Masern, Schulanmeldung und Gesundheitsamt

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  • Hallo,


    bei der Schulanmeldung meines Kindes habe ich den Impfausweis nicht vorgelegt. Es hieß, ich würde dann vom Gesundheitsamt kontaktiert werden, um den Impfpass dort vorzulegen.

    Dann kam Corona.

    Ich habe seither nichts gehört.

    Schule startet Mitte September.


    Hat jemand schon Erfahrung mit dem neuen Gesetz und den Konsequenzen in Kindergarten oder Schule?


    Sollte ich mich beim Gesundheitsamt melden (meine Kinder sind geimpft, ich hatte nur den Pass nicht dabei, aus Prinzip)? Oder abwarten?


    Hat jemand schon Erfahrung damit?


  • Abwarten.

    Bei uns wurde es jetzt nach dem Umzug nicht erfragt. Sollte gefragt werden, kann ich es beantworten, aber die meisten Leute haben gerade mit einer anderen Infektionskrankheit genug Sorgen. Sollte es einen Masernfall in der Schule geben, braucht Dein Kind umgehend einen Impfnachweis, sonst muss es vorsichtshalber daheim bleiben.

    Den Impfnachweis hast Du ja, es ist also kein Problem.

  • Ist vielleicht eine blöde Frage, aber gibt es denn derzeit überhaupt Masernfälle in Deutschland? Durch die Kontaktbeschränkungen vor einigen Wochen müsste doch das Infektionsgeschehen diesbezüglich zum Erliegen gekommen sein. Was ich damit sagen will, ich kann mir gerade nicht vorstellen, dass hier irgendeine Dringlichkeit betreffs Nachweis angesagt ist. Aber wenn man auf einen übergenauen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes trifft, ist es möglicherweise anders.

    Das Wissen von heute ist der Irrtum von morgen.

  • Drahtesel Gefragt wurde bei uns auch, ich habe halt den Impfpass in der Schule nicht vorgelegt.


    Normal müsste eine Meldung von der Schule ans Gesundheitsamt gegangen sein. Ob das passiert ist, weiß ich aber nicht.


    Habe auf der Seite des Gesundheitsministeriums die FAQ zum Gesetz gelesen, da steht, dass nach dieser Meldung die Person aufgefordert wird innerhalb einer angemessenen Frist den Nachweis zu erbringen. Erfolgt dies nicht, wird man zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Anschließend (!) kann über ein Bußgeld befunden werden.


    Blöderweise finde ich den Gesetzestext im Wortlaut nicht.


    Mein Gedanke war nur, dass die es sich ja auch leicht machen und mir einfach einen Bußgeldbescheid schicken können.


    Aber vermutlich haben da wirklich einfach alle etwas anderes zu tun.

  • Ah OK, wir hatten in dem Zusammenhang auch vorgelegt. Glaube aber nicht dass die gleich mit dem Bußgeld wedeln werden. Zu viel administrativer Aufwand für einen kurzen Akt den Ihr eh freiwillig erbringen wollt. Außerdem müsste dann ja auch ein Weigerungsvermerk in der Schulakte stehen um ein Bußgeld durchzuexerzieren.

  • Hier wird das jetzt mit Beginn des Schuljahres abgefragt. Impfpass im Original. Weiß gar nicht, wie die Schule sich das im Ablauf denkt. Ich möchte den Impfpass nicht länger aus der Hand geben.

    • Offizieller Beitrag

    Hier wird das jetzt mit Beginn des Schuljahres abgefragt. Impfpass im Original. Weiß gar nicht, wie die Schule sich das im Ablauf denkt. Ich möchte den Impfpass nicht länger aus der Hand geben.

    Das war hier auch so. Das muss Original sein, damit es original überprüft werden kann. Du kannst es auch persönlich vorlegen, wirst da aber einen Termin brauchen und dir zur Zeit keine Freunde machen.

    "C'est ici que l'aventure se mêle au vent de la mer."

    Pierre Marc Orlan


    If something won't matter in 5 years, don't waste more than 5 minutes worrying about it now.

  • Hier wird das jetzt mit Beginn des Schuljahres abgefragt. Impfpass im Original. Weiß gar nicht, wie die Schule sich das im Ablauf denkt. Ich möchte den Impfpass nicht länger aus der Hand geben.

    Wenn du ihn nicht aus der Hand geben möchtest, kannst du ihn im Sekretariat der Schule einfach vorzeigen und dann wieder mitnehmen. Oder dein Kind erledigt das, wenn du ihm das zutraust.

    Ich hab heute wieder nah am Kühlschrank gebaut…

  • Genau das gefällt mir daran nicht - dass der Impfpass als Dokument da herumgereicht wird und ich nicht weiß, wer alles hineinschaut und ob er wohlbehalten wiederkommt.

    (Unabhängig davon, dass mir die Pflicht zur Impfung besonders bei den ganz Kleinen nicht schmeckt, wobei ich Impfungen an sich nicht ablehne - nur darüber entscheiden möchte ich schon noch selbst)


    Ist bei mir auch tatsächlich eine Prinzipsache. So bin ich.


    Ob ich mir damit Freunde mache, ist mir auch relativ egal. Klar können die Leute im Gesundheitsamt nichts dafür.


    Und bei uns kommt noch dazu, dass die Schulanmeldung vor dem 1.3. war und ich gesagt habe, dass ich den Impfausweis nicht ob vorauseilendem Gehorsam vorlege.


    Habe nun den Text gefunden (ist ja gar kein neues Gesetz, sondern nur eine Gesetzesänderung), da steht wirklich drin, dass es eine Frist zur Vorlage von der Gesundheitsbehörde geben muss, wenn die verstreicht, KANN ein Gespräch stattfinden und dann KANN es ein Bußgeld geben.


    Ich warte mal ab.

  • Eine beglaubigte Kopie oder ein Schreiben vom Kinderarzt, der die Immunität bestätigt geht auch. In unserem Brief steht, dass man dem unaufgefordert nachkommen muss.

    Weihnachtskind 2013

    Sternenkind 11/2017

    Sternenkind 08/2019

  • Aber wenn du ihn bei der Anmeldung vorgelegt hättest, hätte doch nur die Person, die die Anmeldung vornimmt, in deinem Beisein darauf geschaut, in ihren Unterlagen den entsprechenden Vermerk gesetzt und du wärst mit dem Impfausweis wieder nach Hause gegangen?

    Ich hab heute wieder nah am Kühlschrank gebaut…

  • Bei einer Kopie kann man nicht wissen ob die kopierte Innenseite demselben Menschen gehört wie die kopierte Außenseite mit dem Namen drauf... gibt halt Leute, die da betrügen.

  • Bei einer Kopie kann man nicht wissen ob die kopierte Innenseite demselben Menschen gehört wie die kopierte Außenseite mit dem Namen drauf... gibt halt Leute, die da betrügen.

    Bei einer beglaubigten Kopie ist das aber gesichert

    Weihnachtskind 2013

    Sternenkind 11/2017

    Sternenkind 08/2019

  • Tonerl Im konkreten Fall habe ich es nicht vorgelegt, weil es vor Inkrafttreten des Gesetzes gefordert wurde, was ich "aus Prinzip" ablehne.

    Persönlich halte ich die gesamte Gesetzesänderung beim Thema Masern vom Datenschutz über die Angemessenheit bis hin zur grundsätzlichen Frage der Verfassungsmäßigkeit für falsch.

    Wenn unser Gesetzgeber es also so formuliert, dass es erstmal keinen unmittelbaren Zwang gibt, muss ich dem ja nicht nachkommen. Ich war nur verwundert, weil ja der Zeitpunkt der Einschulung immer näher rückt und ich noch immer nichts gehört habe und ich wollte mal hören, ob andere, die aus welchen Gründen auch immer den Nachweis ebenfalls nicht vorgelegt haben, schon etwas gehört haben oder ihnen mit Bußgeld gedroht wurde.


    Ich habe bereits Kinder in der Schule und werde auch da den Nachweis in Form des Impfpasses nicht ohne weiteres dem Lehrer vorlegen, weil es den einfach nichts angeht.


    Umgekehrt werde ich als Lehrerin auch nicht den impfstatus meiner Schüler prüfen.