Scheidung geht nicht voran

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  • Liebe Frau Simon,


    vor einem knappen Jahr hat mein Mann die Scheidung eingereicht, der Antrag wurde mir am 25.10.2019 förmlich zugestellt. Es gibt eine notariell beglaubigte Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, in der u.a. der Zugewinnausgleich geregelt ist, wir wollen uns einvernehmlich scheiden lassen und die Kosten für den Anwalt (den mein Mann beauftragt hat) und für die Scheidung teilen (ebenfalls in der Vereinbarung geregelt). Es geht also eigentlich nur noch um den Versorgungsausgleich. Alle nötigen Angaben dazu haben mein Mann und ich gemacht, von den Versicherungsträgern kamen dann die entsprechenden Berechnungen - aber nicht alle: Von der für die Auskunft zu den Pensionsansprüchen meines verbeamteten Mannes zuständigen Personalstelle kam im Februar 2020 ein Schreiben an das Familiengericht, dass das Auskunftsersuchen im Dezember 2019 eingegangen sei, die erforderlichen Ermittlungen eingeleitet seien, mit der Antwort erst 6-7 Monate (!) nach Antragseingang zu rechnen sei und man von Sachstandsanfragen absehen möge. Seit Antragseingang sind nun mehr als 9 Monate vergangen, und es ist nichts passiert. An wen kann ich mich wenden, um die Sache voranzutreiben? Oder bleibt mir nichts übrig, als abzuwarten? Einen eigenen Anwalt möchte ich aus Kostengründen nur ungern beauftragen.


    Und ich habe noch eine zweite Frage: Ich verfüge über etwas Vermögen aus einer Erbschaft. Ich habe ein Testament aufgesetzt, gemäß dem mein gesamtes Vermögen an meine Kinder gehen soll. Aber was würde passieren, wenn der Erbfall vor der Scheidung einträte - hätte mein Mann dann trotz eingereichter Scheidung noch Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe eines Viertels meines Vermögens?


    Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

  • Liebe Fragestellerin,


    Sie können entweder über den Anwalt Ihres Mannes (das ist Teil des Mandates und kostet nicht extra) als seine Anfrage oder selbst im eigenen Namen per Schreiben das Familiengericht bitten, aufgrund der langen Zeitdauer bei der auskunftsgebenden Stelle den Sachstand anzufragen.


    Dass von vornherein mit einer Auskunftserteilung in frühestens 6-7 Monaten zu rechnen ist, habe ich tatsächlich noch nie erlebt, an dieser Stelle sollte schon Druck aufgebaut werden. Tatsächlich kann sich der Versorgungsausgleich länger hinziehen aber die erste Auskunft sollte schneller vorliegen und nun ist die erstgenannte Frist ja auch schon um zwei Monate überschritten.


    Sie können auch durchaus zusätzlich bzw. wenn nichts voran geht über das Familiengericht bei der Stelle selbst anrufen oder dort hinschreiben , sie werden zwar über das Telefon keine Auskünfte erhalten aber wenn sie dort oft genug Arbeit durch Anrufe produzieren, wird es evtl. doch schneller erledigt. ;)


    Beste Grüße

    Bettina Simon