Klassenteiler Grundschule Kombiklasse Bayern

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  • Hallo,

    weiss jemand wo ich die aktuellen Zahlen finde, ab welcher Klassenstärke eine Kombiklasse in Bayern geteilt werden muss.

    Ich find weder im BayEUG noch in der GrSO konkrete Zahlen.

    Und beim Kultusministerium der Länder hab ich nur was fürs Schuljahr 19/20 gefunden, dass 28 die Obergrenze ist. Aber nichts ob das auch für Kombiklassen gilt. #weissnicht

  • Hallo!

    Genau kann ich dir leider nicht helfen, aber ich weiß, dass hier (RLP) die Klasse ab 24 Kindern geteilt wird und dies auch für Kombiklassen gilt. Reales Beispiel aus dem Schuljahr 18/19. Kombiklasse 1. und 2. Schuljahr startet mit 10 Erstklässlern und 13 Zweitklässlern, ab dem 2. Halbjahr kommt ein Kind in die erste Klasse dazu und es werden 2 eigenständige Klassen. (Glücklicherweise fand sich auch noch eine Lehrerin, sonst weiß ich nicht, wie es ausgegangen wäre.)

    Ich hoffe es findet sich jemand, der dir besser helfen kann.

    Liebe Grüße

    BEB

  • wirklich kann ich Dir nicht helfen... ich habe hier aber in B.-W. gesehen, dass da auch Ausnahmen gemacht werden können und gemacht werden. Muss dann halt genehmigt werden.

    Warum rufst Du nicht einfach mal im Schulamt an?

    Grüße von Claraluna


    Shoot for the moon. Even if you miss you will land among the stars.

  • Der Elternbeirat wurde gestern beauftragt sich um Kontakt mit dem Schulamt kümmern.

    Mich hat als betroffene Mama jetzt einfach mal interessiert, ob es da klare Festlegungen gibt.

    Haben halt jetzt eine 1/2 Kombi mit 28 Kinder... aber wahrscheinlich können sie sich heuer eh auf Corona rausreden. Fehlen deswegen ja sowieso überall Lehrer. :(

  • Eine andere Möglichkeit herauszukommen ist auch die sicher angewandte Stichtagsregelung. Die höchstzulässige Schülerzahl muss an einem bestimmten Stichtag bestanden haben. Kommt danach noch jemand dazu, bleibt die Klassenzusammensetzung für das laufende Schuljahr unverändert.


    Wenn der Stichtag 1. August war - das ist ja unabhängig von der Lage der Sommerferien der offizielle Beginn des Schuljahres - dann gilt die an diesem Tag zu erwartende Schülerzahl. Entscheidet sich gegen Ende der Sommerferien noch eine Familie für freiwillige Wiederholung oder ein Umzugskind muss untergebracht werden, hat das dann keinen Einfluss mehr.


    In meinem Bundesland ist es auch so, dass I-Kinder groteskerweise nicht zum Klassenteiler der Regelklassen gezählt werden, da sie ja (theoretisch) von Sonderpädagogen betreut werden. In diese Richtung könntest du auch nochmal nachfragen.

  • I-Kinder haben wir nicht, aber das mit dem Stichtag könnte tatsächlich zutreffen.

    Es ist nämlich ganz spontan eine Familie mit Zwillingen zugezogen und soweit ich das gestern rausgehört habe, haben die sich erst in der Woche vor Schulstart angemeldet. Da hatten sie jetzt nämlich auch das Problem, dass für diese zwei keine Arbeitshefte bestellt wurden, weil das eben so kurzfristig war.

  • Wir (auch Bayern) hatten vor ein paar Jahren eine Kooperationsklasse in der 1. Klasse mit 28 Kindern. Ab 29 wäre geteilt worden. Insofern halte ich 28 für eine plausible Zahl, weiß es aber auch nicht genau. Und Stichtag ist der 1. Schultag - danach kann die Klasse unterm Schuljahr größer werden ohne teilen.