Trennung und viele offene Fragen trotz Anwalt

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  • Hallo,

    eine liebe Freundin hat mich auf dieses Forum hier aufmerksam gemacht und vielleicht lässt sich so nun auch nochmal etwas Licht ins Dunkle bringen. Ich würde meinen Freund gerne noch besser unterstützen können, den Weg muss er ohnehin alleine gehen, weil ich mit seinen Kindern juristisch gesehen letztlich ja nichts zu tun habe.


    Mein Freund lebt in Trennung mit seiner Exfrau, die aufgrund der Wohnungssituation jetzt erst aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Einvernehmlich läuft das Trennungsjahr jedoch bereits seit 1.1.2020. Scheidungsantrag soll im Juli gestellt werden. Nun gibt es Ärger bezüglich der gemeinsamen Kinder (m8 und w5). Sie hat bereits zugegeben, dass es ihr nur um‘s Geld geht (und weniger um das Wohl der Kinder). Es wurde sich auf das Wechselmodell geeinigt, welches eigentlich noch in der gemeinsamen Wohnung hätte praktiziert werden sollen, was aber bisher mehr schlecht als recht funktioniert hat. Die Kommunikation ist von außen betrachtet holprig, wenn etwas nicht so läuft, wie sie es will, wird so lange gemotzt, bis er nachgibt, weil er dem Konflikt so schnell wie möglich aus dem Weg gehen will.


    Gestern Abend bin ich nun endlich dahinter gekommen, warum er so eine völlig irrationale Angst davor hat, die Kinder zu verlieren und allenfalls dann noch ein Umgangsrecht zu haben.


    Folgende Fragen sind nun offen:


    1. Sie möchte, da sie derzeit ja auch das Kindergeld erhält, dass die Kinder bei ihr gemeldet werden. Die neue Wohnung ist jedoch einen Ort weiter und hätte so gesehen sogar zur Folge, dass der Große aufgrund der Zuordnung die Schule wechseln müsste. Ein Gastschulantrag an der jetzigen Schule stand wohl mal kurzzeitig im Raum, dem hätte mein Freund jedoch nicht zugestimmt.

    Kann sie die Kinder ohne Zustimmung des Vaters einfach an einem neuen Wohnsitz anmelden? Was würde passieren, wenn das Einwohnermeldeamt nicht hinterfragt? Welche Möglichkeiten hat er, das wieder rückgängig zu machen? Kann er im Gegenzug auch einfach die Bankverbindung bei der Familienkasse ändern und ihren Teil des Kindergeldes dann an sie überweisen?

    Er verbleibt in der jetzigen Wohnung, wo die Kinder bisher auch gelebt haben. Dass das weiterhin der Hauptwohnsitz bleibt, konnte ich bereits eruieren, die Frage ist vielmehr, was passiert, wenn sie das im Alleingang ändern würde. Wir wohnen in Bayern, falls das relevant sein sollte.


    2. Aufgrund dessen, dass er für beide Kinder von Kleinauf die Hauptbezugsperson war und es nach wie vor ist, möchte er gerne die Kinder ganz nehmen, sprich vom Wechsel- ins Residenzmodell übergehen. Welchen Teil vom Sorgerecht beträfe das? Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder? Und die Mutter erhielte dann ein Umgangsrecht, richtig? Der Rest vom Sorgerecht bleibt dabei unberührt?

    Sein Anwalt hat ihm irgendwas von Sorgerecht im Gesamtpaket erzählt und dass das wenn nur ganz ginge, man ihr dann jedoch eine massive Kindeswohlgefährdung nachweisen müsse und wenn er den Prozess verliert, sind die Kinder weg. Die Chancen, dass die Kinder ihm zugesprochen würden, stehen bei maximal 10 %. Hab ihm gestern dann gesagt, dass entweder der Anwalt einen ziemlichen Mist erzählt oder er das vollkommen falsch verstanden hat.

    Ist meine Einschätzung so richtig? Oder gibt es noch andere Bereiche des Sorgerechts, mit denen das so machbar wäre ohne dem anderen Elternteil das Sorgerecht sofort komplett zu entziehen? „Ganz oder gar nicht“ würde ja bedeuten, dass alle Kinder nach einer Trennung mit gemeinsamen Sorgerecht dann nur noch alleinerziehend aufwachsen, sobald das Residenzmodell praktiziert wird?!?


    Die Kinder haben in der neuen Wohnung der Mutter nur noch ein gemeinsames Kinderzimmer und müssen mit dem Auto in Schule und KiGa gebracht werden. Auch sämtliche Freizeitaktivitäten befinden sich am jetzigen Wohnort.


    3. Irgendwann wollen wir auch zusammen ziehen, wobei ich jetzt bereits weiß, dass es nicht seine jetzige Wohnung werden wird und er auch sagt, er verlangt nicht von mir, dass er im „gemachten Nest“ bleibt, während ich komplett bei Null anfange. Ich selber habe aufgrund meiner langen Single-Zeit nur ein Zimmer, da stellt sich die Frage ohnehin nicht weiter.

    Inwieweit müsste die Mutter dem Umzug dann zustimmen? Und zwar einmal wenn die Kinder weiterhin im Wechselmodell betreut werden und einmal, wenn es doch zum Residenzmodell kommt? Dass wir beide Kompromisse eingehen müssen, ist uns bewusst, insbesondere auch in Bezug auf das Wohl der Kinder. Aber inwieweit würden Faktoren, die ihm jetzt ggf. für die Zusprechung der Kinder positiv ausgelegt werden können, die dann aber womöglich wegfallen, zur Last gelegt werden können? Oder spielen die überhaupt keine Rolle mehr, sobald das Gericht einmal zu seinen Gunsten entschieden hat?

    Was den Umgang mit der Mutter betrifft, reden wir nicht von mehreren 100 km, sondern allenfalls im Großraum seines aktuellen Landkreises oder je nach Wohnungssituation der daneben. Oder irgendwas dazwischen, jedenfalls keine Tagesreise entfernt.


    Dass die endgültige Rechtslage nur der Anwalt vor Ort abschließend beurteilen kann, ist mir bewusst und ich werde mich da auch nicht einmischen. Das ein oder andere jedoch kann und will ich so nicht glauben oder aber wird mich indirekt im Verlauf dann auch betreffen. Und weil ich sehe, wie mein Freund gerade leidet, möchte ich ihn so gut es geht unterstützen und ihm die Angst ein Stück weit nehmen können.


    Ich bedanke mich im Voraus für eure Bemühungen! Falls ich mich unklar ausgedrückt habe, einfach nachfragen, ich werde so gut es geht darauf antworten.


    Viele Grüße

  • Liebe Fragestellerin,


    Ich nummeriere meine Antworten anhand Ihrer Fragestellung:


    Zu 1.

    Sowohl die Ummeldung bei der Gemeinde als auch die Kontoänderung bei der Familienkasse braucht „eigentlich“ beide Sorgeberechtigte aber Sie haben Recht, das passiert schon auch mal anders. Im Fall der Ummeldung müsste man eine Rückmeldung fordern und wenn dem nicht nachgekommen wird einen Antrag beim Familiengericht stellen. Beim Kindergeld (da geht meines Wissens nach die Kontoänderung inzwischen schon online) könnte umgekehrt ein rückgängig machen gefordert werden, etwaig würde das die Familienkasse bei Hinweis der Mutter auch so vornehmen.


    Grundsätzlich besteht für die Mutter im Wechselmodell kein Anspruch darauf, die Kinder umzumelden, wenn sie auch beim Vater am bisherigen Wohnsitz weiter ihren Aufenthalt haben.


    Zu 2.

    Das Residenzmodell ändert erst mal gar nichts am Sorgerecht. Dennoch kann das Sorgerecht auch in Teilen einem Elternteil alleine übertragen werden, wenn der andere Elternteil nachhaltig die Kooperation verweigert. Das geht dann über einen Antrag bei Gericht und ist gar nicht so selten, z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die medizinische Fürsorge. Der Komplettentzug der elterlichen Sorge ist eher selten und dann ist zumeist Kindeswohlgefährdung das Argument.


    Das Umgangsrecht hat im Residenzmodell der Elternteil, bei dem die Kinder nicht ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Man kann das individuell vereinbaren, wenn man sich nicht einigen kann und es vom Gericht geregelt wird, landet man oft noch bei „alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag“ aber auch da bemühen sich inzwischen viele Gerichte individuell sinnvolle Lösungen zu finden.


    Wenn jetzt Wechselmodell vereinbart ist, der Vater das Residenzmodell will und man sich nicht einigen kann, muss er dazu einen Antrag bei Gericht stellen. Da inzwischen die Zeichen eher auf „Wechselmodell“ stehen (leider egal ob es den Kindern damit besonders gut geht oder nicht) sehe ich die Chancen dafür als nicht besonders hoch an, außer der Wegzug und damit Fahrweg Schule etc. ist für die Kinder zu schwierig im Alltag, dann kann man ganz gut argumentieren.


    Zu 3.

    Die Zustimmung der Mutter zum Umzug hat nichts mit Residenz- oder Wechselmodell zu tun. Wenn der Umzug im selben Ort oder in der Nähe stattfindet und der Umgang oder das Wechselmodell damit nicht erheblich erschwert werden (das wird im Einzelfall entschieden aber die Grenze ist nicht erst eine Tagesreise und: wenn ein Schulwechsel erforderlich wird kann es problematisch sein!) und sie dennoch verweigert, müsste man die Zustimmung vom Gericht ersetzen lassen und würde diese wohl auch bekommen.




    Beste Grüße

    Bettina Simon