Elterngeld immer nur volle Monate?

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  • Hallo,
    weiß da jemand was.
    Also angenommen mein Mann geht ab Geburt des Kindes Ende Juli in Elternzeit für einen Monat. Bekommt er dann vom 28.07.bis 27.08. Elterngeld und für die Tage 01.07.-27.07. Gehalt und ab 28.08. Gehalt?


    Und wie ist es mit dem Mutterschutz wenn ich bis Mitte September in Mutterschutz bin.Bekomme ich dann Mutterschutzgeld für bis Mitte September und für ab 16.09. Elterngeld.


    Sorry, aber irgendwie überfordern mich die Unterlagen grad #schäm

  • bei mirgab es damals ab Tag der geburt Mutterschutzgeld, danach erst Elterngeld, mein ich. Also bekommt dein Mann Gehalt bis zum Tag der Geburt und dann EG bis EZ Ende. Aber ist es icht so, da er mind 2 Moate nehmen muss?

  • Wenn das Kind am 28.7. kommt ist beides richtig. Ansonsten musst du den 28.7. durch das Geburtsdatum ersetzen.


    Ich bereite gerade den Antrag von meinem Mann vor. Lehraufträge sind d**f. Die Anlage versteh ich nicht. #haare

    "Es gibt Wunder, die müssen im Dunkeln geschehen." W. Moers

  • Es ist ganz wichtig, dass das Elterngeld genau von Geburtstag (also 28. oder 17. oder so) beantragt wird, sonst wird der Rest des Monats als Arbeit (insg dann Teilzeit) angerechnet. Wenn man Pech hat, hat man dann zu viel verdient und es gibt GAR KEIN Elterngeld für diesen Monat. (und wenn Man(n) nur zwei beantragt hat bekommt man überhaupt nichts, weil zwei Monate Minimum sind)


    und ja, Elterngeld erst nach Mutterschutz. Wenn man das dann geteilt auszahlen lässt fehlt der Monat dann am Ende... (denn da gabs ja kein Elterngeld) habe ich so gerade feststellen müssen :S


    LG
    cloudy

  • Japp, nur volle "Lebensmonate", also nicht vom 1. bis zum 31. sondern je nachdem wie das Kind geboren wurde.

    ... 12/2004 & 05/2006 & 01/2012 ...

  • Bitte nicht lachen, aber ich kapiere es nicht ganz


    Wenn das Kind nett ist und am 25.07. kommt und mein Mann dann bis zum 31.07. Arbeitet bzw Urlaub nimmt und dann ab 01.08. Elternzeit nimmt einem Monat und ein Jahr später nochmal, einen Monat dann geht das nicht ohne finanzielle Nachteile .
    Heisst er müsste dann ab Geburt direkt oder aber ab 25.08.einen Monat nehmen?


    Und ich nehme ja ab Geburt 12 Monate und bekomme 10 Monate Elterngeld weil die ersten acht Wochen ja Mutterschutzgeldbezug ist und der ja mit dem Elterngeld verrechnet wird.


    Also nimmt mein Mann sofort elterngeldmonat und dann im Anschluss Urlaub?

  • Japp, wenn er erst am 1.8. Elternzeit nimmt wird das was er bis dahin verdient hat aufs Elterngeld angerechnet, das dürfte sich überhaupt gar nicht rentieren. Also sofort Elterngeld 4 Wochen und Urlaub in der regulären Arbeitszeit ist das vernünftigste.

    ... 12/2004 & 05/2006 & 01/2012 ...

  • Es IST so bekloppt, astavya.
    Wäre meine Tochter noch zwei Wochen in meinem Bauch geblieben, mein Mann hätte einen ganzen Monat länger Elterngeld beantragen können. So aber fielen in den dritten Lebensmonat ein paar Tage, in denen ich Mutterschutzgeld bekam, und für meinen Mann waren nur noch elf Monate übrig.
    :stupid: :stupid:

  • :stupid: MOMENT...Ich kapier hier auch nichts. Darf ich mal auch deinen Thread mißbrauchen??


    Mein Mann wollt evtl auch 2 Monate EZ nehmen. Unser Kind soll im November geboren werden. Er wollt aber in der EZ null arbeiten. Plan: Kind kommt Mitte November, Mann nimmt Urlaub bis 31.11.12. Dann EZ vom 1.12.12 bis 31.12.12 udn dann nochmal vom 1.12.13-31.12.13. Versteh ich das nun richtig, das er dann in dieser Zeit Elterngeld bekommt UND ich auch? also er 67 % vom Lohn und ich 300 Euro Mindestbeitrag weil ich nicht arbeite...Da ich keinen Mutterschutzgeldanspruch ( was ein Wort) hab bekomm ich doch ab Tag d Geburt EG, also 12 Monate. Und bekommt mein Mann dann seine 2 Monate Geld WÄHREND ich auch EG bekomme? Herrje...... #weissnicht

    • Offizieller Beitrag

    Also wenn das Kind Mitte November kommt, sollte dein mann auch ab Geburt Elternzeit beantragen. Wenn er erst ab 1.12. EZ hat, dann wird sein Gehalt voll mit dem ersten Monat verrechnet, er würde dann womöglich erst ab Mitte Dezember Elterngeld bekommen.


    Abgesehen davon bekommt man tatsächlich zwei Monate lang auch parallel Elterngeld ausgezahlt.

  • das kapier ich nicht :D Sein Gehalt geht vom 1-31 eines Monats...warum rechnen die dann welches Gehalt an? Er geht ja Vollzeit in EZ. Man, Deutschland... #hammer Ich mein, eigentlich ists ja egal, er kann ja auch dann den Urlaub hinten dran hängen, aber so von der Logik kapier ich das nicht

  • ja ok, aber darf man dann nicht mit der elternzeit irgendwann anfangen? muss es immer ein voller LM des kindes sein? also 1 oder 4 oder 12 LM? geht nicht 2,5 wochen? #bahnhof

  • hmpf, dann wäre es doch aber unlogischer am zb 14.11 zu starten weil der mann ja in dem monat noch arbeiten war und verdient. ich bin blond- #schäm

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das Kind am 14.1 geboren wurde, dann geht der erste Elterngeltmonat vom 14.1 bis zum 13.2. Der nächste dann vom 14.2 bis zum 13.3 und so weiter. Der Mann sollte dann also bis zum 13.1 arbeiten und z.B. bom 14.1 bis 13.3 Elternzeit haben. Dann wird er bis zum 13.1 vom Arbeitgeber bezahlt. Also fast genau halbes Gehalt. Ab dem 14.1 bekommt er Elterngeld.

  • #freu ok, ich weiss was du meinst ;) und der komische Elterngeldrechner sagt aus, das wir auch Geschwisterbonus bekommen?! Unsere Tochter ist aber schon über 3...Ich glaub ich werde mich diesmal von der EG Stelle beraten lassen ;)

  • Wenn das Kind am 14.1 geboren wurde, dann geht der erste Elterngeltmonat vom 14.1 bis zum 13.2. Der nächste dann vom 14.2 bis zum 13.3 und so weiter. Der Mann sollte dann also bis zum 13.1 arbeiten und z.B. bom 14.1 bis 13.3 Elternzeit haben. Dann wird er bis zum 13.1 vom Arbeitgeber bezahlt. Also fast genau halbes Gehalt. Ab dem 14.1 bekommt er Elterngeld.


    Und wenn der Mann sehr gut verdient, dann reicht auch schon das halbe Monatsgehalt aus, dass der Elterngeldanspruch sich drastisch verringert. Das ist so ein beklopptes System, dass das Elterngeld nur für exakte Lebensmonate ausgezahlt wird #motz Eltern, die nur kurz Elterngeld beziehen - also gerade bei den typischen zwei Vätermonaten - sind echt gearscht, wenn ihre Kinder in der Mitte des Monats geboren werden, im Gegensatz zu denen, deren Kinder am Ende oder Anfang des Monats auf die Welt kommen.

    • Offizieller Beitrag


    Und wenn der Mann sehr gut verdient, dann reicht auch schon das halbe Monatsgehalt aus, dass der Elterngeldanspruch sich drastisch verringert. Das ist so ein beklopptes System, dass das Elterngeld nur für exakte Lebensmonate ausgezahlt wird #motz Eltern, die nur kurz Elterngeld beziehen - also gerade bei den typischen zwei Vätermonaten - sind echt gearscht, wenn ihre Kinder in der Mitte des Monats geboren werden, im Gegensatz zu denen, deren Kinder am Ende oder Anfang des Monats auf die Welt kommen.

    Das stimmt nicht. Unser Sohn ist am 15. geboren und mein Mann hat zweimal 1800 Euro überwiesen bekommen. Der Elterngeldmonat der mit dem Gehalt verrechnet wird, geht ja von 15.des einen, bis zum 14. des nächsten Monats. In diesem Elterngeldmonat darf man nicht gearbeitet haben. Davor (bei uns bis zum 14.) und danach (bei uns ab dem 15.) aber sehr wohl, das wird dann nicht angerechnet! Man muss im Antrag auch angeben, dass man in dem Elterngeldmonat nicht arbeitet, sondern eben Elternzeit hat.