Fragen zum Wiedereinstieg in die Teilzeitarbeit während der Elternzeit

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  • Da das BMFSFJ mir nicht antwortet und ich nicht herausfinde, an welche Stelle ich mich noch wenden kann, möchte ich euch um Hilfe bitten.


    Noch vor meinem Abschied in den Mutterschutz im Oktober letzten Jahres habe ich meinem Arbeitgeber zusammen mit der Anmeldung der Elternzeit

    mitgeteilt, dass ich ab dem 2. Elternzeitjahr meine Teilzeitarbeit fortsetzen möchte. Dieses Schreiben hat er mir nach Aufforderung im Dezember 2019

    auch bestätigt.


    Nun hatte ich Mitte August mein Gespräch bezüglich des Wiedereinstieges und er teilte mir mit, dass er aktuell keine Möglichkeit sehe mich wieder einzustellen, da er mittlerweile mehr als genug Personal hat. (Noch vor meinem Mutterschutz wurden 2 Damen unbefristet als Ersatz eingestellt und diese Damen entsprechen mehr seinen Vorstellungen, da sie schon größere/erwachsene Kinder haben und dadurch angeblich nicht so oft ausfallen können, wie ich evtl. mit meinen 4 Kindern.)


    Ist die Ablehnung meiner Weiterbeschäftigung rechtens bzw. kann er meinen Wiedereinstieg in Teilzeit ablehnen, obwohl ich ihm rechtzeitig Bescheid gegeben habe, dass und wann ich wieder einsteigen möchte?


    Leider war ich während des Gespräches wie vor den Kopf gestoßen und konnte nicht kontern, da ich mit einem solchen Gesprächsverlauf nicht gerechnet habe. Aber es war nicht das erste Mal, dass Zusagen nicht eingehalten werden und Frauen mit Familie (kleinen Kindern) ein Problem darstellen.


    Es grüßt aus dem Südwesten
    das Zitrönchen
    #dance
    mit den 3 Musketieren “Athos“ (*12/07), “Porthos“ (*01/11) & “Aramis“ (*09/13)


    sowie der Prinzessin (*12/19)



  • Ich kenne mich auch nicht wirklich damit aus. Neben der Frage, was genau der AG im letzten Jahr bestätigt hat, dürfte auch die Firmengröße eine Rolle spielen wenn ich mich nicht irre. Für kleine Firmen ist es glaube ich deutlich einfacher Teilzeit auszuschlagen als für große. Und reden wir über Teilzeit in Elternzeit oder über "normale" Teilzeit?

  • Als Erstes: Habt ihr einen Betriebsrat, den du ins Boot holen könntest und hat das Unternehmen ausreichend Mitarbeiter oder ist es ein Kleinbetrieb? Und wie war das Arbeitsverhältnis vor dieser letzten Geburt? Möchtest du jetzt in Teilzeit (bzw. im vor-elternzeitlichem Teilzeit-Arbeitsvertrag) oder in Teilzeit in Elternzeit tätig sein?


    Während der Elternzeit darf nicht gekündigt werden, aber unter Einhaltung der Frist von 3 Monaten kann er dir ab Elternzeitende kündigen. M
    öchtest du jetzt nicht in TZ in Elternzeit wieder einsteigen, sondern einen alten TZ-Vertrag wieder aufnehmen, kann diese Ausnahme greifen. Ab dem 1. Tag nach der Elternzeit ist der spezielle Kündigungsschutz nicht mehr möglich, daher meine Eingangsfrage. Dies kann auch der Fall sein, wenn, wie er dir hier weiszumachen versucht, keine Arbeit mehr für dich da ist. Die Alternative in größeren Unternehmen ist meist die Versetzung in andere Abteilungen mit gleichwertiger Tätigkeit.

    Ich habe mit meinen BR-Kolleg:innen beide Fälle erlebt, die versuchte Kündigung (abgeschmettert in der ersten Instanz) und die Versetzungen in andere Abteilungen. Wenn dir kein Betriebsrat zur Seite steht, würde ich mir anwaltlichen Beistand (auch über die Gewerkschaft möglich, falls das in Frage kommt) suchen. Letzteres hat natürlich Auswirkungen auf das persönliche Verhältnis zum Arbeitgeber, das ist dir aber sicher auch klar. Wir sagen es nur als Betriebsräte immer den Kolleg:innen als Disclaimer dazu.

    "Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Rosine. Brenne auf mein Licht, brenne auf mein Licht, aber nur meine liebe Rosine nicht." (O-Ton Prinz Kalaf, 11/2021)


    Lilypie Third Birthday tickers

  • Vielen Dank für eure Rückmeldungen!


    Zu "Betrieb": Es ist eine kleine Versicherungsagentur (unter 15 Mitarbeiter), die zwar für die entsprechende Versicherung tätig ist, aber wir Mitarbeiter sind direkt bei meinem Chef angestellt.


    Salamander: Er hat mir bestätigt, dass er das Schreiben erhalten hat und diesem auch nicht widersprochen.


    Folgendes habe ich im Netz noch gefunden:


    Wenn Sie schon vor der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet haben und Ihre Teilzeittätigkeit in der Elternzeit fortsetzen möchten, brauchen Sie Ihrem Arbeitgeber mit dem Antrag auf Elternzeit lediglich Ihren Wunsch mitzuteilen, dass Sie Ihre Teilzeitarbeit während der Elternzeit fortsetzen möchten. Hierzu benötigen Sie keine Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Das gilt auch, wenn Sie zunächst einige Monate ganz zuhause bleiben möchten und erst im Laufe der Elternzeit in Teilzeit zurückkehren möchten.

    Voraussetzung ist jedoch, dass Sie den geplanten Beginn der Fortsetzung Ihrer Teilzeittätigkeit bereits zusammen mit dem Antrag auf Elternzeit mitteilen, damit Ihr Arbeitgeber Planungssicherheit hat. Ferner müssen Sie die Teilzeit in der Elternzeit in dem bisherigen Umfang, also mit der gleichen Wochenstundenzahl, fortsetzen.


    Das würde ja bedeuten, das es somit kein Problem sein dürfte wieder einzusteigen?!


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  • Ja genau, wenn es der selbe Stundenumfang ist, sollte es eigentlich kein Problem sein.

  • Hallo liebes Rabenvolk,


    kennt sich jemand von euch in punkto Teilzeitarbeit während der Elternzeit aus und wie es hier mit Änderungen des bestehenden Arbeitsvertrages aussieht (gerade im Hinblick auf die Arbeitszeit)?


    Ich habe nun einen Änderungsentwurf der RÄ des AG bekommen und jetzt sind hier Punkte enthalten wie


    "Das Unternehmen ist berechtigt die Lage der betriebsbestimmten Arbeitszeit abweichend festzulegen (normalerweise 8-12 Uhr z.B.)"


    Dieser Punkt ist in meinem bisherigen Arbeitsvertrag nicht hinterlegt und ich habe bei den Punkt ein wenig Bedenken...


    Ist das so rechtens?


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  • Nur, kurz und bei Bedarf später mehr: Über die Lage der Arbeitszeit darf der AG frei bestimmen, nicht aber über die Dauer, die regelt dein Arbeitsvertrag.


    Ein Beispiel: Ein Geschäft war bislang immer von 8 bis 18 Uhr geöffnet, mit 1 h Schließzeit dazwischen. Der Inhaber kann festlegen, dass künftig von 9 bis 18 Uhr offen ist, ohne die Schließzeit dazwischen - weil es z.B. die Auftragslage nötig macht.

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  • Vielen lieben Dank für eure Hilfe bzw. Unterstützung! Ich habe nun alle fragwürdigen Punkte mit meinem AG besprochen und hoffe, dass es so passt...


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