Einschätzung zur Brückenteilzeit - Wie geh ich strategisch am besten vor?

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  • Hallo ins Rabenrund,


    vielleicht stand die eine oder andere schon vor einer ähnlichen Frage und kann mir einmal strategische Hilfe anbieten. Es geht um einen Antrag auf Brückenteilzeit für mich.


    Zum Setting: Großer Arbeitgeber, 13 Jahre Unternehmenszugehörigkeit, derzeit bin ich als Teilzeit in Elternzeit bis Anfang Dezember mit 25 h (Partnerschaftsbonusmodell). Mein Mann ist auf Probe verbeamtet, dies läuft noch bis Oktober 2021. Mir reichen diese 25 h finanziell und von der Auslastung nicht, ich möchte nach Elternzeit auf 35 h hoch gehen. Vollzeit sind bei mir 40 h. Unsere HR-Abteilung hat auf die Brückenteilzeit verwiesen.


    Jetzt habe ich mir den Antrag angeschaut und bin über diesen Passus gestolpert (Hervorhebungen von mir):


    befristete Teilzeit /Brückenteilzeit 12 -60 Monaten (§ 9a TzBfG) Während der Dauer der befristeten Teilzeit/Brückenteilzeit können Sie keine weitere Stundenänderung und keine Verlängerung der Teilzeitvereinbarung verlangen. Nach Ablauf der befristeten Teilzeit/Brückenteilzeit kehren Sie zur ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurück. Eine erneute Verringerung der Arbeitszeit können Sie frühestens ein Jahr nach der Rückkehr stellen. Es besteht kein Anspruch, dass die Beschäftigung mit der veränderten Arbeitszeit auf demselben Arbeitsplatz erfolgt.


    Empfohlen wird mir seitens HR, die Brückenteilzeit über den größtmöglichen Zeitraum (60 Monate) zu nehmen, da man ja keine weitere Stundenänderung vornehmen kann. Die Brückenteilzeit ist ja quasi nur ein "Fuß in der Tür" zum Vollzeitplatz mit Beweispflicht des Arbeitgebers, aber keine Garantie. Dabei kommen mir nun aber diese Fragen:


    • Mein Mann ist noch 14 Monate in Probezeit. Was, wenn er nicht übernommen wird? Dann fehlt uns ggf. über einen langen Zeitraum ne Menge Geld und ich kann nicht zügig in Vollzeit zurück.
    • Unsere Familienplanung ist noch nicht abgeschlossen. Wie sieht die Brückenteilzeit aus, wenn ich für eine weitere Elternzeit unterbreche, da in Teilzeit in Elternzeit zurückkehre; pausiert die Brückenteilzeit, endet sie vorzeitig, läuft sie einfach weiter?
    • Wenn ich diese 60 Monate ab Dezember 2020 nehme, ist Prinz Kalaf bei Ablauf 78 Monate und mglw. gerade in die Schule gekommen. Nach der Aussage oben muss ich ja dann 1 Jahr über in Vollzeit gehen, bevor ich wieder runter kann. Ein dämlicher Zeitpunkt, da z.B. die wohnortnächste Grundschule nur offener Ganztag ist.

    Die Fragen konnte mir in der Personalabteilung keiner beantworten, ich wurde an das Bürgertelefon des BMAS verwiesen. :wacko:


    Nach Gespräch mit meiner Chefin alles kein Problem, das wird hier in der Praxis wohl ganz unkompliziert gelebt - solange der Arbeitswunsch nicht alle 3 Wochen geändert wird, geht wohl vieles. 3 Kolleginnen gibt es, die das genutzt haben, alle Settings sind komplett anders als unseres und daher kein Vergleich für mich.

    Schriftlich hat man zu diesem Zeitpunkt aber nichts und dem entgegen steht der obige Text aus dem Antrag, den ich ja unterschreibe. Kann also auch nicht sagen: "Das hab ich ja gar nicht gewusst und außerdem hat mir das Frau XY ganz anders verkauft!"


    Unbefristet in Teilzeit für 35 h möchte ich wiederrum nicht, da hier im Haus im Sommer 2021 die Traumstelle frei werden könnte, für die ich mich nebenberuflich qualifiziert habe. Die wäre nur in Vollzeit zu haben, da die Chefs da ein bisschen kiebig mit Teilzeitlern sind (Rest der Besatzung auch Mütter und keine davon arbeitet mehr als 30 Stunden). Ganz ab davon, wie ich das finde - ich bekäme die Stelle nicht, wenn ich dauerhaft auf Teilzeit gehe.


    Vielleicht kann mir jemand beim Denken helfen, was wir nun am besten machen sollen.

    "Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Rosine. Brenne auf mein Licht, brenne auf mein Licht, aber nur meine liebe Rosine nicht." (O-Ton Prinz Kalaf, 11/2021)


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  • Ich kenne mich mit Brückenteilzeit nicht aus.


    Bei uns läuft es so, dass ich befristet auf Teilzeit gehen kann.


    Also ich könnte jetzt einen Antrag stellen, dass ich bis zum 1.5.2021 auf 35 Stunden reduzieren möchte.

    Das ist dann bis zu dem Termin fix und kann nur mit Antrag und Zustimmung des Arbeitgebers geändert werden.


    Ab dem 1.5.2021 würde ich dann wieder die vollen Stunden arbeiten, außer ich stelle einen neuen Antrag.


    Gibt es diese Möglichkeit bei euch?

  • Geben tut es das. Auf dem Antrag gibt es auch ein Feld: "Ich verändere meine Arbeitszeit befristet von ... bis .../unbefristet" (anzukreuzen).


    Dazu war die Aussage: "Wenn schon feststeht, dass Sie langfristig eh planen bei 35 h zu bleiben und nur die Rückfallebene brauchen, falls was ist, dann macht befristete Teilzeit für beide Seiten wenig Sinn. Sie müssen dran denken, das immer wieder neu zu beantragen, wir haben immer wieder Arbeit damit."


    Ich könnte natürlich sagen, persönliches Problem von HR, ich kann mir ja schließlich auch einen Termin setzen. Aber ganz falsch ist die Aussage von da eben auch nicht, denn unter 35 h wird es halt auch nicht.

    Schade, dass man keine Glaskugel zum Orakeln hat. #freu

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  • Das mit der Arbeit stimmt natürlich.

    Hier kommt von der Personalstelle dann eine Erinnerung.


    Ich persönlich würde besonders mit Kindern immer nur eine befristete Teilzeit wählen, die ich notfalls finanziell irgendwie auffangen kann.

  • Ich kenne mich mit dem Thema gar nicht aus, nur ein bisschen mit den Beamten. Wenn dein Mann auf Probe verbeamtet ist, kann ihm im Prinzip nichts passieren, außer er begeht eine schwere Straftat mit dienstrechtlichen Konsequenzen oder so. Eine vorzeitige Verbeamtung auf Lebenszeit ist unter Umständen möglich, zum Beispiel bei einer besonders guten Dienstbeurteilung. Ich persönlich kenne keinen Fall, wo die Probezeit nicht in die Lebenszeitverbeamtung überging, und seien es noch so schwierige Typen gewesen. Die Sorge, dass er da in einer realen Gefahr ist, würde ich dir gern nehmen.


    (Ich war in der Probezeit zwei Mal schwanger inklusive Elternzeiten und mehrfacher Stundenänderung zwischen unterhälftig und Vollzeit und hatte meine Lebenszeitverbeamtung nach netto anderthalb Jahren - hat halt brutto über drei Jahre gedauert. Aber finanziell macht es ja keinen Unterschied.)

  • Ich werde mich dann wahrscheinlich auch für eine Befristung von - bis entscheiden, wie Mondschein vorschlug. Und such mir dann erstmal einen Zeitraum von 2 Jahren oder so. Wenn sich dann hier was ergeben sollte, kann ich immer noch wieder hoch (oder runter, den Fall gibt es ja auch noch!)


    Alles andere passt zum jetzigen Zeitpunkt nicht ins Konzept.


    Magorma Danke dir auch für deine Gedanken dazu. Ich hatte die Regelung im Hinterkopf, von der du schreibst. Es heißt ja immer: Solange Sie keine goldenen Löffel klauen. Herr Libretto hat die „Besonderheit“, dass er beim Bund verbeamtet ist und sich sein Tätigkeitsfeld nicht aussuchen konnte. Er hat sich für die Anwartschaft auf eine Dienststelle beworben gehabt, die Tätigkeit wurde erst nach bestandener Prüfung zugeteilt. Er hat jetzt anderthalb Jahre lang neben viel täglicher Pendelei in einem Thema gearbeitet, dass ihm überhaupt nicht lag. Mit viel Geduld hat er jetzt durch die Führungsetage eine Versetzung an den Wohnort erwirken können, in ein Feld, das besser passt. Aber erneut bewähren muss er sich. Es ist leider noch nichts in trockenen Tüchern. #hmpf


    Es scheint ja aber so zu sein, dass diese Brückenteilzeit (zumindest im Rabenuniversum) kaum einer nutzt? Interessant, allemal.

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  • Ich bin aktuell in Brückenteilzeit, da mein AG keine befristete Teilzeit anbietet. Also hatte ich die Wahl zwischen Teilzeit unbefristet und Brückenteilzeit, die dann einfach besser passte.


    Wenn die Möglichkeit einer befristeten Teilzeit besteht, macht Brückenteilzeit keinen Sinn, weil dann die Möglichkeit wegfällt im Anschluss (ein Jahr lang) einen anderen Teilzeitantrag zu stellen.


    Befristete Teilzeit ist halt Verhandlungssache. Ich hatte das mal zwischen den Elternzeiten. Bei anderen Mitarbeitenden wurde es angelehnt.


    Brückenteilzeit wird bei meinem AG durchaus gerne genutzt.

  • Habt Ihr einen Betriebsrat? Dort erkundigen. Wenn Kolleginnen bereits Modelle zugestanden wurden können sie sich meines Wissens nach nicht einfach bei Dir sperren. Außerdem frage ich mich ob eine interne Bewerbung / Stellenwechsel nicht vorher vereinbartes eh auf Null hebt?

  • Ich mach auch befristete Teilzeit, das ist hier kein Problem. Ich verlängere immer um ein Jahr. Die Mehrarbeit bei HR, naja, das ist doch ihr Job...

    Ich finde das Brückentrilzeitkonzept so wie es klingt sehr unflexibel, damit wollte man wahrscheinlich den Arbeitgebern entgegenkommen, die bisher gar keine Teilzeit anbieten wollten.

    Für die Sommerferien nehme ich immer einen Monat Elternzeit, da ist noch vom Kleinen ein Jahr übrig. Ist in Punkto Urlaub, Rente und Krankenversicherung günstiger als unbezahlter Urlaub.

  • Drahtesel: Ich bin sogar selbst seit 2 Jahren Betriebsrätin, mir fehlt nur durch die Schwangerschwaft und Elternzeit etwas viel Film. #angst Mehr als die Grundschulungen, 3 Betriebsversammlungen und aktuelle Themen, die brannten, habe ich vor meinem Weggang 2019 nicht mehr machen können. Die Kolleg:innen hoben auf meine Frage auch die Schultern. Fall noch nicht vorgekommen, alle die in Teilzeit sind, wollen das auch dauerhaft bleiben. Unterlagen haben wir dazu keine, als die Brückenteilzeit neu eingeführt wurde, waren 2 Kollegen bei einem Webinar dazu. Die konkrete Frage kann keiner beantworten. Soo verrückt find ich unseren Fall jetzt eigentlich nicht.


    Es gibt in einer Firma von 1300 Leuten derzeit 15, die Brückenteilzeit machen - dazu noch etwa 200, die "normale" Teilzeitverträge haben. Die Brückenzeitler sind Personen, die entweder vorher schon in Teilzeit waren, da was dran geändert haben, Vollzeitler, die jetzt jemanden pflegen (über einen kurzen Zeitraum), oder oder. Andere Eltern, die ich mal gefragt habe, liefen recht blauäugig in das Brückenteilzeithema und fielen erst über das Problem, als ich sie letzte Woche dazu ansprach, wollen ihre Chefs fragen. Die Mehrheit aber hat unbefristete Teilzeitverträge nach ihrer Elternzeit angenommen und macht irgendwas zwischen 20 und 32 Stunden. Ich bin scheinbar Exotin... Die Firma leistet sich aber auch bei dieser Mitarbeiterzahl nur 6 Personalsachbearbeiterinnen, insofern kann man verstehen, dass da jeglicher Mehraufwand weggewünscht wird.


    In unserem Unternehmen gilt bei Umstrukturierung "Person folgt Stelle"; bewerben sich Personen auf Stellen, die mit weniger Stunden ausgeschrieben sind, als sie selbst haben, siebt HR diese Personen aus. Wir haben BR-seitig bislang noch jeden Kampf dagegen verloren, weil es dann wohl den Beteiligten nicht wichtig genug war und sie enttäuscht auf ihren alten Platz zurückkehrten. Beim umgekehrten Fall kommt es halt drauf an, ob die Person ursprünglich mal eine 40-h-Stelle hatte und dann verkürzte oder ob sie mit weniger Stunden eine komplett neue Stelle bekam. Diese Personen hängen uns immer bei ihrem Wunsch nach Stundenaufstockung in der Luft.


    Murmelhuhn Es ist auch ein komplett kompliziertgestaltetes System, vor allem bei den Unternehmen, wo Teilzeit eh schon möglich war. Die Elternzeit für den Sommerferienzeitraum zu nutzen, ist aber auch eine interessante Idee, das behalt ich mal "für später" im Hinterkopf.

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    Lilypie Third Birthday tickers

  • Würdest Du denn nicht auch in Brückenteilzeit "ausgesiebt" werden bei Bewerbung auf die interne Stelle?


    Noch 2 Gedankenansätze meinerseits:


    Ich hatte mich in Elternteilzeit intern beworben, unter Beibehalt meiner damaligen Stundenzahl. Die HR-Ansprechpartnerin sagte mir dass ich durch den Status Elternzeit eben nicht abgewiesen werden durfte, jeder andere Teilzeitler hätte zwangsweise voll aufstocken müssen. Ob das jetzt auch auf Euren Betrieb übertragbar ist weiß ich nicht aber frage da doch nochmal Betriebsratskollegen. Falls das auch bei Euch so gilt: Könntest Du Deine Eternteilzeit bis zu besagter Ausschreibung verlängern?


    Hast Du noch Dein drittes Jahr Elternzeit frei? Dann könntest Du das doch nach den 60 Monaten bzw. zur Einschulung beantragen. Müsste doch eigentlich auch als Elternteilzeit gehen, oder?