Lehrer*innen: Was darf in einem Grundschulzeugnis stehen?

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • Hallo Schwarm,

    die nächste Zeugniskonferenz steht an. Im letzten Jahr hatte die Mutter, die als Vertreterin in den Zeugniskonferenzen sitzt, ziemliche Bauchschmerzen mit einigen Formulierungen, zum Beispiel stand in einem Zeugnis explizit drin, dass das Kind geklaut hat, bei einem anderen, dass es mobbt. Diese Mutter möchte jetzt in der nächsten Konferenz (Klasse 2) besser vorbereitet sein und hat mich gefragt. Ich bin zwar SER-Vorsitzende, habe aber von so etwas überhaupt keine Ahnung. Darf in einem Grundschulzeugnis bei den Bemerkungen so etwas wie Mobbing oder Diebstahl erwähnt werden, oder gehört das nur in die Schulakte des Kindes bzw. die Protokolle der Klassenkonferenzen? Aktuell wird ein Kind, das mit einem Mobbing-Eintrag wird rechnen müssen, nach den Ferien wegen eines Umzuges die Schule wechseln. Ein Zeugnis mit so einem Vermerk ist für einen Neustart irgendwie schwierig.

    Können die Elternvertreter*innen der Zeugniskonferenzen sich dagegen aussprechen, dass solche Einträge in die Bemerkungen kommen? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Oder muss ein Kind, das klaut oder mobbt, damit leben, dass jede weitere Schule das im Vorfeld auch erfährt? Ich habe verschiedene Erlasse zu Zeugnissen vom Land NDS im Internet gefunden, aber nichts darüber, welche Formulierungen zulässig sind.

    Wer weiß mehr?

    #danke

  • Danke für die Einschätzung, dass das in MV nicht ok wäre. Den Erlass hatte ich gelesen und sehe da weder die Empfehlung noch das Verbot, bestimmtes Verhalten zu dokumentieren. Aber bei den Beispielen stehen ja ganz andere Vorschläge.

  • Zu Sache kann ich leider nichts beitragen, sorry!
    Aber ich wundere mich gerade sehr, dass bei Zeugniskonferenzen Eltern dabei sein dürfen.

    Ich unterrichte zwar an einer weiterführenden Schule, aber das wäre bei uns ein absolutes No-Go, da erfährt doch die entsprechende Mutter ALLE Noten von ALLEN Kindern, das darf doch nicht sein, oder?

    GLG,

    murmel

  • Bei uns an der Grundschule (SH) sind bis zu 2 Elternvertreter bei der Zeugniskonferenz dabei, allerdings haben sie kein Stimmrecht, sondern dürfen lediglich "beraten". Also ggf. sagen oder nachfragen, wenn etwas auffällt, aber die Lehrer müssen sich nicht danach richten.

  • Zu Sache kann ich leider nichts beitragen, sorry!
    Aber ich wundere mich gerade sehr, dass bei Zeugniskonferenzen Eltern dabei sein dürfen.

    Ich unterrichte zwar an einer weiterführenden Schule, aber das wäre bei uns ein absolutes No-Go, da erfährt doch die entsprechende Mutter ALLE Noten von ALLEN Kindern, das darf doch nicht sein, oder?

    GLG,

    murmel

    Ist in Niedersachsen üblich.

    Ich war auch schon Elternvertreterin auf den Zeugniskonferenzen.

    Dieser Beitrag kann eine eigene Meinung enthalten. Im Idealfall ist es die des Verfassers. :evil:

  • Das ist ja echt ein Ding und ich hätte das wirklich nicht für möglich gehalten.
    Was ist denn mit dem Datenschutz?
    Wir besprechen auf den Konferenzen auch sehr private Zusammenhänge - Unterbringung in Wohngruppen, Probleme im Elternhaus, Krankheiten, Schulabsentismus...


    Da dürften doch im Leben keine anderen Eltern dabei sein.

    Ich finde das echt schräg.
    GLG,

    murmel

  • Ja, auf die Schweigepflicht wird immer hingewiesen im Vorfeld.

    Btw. sitzen auch immer die Schülervertreter:innen mit drin.

    Dieser Beitrag kann eine eigene Meinung enthalten. Im Idealfall ist es die des Verfassers. :evil:

  • Das ist ja echt ein Ding und ich hätte das wirklich nicht für möglich gehalten.
    Was ist denn mit dem Datenschutz?
    Wir besprechen auf den Konferenzen auch sehr private Zusammenhänge - Unterbringung in Wohngruppen, Probleme im Elternhaus, Krankheiten, Schulabsentismus...


    Da dürften doch im Leben keine anderen Eltern dabei sein.

    Ich finde das echt schräg.
    GLG,

    murmel

    Genau, wir unterliegen der Schweigepflicht, auch bei uns wird da jedes mal nochmal neu drauf hin gewiesen. Und ja, da kommen tatsächlich sensible Themen auf. Diagnostik, Förderstatus, Unterbringungsmaßnahmen, familiäre Hintergründe, etc. Umso wichtiger, dass es eben nicht die Runde in der Schule oder im Ort oder sonstwo macht, sondern maximal unter den Elternvertretern bleibt.

  • Ja, ich bin auch als Elternvertreterin an einer Grundschule in NDS auf den Zeugniskonferenzen dabei - aber ich erfahre nicht alles von allen Kindern: wenn es um mein eigenes Kind geht, muss ich den Raum verlassen. Die andere Elternvertreterin bleibt drin. Ich höre dafür mit, wenn es um ihr Kind geht und sie draußen wartet.


    Vor jeder Klassen- oder Zeugniskonferenz werden wir erneut auf die Schweigepflicht hingewiesen.

  • Oh, das finde ich krass und bin gerade froh in einem anderen Bundesland zu leben!! Auch wenn sie nichts weitererzählt, möchte ich ü-ber-haupt nicht, dass die Elternvertreterin weiß, was über mein Kind gesprochen wird. Schon gar und vor allem nicht, wenn ich selbst das nicht weiß!


    Das Prozedere fühlt sich mehr als unzulässig an. Transparenz hin oder her.

  • Ich find das eigentlich ganz gut, weil dadurch diese Blase "Schule" aufgebrochen wird. So entsteht auf keinen Fall der Verdacht, die Leher:innen könnten tun und lassen, was sie wollen.

    Aber um zur Ausgangsfrage zurückzukommen, ich habe sowohl aus Lehrer:innensicht noch aus Eltervertreter:innensicht bisher was davon gelesen, dass in ir-gend-ei-einem Zeugnis auch nur ansatzweise was davon stand, dass bestimmte Kinder mobben oder ähnliches. Ob das zulässig ist, weiß ich tatsächlich grad gar nich, aber ich war auf etlichen Konferenzen (und berufsbedingt auch auf Konferenzen mit Klientel, die durch sämtliche Raster fällt), aber so ein Stempel wurde noch keinem Kind aufgedrückt. Da würde ich sowohl als Mutter als auch als Lehrerin energisch Einspruch erheben. Sowas geht doch nich. Also dass das Sozialverhalten aufgrund von Diebstahl oder Mobbing abgewertet wird, klar...aber das wird dann verklausuliert mit "der/die Schüler:in muss den respektvollen Umgang mit Mitschüler:innen deutlich verbessern" oder "der/die Schüler:in muss das Eigentum anderer deutlich besser wertschätzen" oder so. Sagt natürlich im Kern nichts anderes aus, klingt aber viel wohlwollender. Und dann ist das eben das D oder E im Sozialverhalten. Das muss dann ja sowieso begründet werden, alles, was unterm Durchschnitt ist.

    Dieser Beitrag kann eine eigene Meinung enthalten. Im Idealfall ist es die des Verfassers. :evil:

  • Ich kenne es auch vom ersten Kind an so, dass 2 Elternvertreterinnen und 2 Schülervertreter*innen in der Konferenz sitzen und jeweils wenn es sie selbst bzw. ihr Kind betrifft rausgeben. Auf die Schweigepflicht wird hingewiesen und niemand hält sich dran. #heilig Ich war noch nie dabei, weil Elternsprecherinnen und Konferenzvertreterinnen bei uns getrennt sind.


    Verklausulierte Formulierungen wie "Eigentum besser achten" sagen doch potentiellen anderen Schulen auch nix anderes als "Vorsicht, diebische Elster!" Insofern fände ich "Einschränkungen" in der Bewertung des Sozialverhaltens besser. Aber kenne die Rechtslage nicht.

  • Ups, also da bin ich ja jetzt auch sehr verwundert. Wäre hier in NRW ein No-go! Und das meiner Meinung nach zum Glück! Weder würde ich wollen, dass andere Eltern mitbekommen, was in der Zeugniskonferenz über mein Kind gesprochen würde, noch würde ich mich als Lehrerin damit wohlfühlen, dass Eltern bei den (wie oben schon gesagt wurde), sehr persönlichen Gesprächen über die Situation einzelner Kinder dabei wären.

    Als ich das Eingangsposting las, dachte ich echt, da muss ein Irrtum vorliegen...

  • Hallo,

    das ist hier in Ba-Wü auch so, dass Elternvertreter dabei sind. ich finde es auch in Ordnung, da sie Schweigepflicht haben.

    Wir Eltern wollen schließlich mitbestimmen und gehört werden. Deshalb finde ich das gut.

  • An welche Schulart in Ba-Wü Franzi11 ? Hab ich am Gymnasium noch nie gehört oder erlebt. In der Schulkonferenz klar, aber nicht bei Noten/Zeugniskonferenzen

    Grundschule Fand es auch erst seltsam, als ich das gehört habe. Aber eigentlich... ich unterliege in meinem Job auch Datenschutz und sehe viele meiner "Kunden" in der Freizeit und halte mich daran. Warum also nicht auch eine gewählte Elternvertreterin?

    • Offizieller Beitrag

    Ich frage mich dabei: Was passiert, wenn ein Elternteil sich nicht an die Schweigepflicht hält? Dadurch dass dort sehr viele Eltern durchlaufen (die eigenen Kinder sind ja nur eine begrenzte Zeit an der Schule, da gibt es viele Wechsel), wird ein gewisser Anteil doch nicht ganz dicht halten. Das kann man gar nicht verhindern. Ich befürchte, in den meisten Fällen wird da auch gar nix passieren. Manche werden gar nicht mitbekommen, dass da über sie geredet wird, manche werden sich nicht trauen sich zu beschweren, manche werden sich beschweren, aber es passiert nichts. Wenn nun Eltern wirklich hinterher sind und sich nachdrücklich beschweren: Was passiert da? Die Eltern können ihren Posten in der Schule verlieren, ok. Aber sonst eigentlich nichts oder?


    Wenn man berufliche Schweigepflicht hat, ist das mE nicht zu vergleichen, denn der Verlust des Brotjobs ist ungleich abschreckender und Arbeitgeber haben doch auch darüber hinaus eine erweiterte rechtliche Handhabe.


    Mir bleibt da ein ungutes Gefühl.