Hallo Schwarm,
die nächste Zeugniskonferenz steht an. Im letzten Jahr hatte die Mutter, die als Vertreterin in den Zeugniskonferenzen sitzt, ziemliche Bauchschmerzen mit einigen Formulierungen, zum Beispiel stand in einem Zeugnis explizit drin, dass das Kind geklaut hat, bei einem anderen, dass es mobbt. Diese Mutter möchte jetzt in der nächsten Konferenz (Klasse 2) besser vorbereitet sein und hat mich gefragt. Ich bin zwar SER-Vorsitzende, habe aber von so etwas überhaupt keine Ahnung. Darf in einem Grundschulzeugnis bei den Bemerkungen so etwas wie Mobbing oder Diebstahl erwähnt werden, oder gehört das nur in die Schulakte des Kindes bzw. die Protokolle der Klassenkonferenzen? Aktuell wird ein Kind, das mit einem Mobbing-Eintrag wird rechnen müssen, nach den Ferien wegen eines Umzuges die Schule wechseln. Ein Zeugnis mit so einem Vermerk ist für einen Neustart irgendwie schwierig.
Können die Elternvertreter*innen der Zeugniskonferenzen sich dagegen aussprechen, dass solche Einträge in die Bemerkungen kommen? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Oder muss ein Kind, das klaut oder mobbt, damit leben, dass jede weitere Schule das im Vorfeld auch erfährt? Ich habe verschiedene Erlasse zu Zeugnissen vom Land NDS im Internet gefunden, aber nichts darüber, welche Formulierungen zulässig sind.
Wer weiß mehr?