Minijob als Arbeitgeberin - Hilllfeee

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  • Es empfiehlt sich, beim Vertragsabschluss die aktuell laufenden Minijobs und deren Höhe schriftlich mit aufzunehmen und gegenzeichnen zu lassen. Damit bist Du raus, wenn dein MA danach weitere Jobs annimmt. Das wird auch geprüft, ich hatte mal eine Anfrage diesbezüglich.

    Ja, das ist sehr wichtig. Vor allem auch mit Datum und zeitlicher Abfolge des Beginns mehrerer Tätigkeiten.

    Meine Mutter hatte in ihrer Praxis einmal eine Mitarbeiterin, von der sie sich das nicht schriftlich hat geben lassen. Die Dame gab an, keinen weiteren Minijob zu haben - was de facto auch stimmte, nur wusste sie nicht, dass ihr Mann sie mit einem Job durch die Bücher seines Geschäfts laufen ließ. Und der war älter... Das lief so etliche Jahre, bis die Minijobzentrale auf sie zukam. Das Arbeitsverhältnis mit ihr war das spätere, da der andere Job schon mit 450 Euro bereits "dicht" war, wurde es nicht mehr als mini eingestuft und sie musste einen hohen vierstelligen Sozialversicherungsbetrag nachzahlen. Das war richtig bitter.