil die Situation mit Abstandhalten, Maske tragen, Beschränkung der Bewegungsfreiheit Phantasien und Stress in ihm auslösen), meine Frage:
Wie ist derzeit die Rechtslage? Muss der KV unter den Pandemiebedingungen meine schriftliche Einwilligung einholen für ein alleinreisendes Elternteil mit Kind - wie es sonst immer nur für Flugreisen, auch ins europäische Ausland, aber auf jeden Fall außereuropäisch, notwendig war? Oder gibt es sonst eine Möglichkeit, ihm den Auslandsurlaub zu untersagen?
Danke für eine Information, die irgendwie weiterhilft.
Alias-Urlaubssorge