Liebe Frau Simon,
das Thema ist etwas komplex, aber ich hoffe Sie können mir eine Auskunft erteilen:
Mein Kind wurde 2003 geboren und wird Anfang nächsten Jahres volljährig.
Von dem Kindesvater bin ich bereits vor der Geburt getrennt gewesen, wir waren nie verheiratet und ich habe das alleinige Sorgerecht. Umgang besteht unregelmäßig.
Ich habe eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten lassen, der KV zahlt monatlich knapp 500€ Unterhalt derzeit.
Mein Kind wird voraussichtlich im nächsten Jahr Abitur machen. Ob es Ausbildung, Studium oder ggf. ein FSJ beginnen wird, ist noch nicht klar.
Das Kind wohnt seit Geburt bei mir. Ich habe 2016 geheiratet und habe mit meinem Ehemann ein gemeinsames Kind (2013 geboren). Wir wohnen also zu Viert zusammen.
Nun hat der KV meines großen Kindes ein Haus gekauft. Dieses bewohnt er selbst mit seiner neuen Partnerin, außerdem gibt es darin eine vermietete Wohnung. Der KV hat nun meinem Sohn diese Wohnung angeboten statt Barunterhalt, wenn er mit der Schule fertig ist. Er meint, er könne dann den Unterhalt "sparen" und hätte zusätzlich die unliebsamen Mieter aus dem Haus, da er auf Grund von Eigenbedarf kündigen könne.
Mein Kind ist begeistert von einer Wohnung in der nahen Großstadt, ich halte wenig davon.
Mein Sohn hatte seinen Lebensmittelpunkt immer bei uns, wir haben ausreichend großen Wohnraum (großes Zimmer, eigenes Bad, etc. für ihn).
Könnte er sich mit 18 dann einfach entscheiden in die Wohnung seines Vaters zu ziehen und dieser wäre dann nicht mehr barunterhaltspflichtig?
Welchen Betrag wäre ich verpflichtet zu zahlen mit einem Nettoeinkommen in TZ von 1500€ und einem weiteren unterhaltspflichtigen 7jährigen Kind?
Ich fürchte, meine Schilderung ist etwas durcheinander, fragen Sie gerne nach, wenn Sie weitere Infos benötigen.
Vielen Dank schon mal!