Alles anzeigenDeine Info, dass Du keine Lohnersatzleistung bekommst, wenn Du nicht als Begleitperson aufgenommen wirst, ist wohl leider richtig. Und Kind-Krank Tage wirst Du nicht bekommen, da diese explizit gedacht sind, "wenn die Betreuung und Versorgung nicht anders als durch den Elternteil sichergestellt werden kann" - und betreut und versorgt ist er ja im Krankenhaus.
Ich denke, der einzige Weg um an Lohnersatzleistungen zu kommen, ist die Aufnahme von Dir als Begleitperson und eine Nachweis der Ärzte über die medizinischen Notwendigkeit dazu.
Die medizinische Notwendigkeit kann begründet werden mit
- dem Alter des Kindes (unter 6 sicher, teilweise je nach Kasse auch bis 8./9 Lebensjahr
- einer Schwerbehinderung des Kindes
- eine fortschreitenden sehr schweren Erkrankung
- einem Miteinbezug der Eltern in das therapeutische Konzept (z.B. bei Diabetes einer notwendigen Schulung der Eltern)
- oder massiven Trennungsängsten des Kindes
Ich vermute mal dass bei Euch nur die beiden letzten Punkte In Betracht kommen - die Kassen zahlen, wenn der Arzt diese medizinische Notwendigkeit bescheinigt, wobei sich die Ärzte da gerne zieren, da ihnen sonst der MDK aufs Dach steigt. D.h. Du musst im Zweifelsfall einfach gut argumentieren können, warum die medizinische Notwendigkeit besteht. Ich persönlich finde ja, dass sie bei jedem Kind unter 12 besteht, leider sieht das der Gesetzgeber anders.....
das wollte ich jetzt nicht lesen...deckt sich aber ja leider mit dem, was ich gelesen habe. Aber wie soll das denn funktionieren? Das Krankenhaus ist 90 Minuten Fahrzeit weg. Er kann da ja schlecht alleine einchecken. Wenn er im KH bei uns vor Ort wäre, könnte ich das ja noch verstehen. Eigentlich wollte ich das telefonisch mit der Krankenkasse klären, aber ich gehe wohl doch lieber mal vorbei.