Umgang und Unterhalt bei Umzug

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  • Hallo Frau Simon,


    die Exfrau von meinem Freund möchte mit deren gemeinsames Kind in eine andere Stadt ziehen. Entfernung ca. 264 km


    die beiden sind geschieden


    Es besteht gemeinsames Sorgerecht


    sie haben ein gemeinsames Kind 9 Jahre


    Unterhalt zahlt mein Freund 322 Euro

    Einkommen 1860 euro plus 240 Euro Spesen


    Umgang ist derzeit alle 14 tage von Freitag Nachmittag bis Sonntag Nachmittag

    und Hälfte der Ferien


    wir wohnen zusammen und haben ein gemeinsames Kind 1 Jahr

    Ich habe ein Kind 12 Jahre lebt dauerhaft bei uns


    Jetzt meine Frage


    Mein Freund möchte dem Umzug nicht im Wege stehen. Obwohl es ihm sehr schwer fällt er möchte aber streit vermeiden.


    Sein Vorschlag er stimmt dem Umzug zu wenn sie einwilligt das Kind einmal im Monat zu Hälfte zu bringen und bei der Hälfte des Weges wieder abzuholen.

    Er würde dann zudem noch einmal im Monat sein Kind besuchen fahren.


    Die Mutter des Kindes möchte es nicht. Sie sagt sie stimmt nichts zu was sie nicht versprechen kann und außerdem ist es seine Verpflichtung das Kind ab zuholen und zu bringen.


    Der Vorschlag der Mutter mein Freund soll bedingungslos zustimmen. Oder das Kind kann auch zu ihm ziehen. (ich denke nicht dass das Kind dies möchte und wahrscheinlich nur Trotzreaktion der Mutter)


    Jetzt die Frage.

    Kann die Mutter mit Kind ohne Zustimmung umziehen?


    Kann der Fahrweg der beim Umgang entsteht ans Unterhalt angerechnet werden?


    Was wäre der nächste Schritt wenn keine Einigung stattfindet?


    Ich hoffe das ist so alles verständlich.

    Vielen Dank.

  • Liebe Fragestellerin,


    bei gemeinsamem Sorgerecht benötigt die Mutter für den Wegzug das Einverständnis des Vaters.


    Wenn der Konflikt nun schon offen liegt, ist anzuraten, dass der Vater zunächst Kontakt zum zuständigen Jugendamt aufnimmt und sich dort beraten lässt mit dem Ziel im zweiten Schritt die Mutter hinzuzunehmen und dann möglichst eine Umgangsvereinbarung für die Zeit nach dem Wegzug zu treffen.


    Grundsätzlich trägt der umgangsberechtigte Elternteil alle Kosten des Umgang. Ob ein Gericht bei einem Wegzug die Kosten des Umgang teils auf den nicht-umgangsberechtigten Elternteil umlegen würde oder ihn sogar verpflichten würde, einen Teil des Aufwands (Fahrten) zu übernehmen, wird anhand der Umstände des Einzelfalls entschieden, dabei spielt die Frage, ob der Wegzug mutwillig oder gut begründet war eine Rolle und ob die erhöhten Umgangskosten drohen, den Umgang einzuschränken oder zu vereiteln.


    Eine einvernehmliche Lösung ist jedenfalls vorzuziehen, bzw. im Vorfeld zu versuchen.


    Kommt direkt oder über das Jugendamt keine Einigung zustande, müsste die Mutter eigentlich Antrag beim Familiengericht stellen, dass das Gericht das Einverständnis des Vaters ersetzt. Wenn man aufgrund konkreter Anzeichen befürchtet, dass die Mutter einfach umzieht und dann hofft, dass der Vater nachgibt, sollte er jedenfalls nochmals mit dem Jugendamt sprechen. Ein geplanter Umzug ohne das Einverständnis des anderen Elternteils kann den Straftatbestand der Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB erfüllen. Davon lassen sich aber nicht alle abschrecken und es bestehen evtl. auch Hemmungen die Kindsmutter anzuzeigen.


    Sollte die Mutter dann doch ohne Einigung umgezogen sein, müsste dringend das Familiengericht angerufen werden, dazu benötigt der Vater aber dann definitiv eine anwaltliche Vertretung.


    Beste Grüße

    Bettina Simon