(Vorsicht) Positives Urteil des Kammergerichts Berlin zu Stealthing

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  • Moin,


    das Kammergericht Berlin (= Berliner Oberlandesgericht) hat bestätigt, dass Stealthing eine Form des sexuellen Missbrauchs ist.



    Das Gericht sagte außerdem, je nach Fall könne es sich durchaus auch um eine Vergewaltigung handeln.


    Quelle: Pressemitteilung des Gerichts (mit Tatbeschreibung)


    Finde ich gut.


    LG

    Susan

  • Ich finde es natürlich gut, merke aber, dass es mir ein bisschen widerstrebt, zu schreiben, dass ich es gut finde, weil ich die gerichtliche Bestätigung dermaßen selbstverständlich finde, dass alles andere völlig absurd und frauenfeindlich wäre. Heißt (und das ist jetzt überhaupt keine Kritik an dir, sondern vielmehr an der Gesellschaft), es sollte gar nicht nötig sein, einen solchen Entscheid hervorzuheben.


    Edit: Versteht man, was ich sagen will? #gruebel

  • Krass finde ich, dass es ihm nicht negativ ausgelegt wurde, dass er dann noch in Berufung gegangen ist. Ich mein, da gibt es ja keinerlei Schuldeinsicht.

    • Offizieller Beitrag

    Na ja, aber das ist ja sein Recht tulan. Abgesehen von dem Fall wäre es ganz schon krass, wenn man mit höheren Strafen "bestraft" würde, wenn man sein Recht in Anspruch nimmt. Dann geht ja keiner mehr in Berufung und nicht alle Urteilssprüche von Amtsgerichten sind "gut".


    Ansonsten fand ich es auch erfreulich. V.a. der Hinweis, dass es im Grunde auch eine Vergewaltigung sei.

  • Joanna - ja, ich verstehe dich auch!


    Abgesehen von dem Fall wäre es ganz schon krass, wenn man mit höheren Strafen "bestraft" würde, wenn man sein Recht in Anspruch nimmt. Dann geht ja keiner mehr in Berufung und nicht alle Urteilssprüche von Amtsgerichten sind "gut".


    Das gibt es, wenn man Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegt. Da kommt es immer mal vor, dass man dann eine höhere Strafe bekommt, wenn man nach der mündlichen Verhandlung doch verurteilt wird. Das wird manchmal scherzhaft Querulantenaufschlag (oder so) genannt, die rechtliche Begründung ist aber meiner Erinnerung nach, dass die Geständnisfiktion entfällt - ein Strafbefehl ergeht im schriftlichen Verfahren ohne vorherige Anhörung der beschuldigten Person (ist quasi das strafrechtliche Äquivalent des Mahnbescheids) und da kann es quasi einen Abschlag für das unterstellte Geständnis geben, der dann wegfällt, wenn man sich wehrt.

    • Offizieller Beitrag

    Aber im Fall eines Gerichtsverfahrens fände ich das super krass und es würde meinem Rechtsempfinden gar nicht entsprechen, dass ich gegen ein Urteil eines AG nicht vorgehen könnte. ( abgesehen davon, dass es mich Anwaltskosten kostet) - siehst du das anders ? Ich kann dein Posting gerade nicht einordnen...

    Hermine und drei Jungs (04, 07 und 09)

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    demokratische Ordnung braucht außerordentliche Geduld im Zuhören und außerordentliche Anstrengung, sich gegenseitig zu verstehen

    Willy Brandt, 1969

  • Wenn nur der Angeklagte in Berufung geht, dann kann das Strafmaß im Übrigen genau aus diesem Grund (dass man keine Angst haben muss, Rechtsmittel einzulegen) nicht erhöht werden.

  • Ja, das sehe ich irgendwie ein. Und trotzdem erschreckt es mich, dass jemand so etwas macht und keinerlei Gefühl hat, etwas falsch gemacht zu haben.