Corona - Regel bzgl. Private Feiern: Interpretations- und Umsetzungsfrage

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  • Hallo,

    meine Stadt ist jetzt auch Risikogebiet und schreibt in Ihren Corona-Regeln, daß bei privaten Feiern max. 10 Personen aus zwei Hausständen teilnehmen dürfen.


    Betrifft das nun die Weihnachtsgestaltung meiner großen Familie oder nicht?


    Meine Eltern, zwei meiner Schwestern (eine mit Freund, eine mit Mann & 3 Kindern) und ich (& Kinder) wohnen in derselben Stadt.

    Wir sehen uns häufig, oft mehrmals die Woche in verschiedenen Konstellationen (meist bei meinen Eltern, da dort viel Platz ist).

    Die Kinder meiner einen Schwester gehen in den gleichen Kindergarten und in die gleichen Gruppen wie meine Kinder.

    Wir haben also alle viel Kontakt miteinander und wären im Falle des Falles sowieso von der Test-/Quarantäneregel betroffen.


    Dann gibts noch eine Schwester (& KInd) in den USAund eine weitere (mit Mann & Kind) in Düsseldorf.


    Weihnachten treffen wir uns normalerweise alle bei meinen Eltern, d.h. die beiden auswärtigen sind länger zu Besuch dort und wir anderen kommen meist täglich stundenweise dazu.

    Insbesondere an den Feiertagen sind wir oft komplett, oder zumindest fast. (Die amerikanische Schwester wird wohl dieses Jahr fehlen.)

    Also definitiv mehr als 10 Personen und mehr als 2 Haushalte.


    Was bedeutet das für uns dieses Weihnachten?


    1. Wie interpretiert ihr denn "Private Feier"?

    Eine Party? Oder eben auch solche familiären Treffen - wir feiern ja nicht nur Weihnachten, wir verbringen den Tag, machen auch Alltagsdinge, gehen spazieren, kochen, essen, bespaßen die Kinder, verteilen uns aufs Haus..... Oder zählen solche Treffen dann an Feiertagen, aber nicht an normalen Tagen? Ist Besuch gleich Feier?


    2. Falls das doch unter Feier fällt - würdet ihr Euch daran halten, obwohl der Sinn ja ziemlich fraglich ist? Oder dann wirklich lieber z.B. nur die Düsseldorferin zu den Eltern kommen lassen und die anderen wechseln sich ab oder so - was ja auch Infektionssicht auch wieder Quatsch wäre....


    Danke! Seda

  • Ich würde zuerst mal überprüfen, ob das Verbot in Deinem Bundesland auch in der eigenen Wohnung gilt (das ist in NRW z.B. nicht so) und ob enge Verwandtschaft auch unter dasVerbot fällt (in NRW z.B. nicht).

  • Ja, ich glaube, erstens wäre das Bundesland wichtig zu wissen und zweitens ist das jetzt noch viel zu früh, dass man etwas sagen könnte.


    Würden sich alle dran halten, könnten die Zahlen unter Kontrolle bleiben, geht es so weiter wie jetzt, wird das ein ziemlich einsames Weihnachten und dann wären mir die Regeln egal, auch wenn es erlaubt wäre, wäre es mir zu gefährlich evtl. die Eltern oder andere Personen anzustecken.


    Ich würde leider erst einmal so planen, dass nichts stattfindet, bzw. nur die Düsseldorfer zu den Eltern reisen. Es liest sich ja so, als könntet ihr dann auch spontan dazustoßen.

  • Also in der bayerischen Verordnung heißt es 10 Personen ODER zwei Hausstände, nicht UND. Sage ich deshalb, weil ich auch erst dachte, es steht "und" da, es aber erst letztens nachgelesen habe und drüber gestolpert bin.

    Ich interpretiere das jetzt Mal so: bei bis zu 10 Personen ist es egal aus wie vielen Hausständen, bei mehr als 10 dürfen diese nur noch aus zwei Hausständen sein.

    Warum? Keine Ahnung, wahrscheinlich um die Infektionsketten besser überblicken zu konnen.

    Wenn die das anders meinen, hätten sie meiner Meinung nach nicht ODER schreiben dürfen.#pfeif

  • Erst mal generell, ohne Details wie Bundesland zu kennen etc...

    Ja, das, was Du beschreibst ist in meinen Augen eine private Feier, die unter die aktuellen Regelungen (zumindest in einigen Bundesländern) fällt. Ihr trefft Euch, seid eine lange Zeit zusammen, nah (am Tisch, im Wohnzimmer etc etc). Warum sollte das nicht unter eine private Feier fallen? Für mich ist genau das der Inbegriff einer privaten Feier ehrlich gesagt. Mindestens genauso sehr wie die Party mit Musik und Tanz.

    In einigen Bundesländern wäre das aktuell verboten, in anderen nicht.


    Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass es für Weihnachten Ausnahmeregelungen gibt oder eine Art lockdown (Verlängerung der Schulferien zum Beispiel), um etwaige Ansteckungen auffangen zu können.

    Aber das kann wohl im Oktober noch niemand wirklich beurteilen oder vorhersagen.

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    Wunder 1: 07


    Wunder2: 11

  • Ich denke, es ist tatsächlich so gemeint, dass nur Personen aus zwei Haushalten zusammen kommen sollten, um die Ansteckungsgefahr möglichst klein zu halten.

  • Also in der bayerischen Verordnung heißt es 10 Personen ODER zwei Hausstände, nicht UND. Sage ich deshalb, weil ich auch erst dachte, es steht "und" da, es aber erst letztens nachgelesen habe und drüber gestolpert bin.

    Ich interpretiere das jetzt Mal so: bei bis zu 10 Personen ist es egal aus wie vielen Hausständen, bei mehr als 10 dürfen diese nur noch aus zwei Hausständen sein.

    Warum? Keine Ahnung, wahrscheinlich um die Infektionsketten besser überblicken zu konnen.

    Wenn die das anders meinen, hätten sie meiner Meinung nach nicht ODER schreiben dürfen.#pfeif

    Ja, in Bayern steht da ein "oder", in Hamburg aber ein "und" ;). Die Verordnungen sind also unterschiedlich. In Bayern dürften sich 10 Personen aus 10 verschiedenen Haushalten treffen, sobald es mehr als 10 werden dürfen es nur noch 2 Haushalte sein.

    In Hamburg aber dürfen sich nur noch max 10 Personen aus max 2 Haushalten treffen.

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    Wunder 1: 07


    Wunder2: 11

  • Ich würde sagen, dass das, was ihr da vorhabt mit diesen Regeln nicht zusammengeht.


    Ich würde es aber guten Gewissens trotzdem so machen aus den Gründen, die du andeutest (durch die häufigen Alltagskontakte kann man euch ja schon irgendwie als einen großen Hausstand betrachten).


    Irgendwie sind große Familien bei dieser Regel benachteiligt

  • Ich überlege auch hin undher, ob bzw. unter welchen Umständen Familienbesuch zu Weihnachten möglich wäre. Problem ist, dass ich mich bald um Zugtickets und -reservierungen kümmern müsste, sonst steigen die Preise ins Unermessliche.

  • In BW wären direkte Verwandte (Eltern, Geschwister) von der Regelung ausgenommen. Bei euch vielleicht auch? Wie es aber bei Schwager usw. wäre, weiß ich nicht.

  • Gerade meine Schwester aus Düsseldorf sollte kommen dürfen, wenn überhaupt, dann wenigstens sie.

    Sie ist dort unten sehr einsam und sozial abgeschnitten, komplett ohne weitere Familie oder engere soziale Kontakte, nur mit ihrem Mann und der Zweijährigen, meine Eltern habe seit letztem Weihnachten ihr Enkelkind nicht mehr gesehen.


    Wir wohnen in Thüringen.

    Hier heißt es wörtlich: "... maximal 10 Personen aus maximal 2 Hausständen."

    Leider finde ich keine Details dazu, ob die Enge der Verwandschaft etwas ausmacht.



    Ja, das, was Du beschreibst ist in meinen Augen eine private Feier, die unter die aktuellen Regelungen (zumindest in einigen Bundesländern) fällt. Ihr trefft Euch, seid eine lange Zeit zusammen, nah (am Tisch, im Wohnzimmer etc etc). Warum sollte das nicht unter eine private Feier fallen? Für mich ist genau das der Inbegriff einer privaten Feier ehrlich gesagt. Mindestens genauso sehr wie die Party mit Musik und Tanz.

    Aber würde dann nicht jedes Treffen unter Feier fallen? Wo ist dann der Unterschied zwischen "Besuch" und "Feier"?

    Es geht ja erstmal nur ums Feierverbot, nicht um eine generelle Kontaktverbotsregelung, wie es sie zeitweise gab.


    Und ja, ich weiß, ist ewig hin, aber uns beschäftigt das halt, wir sind gerade zusammen im Urlaub (nicht alle) und sprechen oft darüber, und da wollte ich mal hören, wie andere das interpretieren.

  • Ich würde Feier und Treffen/Besuch auch synonym verwenden. Einfach weil nicht klar abgrenzbar.

  • Gerade meine Schwester aus Düsseldorf sollte kommen dürfen, wenn überhaupt, dann wenigstens sie.

    Sie ist dort unten sehr einsam und sozial abgeschnitten, komplett ohne weitere Familie oder engere soziale Kontakte, nur mit ihrem Mann und der Zweijährigen, meine Eltern habe seit letztem Weihnachten ihr Enkelkind nicht mehr gesehen.

    Kann sie sich denn vorher eine Woche selbst isolieren? Das würde ich mindestens erwarten.


    Und ich würde auch echt in mich gehen, ob der generelle Alltagskontakt zur restlichen Familie nicht eigentlich eher jetzt schon einzuschränken wäre. Finde ich sinnvoller, als zu sagen "Wir treffen uns ja sonst eh, also an Weihnachten auch". Das müsste man andersherum denken. Allerdings gilt das natürlich nicht für die Schwester, zu der eh über den Kindergarten Kontakt besteht, was für euch ja gut wäre.

  • Für die einen ist Kaffeetrinken und Beisammensein eine Feier, andere nennen das Treffen oder sonstwie, aber ich denke die Ansteckungsgefahr ist gleich, und darum geht es, egal, wie die Veranstaltung nun genannt wird.


    Ich finde, es klingt total schön, dass du es dieses Jahr der Düsseldorfer Schwester gönnen würdest.


    Ab nächsten Sommer wird es bestimmt besser, dieses Jahr müssen wir da wohl leider alle irgendwie durch. (Bei uns ist es eine ähnliche Geschichte mit Cousinen und Cousins und den ganzen Familien, die wohl flach fällt).


    Vielleicht wäre eine Art Sommerfest etwas, worauf man sich freuen könnte...

  • Wenn ich an Äußerungen diverser Politiker*innen denke, würde ich die Formulierung so deuten, dass mit Feiern wirklich Feiern gemeint sind, nicht jegliche private Zusammenkünfte. Im Frühling gab es zeitweise Kontaktbeschränkungen im Privaten ohne Bezug zu konkreten Anlässen, derzeit in den meisten Bundesländern nicht. Eine Verschärfung der Regulierung wäre dann der nächste Schritt.

  • Hier (Bayern) war es, wenn ich jetzt nicht völlig den Überblick verloren habe, bis vor acht Tagen so, dass noch 25 Personen zusammen feiern durften, während private Treffen schon auf 5 Personen oder 2 Haushalte beschränkt waren.

    Die Regelung für Feiern war also lockerer als die für Treffen zu Hause mit Freunden und Familie, nicht umgekehrt.

  • Wenn ich an Äußerungen diverser Politiker*innen denke, würde ich die Formulierung so deuten, dass mit Feiern wirklich Feiern gemeint sind, nicht jegliche private Zusammenkünfte. Im Frühling gab es zeitweise Kontaktbeschränkungen im Privaten ohne Bezug zu konkreten Anlässen, derzeit in den meisten Bundesländern nicht. Eine Verschärfung der Regulierung wäre dann der nächste Schritt.

    Und dann nennen die Leute es Weihnachtstreffen mit der Familie statt Weihnachtsfeier mit der Familie. In der Durchführung null Unterschied.