Haus von Ex Mann kaufen

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  • Liebe Frau Simon,


    ich habe 3 Kinder im Alter von 7, 10 und 16 Jahren.

    Wir haben 2005 geheiratet, 2018 war die Scheidung.

    Die Kinder bekommen Unterhaltsvorschuss.

    Mein Ex Mann bekam bereits während der Ehe Rente wegen voller Erwerbsminderung. Er geht davon aus, dass dies weiterhin der Fall sein wird. Im September wird darüber neu entschieden.


    Seit 2018 ist er wieder verheiratet und hat seit März20 ein Kind mit seiner Ehefrau.


    Bisher habe ich kostenfrei in seinem Haus mit den Kindern wohnen dürfen. Nun würde er mir das Haus gerne verkaufen und selbst eine Immobilie für sich erwerben.


    Er und seine Ehefrau haben keinerlei Vermögen. Die Ehefrau ist nicht Erwerbstätig.


    Die Frage ist nun, wie das rechtlich aussieht. Könnte die Unterhaltsvorschusskasse Beträge von meinem EX Mann zurückfordern,sobald er Geld für das Haus auf seinem Konto hat? (120000 Euro )


    Oder kann dieser Betrag aus dem Immobilienverkauf geschont bleiben, wenn er selbst damit wieder eine Immobilie kauft?

    Gibt es ggf. einen Zeitraum, in dem eine neue Immobilie gekauft werden muss?


    Falls er keine Immobilie kauft, muss er den Betrag ja vermutlich solange für Unterhalt nutzen, bis er aufgebraucht ist oder?

    Wie würde das dann berechnet werden,da es ja kein monatliches Erwerbseinkommen ist?


    Derzeit lebt er zur Miete , muss aber wegen Eigenbedarf zum März 2021 ausziehen.


    Herzlichen Dank und eine gute Zeit!


    Yvi

  • Liebe Fragestellerin,


    gesetzlich ist bestimmt, dass für den Unterhalt auch Vermögen eingesetzt werden muss. Grundsätzlich gibt es auch aber beim Kindesunterhalt Schonvermögen. Das selbstgenutzte Eigenheim ist dies im Regelfall, wenn es den durchschnittlichen Ansprüchen entspricht, Argument hierfür ist auch, dass es den eigenen Wohnbedarf deckt und Mietzahlungen erspart.


    Wenn bisher nicht verlangt wurde, dass das Eigenheim verwertet wird, wäre es sinnwidrig, wenn der Erlös hieraus, der dem Neuerwerb einer anderen Immobilie dient, verwertet werden müsste. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass bei einer Bestandsimmobilie anders entschieden wird als bei einer neuerworbenen Immobilie.


    Starre Beträge für das Schonvermögen bei Kindesunterhalt gibt es nicht, anders als bei der Sozialhilfe (dort je Lebensjahr € 750 für Altersvorsorge und € 150 für freie Rücklagen + pauschal € 750) sondern es wird im Einzelfall nach den individuellen Verhältnissen entschieden.


    Inwiefern wurde denn bei der Gewährung des Unterhaltsvorschusses berücksichtigt, dass Sie mietfrei in der Immobilie des Kindsvaters wohnen? Dies stellt ja einen geldwerten Vorteil dar. Der Vater musste ja bei der Vermögensauskunft diese Immobilie angeben und damit auch, was er damit einnimmt, wenn er sie nicht selbst bewohnt.


    Einen festen Zeitraum, in dem das durch den Verkauf erworbene Geld wieder für eine neue Immobilie verwendet werden muss, gibt es nicht, da es ohnehin keine feste Regelung zum Schonvermögen gibt.


    In praktischer Hinsicht wäre es eventuell von Vorteil, wenn zuerst eine neue Immobilie gefunden wird und man die Erwerbe zeitgleich sattfinden lässt. Man könnte dann sogar über das Anderkonto eines Notars den von Ihnen bezahlten Kaufpreis (anteilig) für die Bezahlung der neuen Immobilie verwenden, dann findet keine Gutschrift auf einem Konto des Kindsvaters statt (bzw. nur die Auszahlung des Restbetrages, falls die von ihm erworbene Immobilie weniger kostet). Das muss aber vorab mit dem Notariat geklärt werden.


    Beste Grüße

    Bettina Simon

  • Liebe Frau Simon,


    herzlichen Dank für Ihre Antwort.


    Inzwischen hat ein Gespräch mit dem Jugendamt/Unterhaltsvorschusskasse meinem EX-Mann und mir stattgefunden.


    Die Leiterin und auch die Mitarbeiterin waren scheinbar etwas überfordert mit unserem Anliegen. Mir wurde mehrfach vorgeschlagen, am Besten auf Unterhaltsvorschuss zu verzichten und eine Regelung mit meinem EX-Mann ohne Jugendamt zu finden. Ich könnte immer jeder Zeit zum 1. eines Monats auf Unterhaltsvorschuss verzichten. Eine kurze Mail würde genügen, dann wären sie komplett raus und wir könnten machen was wir wollen. Bisher hätten sie alle Augen zu gedrückt (Mein EX-Mann ist mit Ende 30 sehr schwer erkrankt und dadurch voll Erwerbsgemindert)


    Generell wäre das zunächst für mich finanziell möglich. Ich hatte allerdings vor im Herbst 2021 mein Studium wiederaufzunehmen. Hierfür würde ich dann gerne meine Arbeitsstunden reduzieren und wäre doch wieder auf Unterhaltsvorschuss angewiesen. Könnte ich den Unterhaltsvorschuss dann problemlos wieder beantragen? Oder könnte das Jugendamt mir den Vorschuss verwehren?


    Herzlichen Dank und eine gute Zeit!

  • Liebe Fragestellerin,


    der Vorschlag des Jugendamtes wäre ja, dass sie die Mietzahlung gegen den Mindestunterhalt verrechnen, anders ergibt das ja keinen Sinn.


    Zahlbetrag Mindestunterhalt wären 1.039€, wie hoch wäre denn die ortsübliche Miete?


    Sauber wäre folgende Lösung für die aktuelle Situation:


    Sie zahlen die ortsübliche Miete an den Vater, das JA prüft, ob der Vater damit so viel Einkommen hat, dass er anteilig Unterhalt bezahlen muss und holt sich das vom Vater, sie bekommen weiter den Unterhaltsvorschuss.


    Sollten Sie die Immobilie tatsächlich kaufen, muss der Vater einfach weiter seine Vermögensauskunft korrekt machen, das JA prüft und erlässt den entsprechenden Bescheid, alles andere hat ja immer das Risiko, dass bei einer Prüfung Nachforderungen kommen.


    Ich würde hier nicht raten auf den Unterhaltsvorschuss zu verzichten.


    Beste Grüße

    Bettina Simon