Urlaub im europäischen Ausland in Corona-Zeiten

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  • Hallo Frau Simon,


    mein Kind ist 11 Jahre alt und geht regelmäßig zum Vater (alle 2 Wochen Wochenende und halbe Ferien), es besteht gemeinsames Sorgerecht.


    Urlaubsziele wurden nie zwischen dem KV und mir abgesprochen. Urlaubszeiten wurden jeweils von jedem von uns in die Ferienzeit gelegt, wie wir sie aufgeteilt hatten.


    Der Vater plant jetzt mit seiner Ehefrau, deren Kind und unserem Kind einen Auslandsurlaub in Italien oder Frankreich (genau steht es wohl noch nicht fest, ich vermute Ferienwohnung) und die Grenzen werden ja auch erst Mitte Juni wieder geöffnet.


    Da ich mit einer Auslandsreise unter den derzeitigen Pandemiebedingungen eigentlich nicht einverstanden bin, mit dem KV aber bereits im Vorfeld kein gutes Gespräch darüber möglich war (meine Sorge z.B. um mögliche Quarantäne im Ausland und Verlängerung des Aufenthalts dort, falls sich jemand aus der Familie ansteckt, wurde abgetan - ebenso dass mein Kind seit der Pandemie unter Ängsten, teils auch Schlafstörungen leidet, weil die Situation mit Abstandhalten, Maske tragen, Beschränkung der Bewegungsfreiheit Phantasien und Stress in ihm auslösen), meine Frage:


    Wie ist derzeit die Rechtslage? Muss der KV unter den Pandemiebedingungen meine schriftliche Einwilligung einholen für ein alleinreisendes Elternteil mit Kind - wie es sonst immer nur für Flugreisen, auch ins europäische Ausland, aber auf jeden Fall außereuropäisch, notwendig war? Oder gibt es sonst eine Möglichkeit, ihm den Auslandsurlaub zu untersagen?


    Danke für eine Information, die irgendwie weiterhilft.


    Alias-Urlaubssorge

  • Liebe Fragestellerin,


    es gibt hierzu mehrere Aspekte:


    - im Hinblick auf Grenzkontrollen braucht man grundsätzlich immer die Einverständniserklärung des anderen Elternteils, es kann sonst der Grenzübertritt verweigert werden, faktisch wird dies aber häufig nicht verlangt


    - sie können die Einverständniserklärung verweigern, dann kann das Einverständnis auf Antrag des KV vom Gericht ersetzt werden (oder auch nicht)


    - sie können auch aktiv einen Antrag beim Familiengericht stellen, dass im Rahmen des Ferienumgangs derzeit keine Auslandsreise erlaubt ist


    - entschieden wird das immer anhand der Umstände des Einzelfalles, also auch unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Kindes (z.B. Ängste)


    - Grundsätzlich gilt aber, dass der Umgangsberechtigte im Rahmen des Umgangs selbst entscheiden kann, was er für das Kind für richtig hält


    - zu "Corona" liegen mir noch keine Entscheidungen bzgl. Urlaubssituation vor, nach meiner Einschätzung hängt es stark von der persönlichen Einstellung des/ der Vorsitzenden zu diesem Thema ab, ob die Pandemie-Gefahren und die Ängste des Kindes dazu oder das Recht des KV auf eigenständige Entscheidung stärker gewichtet werden


    - sofern keine Reisewarnung besteht, ist eine Auslandsreise jedenfalls grundsätzlich erlaubt, nach meiner persönlichen Einschätzung dürfte auch ein Gericht so entscheiden, falls sich nicht das Kind massiv selbst dagegen ausspricht


    - Im Fall von Reisen in Länder, die zuvor Terrorangriffe hatten haben die Gerichte in der Regel entschieden, dass das keinen Hinderungsgrund darstellt, wenn keine Ausflüge in gefährdete Gebiete erfolgen, sondern z.B. nur Transfer und Hotelanlage, das kann man auch etwas als Richtschnur nehmen


    Sie könnten aber jedenfalls beim Jugendamt anrufen und um ein vermittelndes Gespräch bitten, das ist auch im Hinblick auf einen etwaig dann erfolgenden gerichtlichen Antrag anzuraten.


    Beste Grüße

    Bettina Simon