Hallo,
mein Kind, 13 Jahre, sieht den Vater regelmäßig. Nun wurde mir mitgeteilt, es gäbe einen Tierhaarallergiker in der dortigen Familie - Patchwork mit neuer Partnerin und deren Kind. Da wir ein Haustier haben, solle ich künftig also tierhaarfreie Kleidung mitgeben, frisch gewaschen aus dem Wäscheraum und nicht erst aus dem Kleiderschrank entnommen oder einen kompletten Satz ausreichende Zweitkleidung zum dortigen Verbleib mitgeben, also locker 3 Hosen, 4-6 Oberteile, Unterwäsche, Socken.
Ersteres kann ich nicht garantieren bzw. ist das für mich ein im Haushaltsablauf nicht zuverlässig einzuplanender Aufwand - auch werden Jacken, im Winter Schal, Mütze, Handschuhe oder der Ranzen aus Textilmaterial ja auch nicht vorher gewaschen.
Zweites sehe ich auch aufgrund der Kosten bei einem Jugendlichen für Kleidung nicht als meine Aufgabe, und ich hatte keine Gelegenheit, dafür Geld vom Unterhalt zurück zu legen und habe als eigenes Einkommen einen 450 Eurojob. Ich kann ja die Klamotten stellen und habe bislang immer und das zuverlässig - im übrigen natürlich frisch gewaschene - Kleidung mitgegeben bzw. mein Kind hat die Sachen eingepackt für Wochenende oder Ferien.
Insofern ist doch meiner Wohlverhaltenspflicht damit Genüge getan, oder?
Kann ich dem zweiten Sorgeberechtigten denn mitteilen, er möge künftig selbst und vom eigenen Geld für Kleidung sorgen, da die aus meinem Haushalt stammende nicht garantiert tierhaarfrei mitzugeben ist? Könnte ich ihn ggf. sogar bitten, den von ihm vom Unterhalt abgezogenen Corona-Kindergeldanteil dafür zu verwenden?
Hundkatzemaus-Alias