Unfallgegner - bekommt der meine Adresse?

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  • Wichtig ist, dass du nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen musst, sondern selbst einen wählen kannst.

    Das finde ich - leider aus schlechter Erfahrung heraus - total wichtig. Wir hatten auch mal einen Fall, dass eine Frau unser Auto in unserer Abwesenheit auf dem Parkplatz angefahren hat und sogar selbst einen Zettel hinterlassen hat. Ich sprach sie dann am nächsten Tag, und das wirkte relativ solide, wenn ich es auch komisch fand, dass sie die Fahrzeugpapiere nicht dabei hatte, obwohl sie damit rechnen musste, dass ich an dem Tag komme.


    Und dann hat sie sich gar nicht mehr gemeldet, so dass ich über den Zentralruf der Autoversicherer gehen musste. Sie hat denen eine Räuberpistole aufgetischt, dass sie ja nur gedacht hatte, dass sie in mein Auto gefahren sei, weil bei ihr ein Reifen geplatzt war, usw. Die Menschen von ihrer Versicherung, mit denen ich telefonierte, klangen total nett und verständnisvoll, so dass ich mir nichts dabei dachte, dass sie einen Gutachter beauftragen wollten.


    Das Gutachten des unabhängigen (!) Gutachters lautete dann, dass sie nicht die Unfallverursacherin sein könne, denn obwohl ihr Fahrzeug grüne Lackspuren in der richtigen Höhe an der Stoßstange hatte, würde das ja nicht zur Fahrtrichtung passen, die die Unfallverursacherin (!) beschrieben hat.


    Ich hätte kotzen können.


    Die Polizei machte mir wenig Hoffnung, dass eine Anzeige zu meinen Gunsten ausgehen würde, denn Richter*innen würden sich gerne auf Gutachten stützen. Ein Lackgutachten hätte vielleicht helfen können, aber so etwas kostet wohl mehr als die Schadenssumme - und ich wusste ja noch nicht mal, ob die Unfallverursacherin nicht inzwischen die Stoßstange hat ersetzen lassen.


    Also: Niemals eine*n Gutachter*in von der Gegenseite nehmen ...

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • Puh, das sind ja haarsträubende Geschichten, die ihr da von den Gutachtern erzählt. Da hatte ich wohl echt Glück. Mir ist jemand ins Auto gefahren, kurz bevor ich es verkaufen wollte. War allerdings ein älteres Modell und ich hatte selber nur ca 1000€ dafür gezahlt. Der Gutachter meinte dann "wirtschaftlicher Totalschaden, Restwert ca 1200€". D.h. ich hab sogar mehr bekommen als wenn ich es einfach verkauft hätte. #top

    Aber gut zu wissen, dass es vielleicht sinnvoller ist, sich da um einen anderen Gutachter zu kümmern. Merk ich mir für's (hoffentlich nie eintretende) nächste Mal.

  • Mir ist eine junge Frau ins 6 Monate junge Auto gefahren. Typisches "Hielt an - fuhr auf". An der Stoßstange hat man nicht viel gesehen und ihr Vater wollte mir einen Vorschaden unterstellen (war aber ganz schnell ganz ruhig, als ich ihn anblaffte "das Auto ist 6 Monate alt!")

    Ich fuhr also in die Werkstatt und der Chef schaute nur ganz kurz auf die Stoßstange und meinte "Hoppla, das hat aber ordentlich gerumst!" Er hat mir dann sofort einen Gutachter vorgeschlagen. Der kam, fuhr das Auto auf die Hebebühne und meinte "Sauber!". Und dann hat er mich dazu gebeten und mir gezeigt, was alles kaputt war. Kurz gesagt: Die Stoßstange hat das getan, wofür sie gut ist.

    Schadenshöhe war 3000 Euro. Und die gegnerische Versicherung wollte weder den Gutachter noch den kompletten Schaden bezahlen. Das war zu dem Zeitpunkt eine Masche, die von mehreren Versicherungen so durchgezogen wurde. Alle Geschädigten, die vor Gericht zogen, haben wohl gewonnen. Aber viele zogen nicht vor Gericht.

    Ich hatte den Schaden an die Werkstatt abgetreten und die Sache ging vor Gericht. Die Versicherung hat den kürzeren gezogen und mußt alles bezahlen. Auch die Anwaltskosten der Werkstatt. Aber es kostete Zeit und Nerven. Und das völlig unnötig, weil die Gesetzeslage eindeutig ist.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)