Kindesunterhalt/Scheidung/Kredit

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  • Geburtsjahr: 1981

    Staatsangehörigkeit: Deutsch

    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang:

    Nettoeinkommen monatlich: 2500 € / 32 h


    Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2006, 2012, 2018

    Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? Ja


    Bei getrennt lebenden Eltern:

    Das Kind/Die Kinder leben bei:

    Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt:

    Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei?

    Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe?


    Eheschließung im Jahr: 2006

    Trennung im Jahr:

    Ehevertrag:


    Ich möchte mich von meinem Mann trennen. Er lebt beruflich im nicht europäischen Ausland. Sein Nettoeinkommen dort beträgt 3500 €. Er lebt kostenfrei in einem von seinem Arbeitgeber gestellten Appartement. Sein Arbeitsvertrag bzw. Einkommen ist in Deutschland nicht nachvollziehbar. Er ist immernoch hier gemeldet, ohne Einkommen. Wir haben ein gemeinsames Haus, auf dem noch ein Kredit von 150000 € ist. Diesen Kredit zahle ich allein ab. Mein Mann steht aber zu gleichem Teil im Grundbuch und auch im Kreditvertrag. Er überweist mir monatlich 770 €. Das ist mir zu wenig. Lt. Düsseldorfer Tabelle deckt es nicht einmal den Mindestunterhalt unserer 3 gemeinsamen Kinder. Ich möchte mich von ihm trennen, habe aber Angst, das Haus zu verlieren. Ich möchte das Haus nach der Trennung weiter abbezahlen wie ich es auch schon die ganzen Jahre allein tue.


    Mit welchen Folgen muss ich rechnen, wenn ich mich trenne? Kann ich meinen Mann beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn er es nicht selbst tut? Habe ich Anspruch auf höheren Kindesunterhalt? Kann ich Unterhaltsvorschuss zur Aufstockung beantragen oder muss ich mich mit den 770 € zufrieden geben? Wie wird unsere Ehe geschieden, wenn er im Ausland lebt? Wie und wo gebe ich die Trennung bekannt? Sollte ich mir direkt einen Anwalt nehmen? Werde ich ihm einen Teil des Hauses ausbezahlen müssen, obwohl er den Kredit nicht abbezahlt?

  • Liebe Fragestellerin,


    Scheidungen mit Auslandsbezug sind höchst komplex, neben den Schwierigkeiten der Zustellung und Vollstreckung ist auch zu klären, welches Recht zur Anwendung kommt, falls nicht beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und/ oder die Ehe nicht in Deutschland geschlossen wurde.


    Ich rate Ihnen daher dringend an, einen Fachanwalt/ eine Fachanwältin für Familienrecht zu beauftragen.


    Nach deutschem Recht würde die Immobilie mit dem gesamten Vermögen in den Zugewinnausgleich fallen aber zunächst ist zu klären, ob die Ehe nach deutschem Recht geschieden wird.


    Eine Abmeldung würde ich vorläufig aus praktischen Erwägungen nicht anstreben, bitte besprechen Sie auch das mit Ihrer anwaltlichen Vertretung.


    Beste Grüße

    Bettina Simon