Auto im Trennungsjahr

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  • Geburtsjahr: 1988

    Staatsangehörigkeit: deutsch

    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: 25h öD

    Nettoeinkommen monatlich: 1300€


    Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2008, 2013

    Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? Ja


    Bei getrennt lebenden Eltern:

    Das Kind/Die Kinder leben bei: Mir

    Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: grob geklärt

    Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? Beide

    Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? Vater zahlt 900€ an mich Kindesunterhalt


    Eheschließung im Jahr: 2013

    Trennung im Jahr: 2020

    Ehevertrag: nein


    Meine Frage:


    Hallo Frau Simon,


    Ich habe mich im Mai 2020 von meinem Mann getrennt. Er hat seit Juli eine eigene Wohnung, auf seinen Wunsch hin nicht an unserem Wohnort, sondern in ca 8km Entfernung, allerdings mit schlechter öPnV Anbindung. Leider bedeutet dies, dass die Kinder nicht selbstständig von mir zu ihm und zurück kommen.


    Wir sind uns einig, dass die Kinder mindestens jedes 2. Wochenende von Fr bis So bei ihm verbringen. Allerdings haben wir im letzten Jahr das zweite Auto abgeschafft, er hat einen Motorroller, mit dem er aber natürlich nicht beide Kinder transportieren kann. Wenige Tage nach der Trennung habe ich zunächst als Übergangslösung vorgeschlagen, dass er das Auto nehmen kann, wenn er die Kinder sieht, damit er mit ihnen zu seiner Familie kann.


    Nun ergibt sich das Problem, dass er davon ausgeht, dass dies mittelfristig so bleiben kann. Ich bleibe allerdings mit den Kindern in unserem Altbau-Haus, wo einige Renovierungen anstehen. Das bedeutet, dass ich auch an den Umgangswochenenden ein Auto benötige, Zb für Einkäufe und Transporte. In der Vergangenheit habe ich das Auto überwiegend genutzt, zB für Einkäufe, Arbeitsweg, Hobbies der Kinder usw. Er lässt sich auch nicht darauf ein, dass ich die Kinder dann bringe und hole. Er wiederum würde sich am liebsten ein Motorrad kaufen, denn das sei ja günstiger als ein Auto. Er steht auf dem Standpunkt, dass es sich bei dem Auto um gemeinsamen Hausrat handelt und es daher weiterhin und beiden zur Nutzung gehört. Ich müsste ihn auszahlen oder das Auto verkaufen. Dazu muss man sagen, dass es sich um einen 11 Jahre alten Kombi mit einigen Kratzern und Dellen handelt. Ich gehe davon aus, dass das Auto noch ca 3000€ wert ist. Allerdings bin ich jetzt gerade nicht in der Lage, ihm die 1500€ zu geben. Er sagt, davon würde er dann ein eigenes anschaffen.


    Ich verstehe bisher die Rechtslage auch so, dass diese Auszahlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs bei der Scheidung passiert. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass mehrere Verwandte ihre Autos leihweise angeboten haben. Er sieht es nicht ein und verlangt, dass ich ihm jedes 2. Wochenende unser Auto zur Verfügung stelle.


    Daher meine Frage: wie sieht hier die Rechtslage aus?


    Danke, die ae mit Mobilitätsproblemen

  • Liebe Fragestellerin,


    nach Ihrer Schilderung ist das KfZ Haushaltsgegenstand weil von beiden genutzt.


    Wenn nur einer in den Papieren steht, sich um die Instandhaltung gekümmert und es überwiegend genutzt hat kann man Alleineigentum annehmen und Herausgabe fordern aber es könnte aus Billigkeitsgründen entschieden werden, dass es dennoch im Trennungsjahr noch (zeitweise) überlassen werden muss.


    Bei Alleineigentum fällt das KfZ in den Zugewinnausgleich, der frühestens mit der Scheidung durchgeführt wird.


    Wenn Miteigentum angenommen wird, fällt das KfZ in die Hausratsteilung, auch mit der Scheidung durchzuführen.


    Jetzt einen isolierten Rechtsstreit über die Herausgabe des KfZ zu führen, halte ich für vollkommen überschießend, bei Alleineigentum Ihrerseits haben Sie aber natürlich schon Erfolgsausichten.


    Praktisch sehe ich nur eine Lösung darin, dass Sie sich € 1500 leihen und Ihren Mann auszahlen oder das KfZ gemeinsam verkaufen und sich beide von dem Erlös ein günstigeres KfZ kaufen.


    Beste Grüße

    Bettina Simon