Geburtsjahr: 1979
Staatsangehörigkeit: deutsch
Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: 15h/Woche
Nettoeinkommen monatlich: 900€
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2005 / 2009 / 2013
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? ja
Bei getrennt lebenden Eltern:
Das Kind/Die Kinder leben bei: mir , Residenzmodell
Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: ja
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe?
Seit November 2016
durch Jugendamt berechnet
gezahlt vom Vater (Vollzeit, ca 2400€ netto)
letzte Berechnung Januar 2020: 830€ für alle 3 Kinder
Eheschließung im Jahr: 2013
Trennung im Jahr: 2016
Scheidung rechtskräftig: 2018
Ehevertrag: nein
Meine Frage:
Es liegt ein Unterhaltstitel (04/18) über 801€ vor (Zahlungstermin 5. des Monats)
Neuberechnung Unterhalt 01/20, Einigung auf 830€ für alle Kinder, bestehende Titel wurden nicht geändert.
Mein ExMann hat jetzt schon den 2. Monat in Folge den Unterhalt erst überwiesen, nachdem ich ihn am 21. des Monats deutlich darauf hingewiesen habe.
Im letzten Gespräch habe ich ihm dann angesagt, daß ich nächsten Monat pfänden lasse, wenn der Unterhalt nicht bis zum 15. bei mir eingegangen ist.
Nach Rücksprache mit dem JA habe ich das Gespräch und die Ankündigung der Pfändung per mail an ihn und cc Jugendamt geschickt.
Er erwähnt schon seit 3 Jahren, daß er eine Rechtsschutzversicherung hat.
Kann er die Titel irgendwie anfechten?
Oder eine komplette Neuberechnung des Unterhalts über seine RechtsschutzVersicherung anleiern?
Und falls er das tut, kann ich PKH für einen eigenen Anwalt beantragen?
Danke