Fortführung des normalen Unterrichts zumindest für die SuS bis zur 7. Klasse. Wer will, darf gerne daheim bleiben.
Eine Fernbeschulung darf nur gemacht werden, wenn für die Kinder, die nicht fernbeschult werden können, weil zB beide Eltern außer Haus arbeiten als dritte Option neben dem Wechsel von Präsenz- und Fernzeiten eine dauerhafte Beschulung und Betreuung in Präsenz angeboten wird.
Für die Mittel- und Oberstufe: wenn die Schulen das notwendig finden Hybridmodell, aber mit verbindlichen Fristen für die SuS, Dinge zu bearbeiten und konsequente Benotung auch der daheim erbrachten Leistungen.