Frage zu Beschäftigungsverbot und befristetem Arbeitsvertrag

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  • Liebe Raben,

    hier wächst gerade der Wunsch nach einem zweiten Kind und ich mache mir da ein paar Gedanken.

    Ich bin befristetet eingestellt. Der Vertrag endet Ende März 2021, danach werde ich wieder für ein Jahr befristet, unbefristet eingestellt werde ich also erst am 1.4.2022 und so lange will ich definitiv nicht mehr warten.

    Mal angenommen, ich würde jetzt schwanger werden. Die Wahrscheinlichkeit, direkt ins Berufsverbot zu gehen, sind derzeit ziemlich hoch. Mein Vertrag würde dann also am 31.3.21 auslaufen und was ist dann? Eigentlich wäre ich dann arbeitslos, aber ich habe ja ein Berufsverbot, ich kann mir ja keine neue Stelle suchen, mal ganz davon abzusehen, dass niemand eine schwangere Erzieherin einstellen würde. Was bedeutet das also finanziell? Gibt es dennoch das Arbeitslosengeld? Und was bekäme man an Mutterschaftsgeld?

    Vielen Dank schonmal!

  • Das ist eine ganz bloede Situation, genau so war es in meiner Schwangerschaft und ich habe deswegen mit dem AG, der mich diskriminierenderweise nicht weiter beschaeftigen wollte aufgrund der Schwangerschaft, verhandelt, dass der Vertrag wenigstens bis zum Ende der Mutterschutzfrist verlaengert wird. Ansonsten musst du dich in der entstehenden Luecke arbeitslos melden und die Arbeitsagentur kann sich auf den Standpunkt stellen, dass du nicht vermittelbar bist bzw. dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfuegung stehst und deshalb keinen Anspruch auf ALG1 hast. Das wirkt sich dann auch entsprechend negativ auf deinen Mutterschaftsgeld- und Elterngeldanspruch aus. Ggf. kann man wohl versuchen mit einem ausfuehrlicheren aerztlichen Gutachten zu argumentieren, dass man trotz Schwangerschaft bestimmte Taetigkeiten noch ausfuehren darf und sich das Beschaeftigungsverbot nur auf bestimmte Taetigkeiten bezieht.

  • ich war 2007 schwanger geworden - befristet als Erzieherin angestellt. Ja ich bin dann in die Arbeitslosigkeit gegangen im 6. Monat.

    musste der Arbeitsagentur glaubhaft machen, dass ich mich um Arbeit bemühe, sonst hätte ich kein ALG I bekommen.


    Ich war übrigens nicht im Berufsverbot, das ist als Erzieherin nicht überall so:

    Mein damaliger Arbeitgeber hat mich weiterhin beschäftigt. der öffentliche Dienst und mein jetziger Arbeitgeber beschäftigt keine schwangeren Erzieherinnen.

    Lehrerinnen (auch öD) werden auch in der Schwangerschaft beschäftigt

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • puh, sowas habe ich befürchtet. Ich glaube kaum, dass meine Chefin sich auf so eine Vereinbarung einlassen würde...

    Dann wäre es aus finanzieller Sicht das beste, zu warten, bis ich im März den neuen Vertrag unterschrieben habe und dann möglichst direkt im April/Mai schwanger zu werden? Dann würde ja Mutterschutz etc. noch während des befristeten Vertrags liegen? Kündigen können sie mich ja nicht während der Schwangerschaft.

  • ich war bei meiner ersten Schwangerschaft auch nicht im BV. Jetzt arbeite ich allerdings im Krippenbereich, müsste also mindestens intern versetzt werden und ich habe gehört, dass gerade fast alle ins BV geschickt werden, wegen Corona, ob das stimmt #weissnicht

    Ohne BV würde mein Vertrag ja auch auslaufen und dann würde ich aber ALG 1 kriegen, richtig? Auch wenn ich garantiert nirgends für 2 Monate eingestellt würde?

  • Ich kenne es auch so dass man sich - eher pro Forma natürlich da schwanger kaum Einstellungschancen - auf Stellen bewirbt um den ALG- Anspruch zu erfüllen. Dabei explizit dem Sachbearbeiter sagen dass es durchaus Stellen gibt welche nicht vom Beschäftigungsverbot betroffen sind, zur Not fachfremd.

  • puh, sowas habe ich befürchtet. Ich glaube kaum, dass meine Chefin sich auf so eine Vereinbarung einlassen würde...

    Dann wäre es aus finanzieller Sicht das beste, zu warten, bis ich im März den neuen Vertrag unterschrieben habe und dann möglichst direkt im April/Mai schwanger zu werden? Dann würde ja Mutterschutz etc. noch während des befristeten Vertrags liegen? Kündigen können sie mich ja nicht während der Schwangerschaft.

    Ja, entweder so oder eine unbefristete Stelle suchen waere finanziell am sinnvollsten. Der AG hat i.d.R. keine Einbusse durch die Weiterbeschaeftigung, da er das Gehalt ja durch die Umlage erstattet bekommt, allerdings weiss ich nicht was bei ErzieherInnen da alles noch dran haengen koennte (Personalschluessel, Einstellungen von Vertretung usw.).

  • Dein vom AG ausgesprochenes Beschäftigungsverbot endet auch mit dem Ende deines Vertrages, weil es nach der Gefährdungsbeurteilung deines jetzigen AG auf die Stelle dort zugeschnitten ist.

    Ein eventuell neuer AG müsste selber eine Gefährdungsbeurteilung machen und dir dann ggf ein Beschäftigungsverbot für die Arbeit dort ausstellen.

    Anders wäre es, wenn du ein individuelles BV vom Frauenarzt hättest, aber dies ist ja nicht der Fall.

    Du kannst dich also arbeitssuchend melden und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Somit hast du auch Anspruch auf ALG Ii. Dass dies in deinem Beruf nur auf dem Papier der Fall ist, weil dich schwanger wahrscheinlich keiner einstellt, spielt ja erstmal keine Rolle. Und rechtlich gesehen musst du eine Schwangerschaft auch nicht angeben bei einem Vorstellungsgespräch, wie man das moralisch bewertet steht auf einem anderen Papier.

    Ein Berufsverbot hast du hoffentlich nicht, das ist nämlich was ganz anderes (spricht das Gericht zb bei Straftaten aus) ;)

  • Ja, entweder so oder eine unbefristete Stelle suchen waere finanziell am sinnvollsten. Der AG hat i.d.R. keine Einbusse durch die Weiterbeschaeftigung, da er das Gehalt ja durch die Umlage erstattet bekommt, allerdings weiss ich nicht was bei ErzieherInnen da alles noch dran haengen koennte (Personalschluessel, Einstellungen von Vertretung usw.).

    ich ärgere mich grade sehr über mich selbst. Ich hätte bei einem anderen Träger auch eine unbefristete Stelle haben können, die hab ich aber abgelehnt, weil die Ausstattung der Einrichtung unterirdisch und der Fahrtweg weiter war. Wäre jetzt allerdings alles einfacher. Nunja. Das ist aber, soweit ich weiß, auch der einzige Träger, der direkt unbefristet einstellt, alle anderen machen 1-2 Jahre befristet.

    Meine Chefin sieht das halt alles etwas anders. Während der Corona-Schließzeit hat sie uns regelrecht genötigt, Minusstuden oder Urlaub zu machen, sie hat durchblicken lassen, dass es ihr total gegen den Strich geht, dass sie uns alle bezahlen muss, obwohl wir nur rumsitzen, dabei kann ihr das egal sein, das Geld kommt ja vom Land. Man könnte aber meinen, sie würde uns aus eigener Tasche bezahlen. Deshalb glaube ich auch nicht, dass sie mich weiter beschäftigen würde, wenn ich schwanger wäre.


    Dein vom AG ausgesprochenes Beschäftigungsverbot endet auch mit dem Ende deines Vertrages, weil es nach der Gefährdungsbeurteilung deines jetzigen AG auf die Stelle dort zugeschnitten ist.

    Ein eventuell neuer AG müsste selber eine Gefährdungsbeurteilung machen und dir dann ggf ein Beschäftigungsverbot für die Arbeit dort ausstellen.

    Anders wäre es, wenn du ein individuelles BV vom Frauenarzt hättest, aber dies ist ja nicht der Fall.

    Du kannst dich also arbeitssuchend melden und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Somit hast du auch Anspruch auf ALG Ii. Dass dies in deinem Beruf nur auf dem Papier der Fall ist, weil dich schwanger wahrscheinlich keiner einstellt, spielt ja erstmal keine Rolle. Und rechtlich gesehen musst du eine Schwangerschaft auch nicht angeben bei einem Vorstellungsgespräch, wie man das moralisch bewertet steht auf einem anderen Papier.

    Ein Berufsverbot hast du hoffentlich nicht, das ist nämlich was ganz anderes (spricht das Gericht zb bei Straftaten aus) ;)

    Eine Freundin von mir hat tatsächlich ein individuelles Beschäftigungsverbot (;)) von ihrer Frauenärztin bekommen, wegen Corona. Das würde ja dann bestehen bleiben? Wenn das BV vom Arbeitgeber kommt und ich dann arbeitssuchend wäre, würde das Mutterschaftsgeld aber auch nur dem ALG 1 entsprechen, nehme ich an?


    Naja, wir werden wohl einfach noch warten, uns drängt eigentlich nix, jetzt sofort anzufangen. Allerdings purzeln hier grad ringsum die Babys, das weckt Sehnsüchte #love

  • Wenn du ein BV hast, muss sie dich nicht mehr bezahlen. Das Geld kann sich der AG quasi „wiederholen“.

    Warum mir aber in neuester Welt Anarchie gar so gut gefällt? Ein jeder lebt nach seinem Sinn, das ist nun also auch mein Gewinn! Ich laß´ einem jeden sein Bestreben, um auch nach meinem Sinn zu leben.

    Johann Wolfgang v. Goethe