Finanzfrage dauerhaftes getrenntleben - Scheidung

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  • Guten Tag


    Zitat:

    Geburtsjahr: 1972

    Staatsangehörigkeit: D

    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: Angestellt 40 Stunden

    Nettoeinkommen monatlich: 1800


    Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2001 / 2003

    Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? ja


    Bei getrennt lebenden Eltern:

    Das Kind/Die Kinder leben bei: Mutter

    Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: nicht erforderlich

    Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? Beide

    Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? vom Vater, Höhe noch nicht geklärt


    Eheschließung im Jahr: 1999

    Trennung im Jahr: 2019

    Ehevertrag: nein


    Meine Frage:

    Bisher hat keiner die Scheidung eingereicht. Seit letztem Monat habe ich begonnen Vollzeit zu arbeiten (während der Ehe nur zeitweise geringfügig) und frage mich, ob es für mich von Nachteil ist wenn die Scheidung erst später eingereicht wird bzw. wenn der Mann nicht zustimmt dauert es ja drei Jahre.

    Der Vater verdiente selbstständig etwas über 4000 netto, unter Corona wird dies weniger sein. Ich verdiene seit kurzen erst etwas.

    Welcher Zeitpunkt wird für die finanzielle Klärung bei Scheidung genommen: Der Tag der Trennung ( wie zum Beispiel beim Finanzamt angegeben wurde) oder der Tag der Einreichung der Scheidung?

    Kann ich vorher schon schriftlich etwas mit dem Mann klären ggf. auch notariell, damit ich nicht finanziell über den Tisch gezogen werde?


    Vielen Dank !

  • Liebe Fragestellerin,


    Als Stichtag sowohl für die Berechnung des Zugewinnausgleichs (Vermögenszuwachs während der Ehe) als auch für den Versorgungsausgleich (Altersvorsorgeansprüche) zählt die Zustellung des Scheidungsantrages.


    Beim Zugewinnausgleich kann als Korrektiv der Trennungszeitpunkt herangezogen werden, um zu überprüfen, ob Vermögen verschleudertl wurde, um den anderen Ansprüche zu entziehen.


    Wenn man also nicht möchte, dass Rentenansprüche u.ä. weiter ausgleichspflichtig werden und/ oder befürchtet, dass


    Trennungsunterhalt (dafür ist das Einkommen maßgeblich) ist unbedingt geschuldet. Wenn ihr Noch-Ehemann also weiter deutlich mehr verdient als Sie, können Sie unbefristet Ehegattenunterhalt als Aufstockungsunterhalt verlangen. Nach der Scheidung gilt das Priinzip der Eigenverantwortlichkeit mit Ausnahmen und Übergangsfristen.


    Sie können jederzeit bei einem Notar eine Scheidungsfolgenvereinbarung schließen, allerdings lässt sich der Trennungsunterhalt nicht ausschließen.


    Um einzuschätzen, ob dies anzuraten ist, sind die angegebenen Informationen nicht ausreichend, Sie könnten aber ein gemeinsames Gespräch bei einem Norat vereinbaren, um den Rahmen zu klären. Bei großen Vermögenswerten und Gestaltungsspielräumen (Immobilien, private Altersvorsorge etc.) ist zu überlegen, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen.


    Beste Grüße

    Bettina Simon

  • Liebe Fragestellerin,


    es fehlt leider oben ein Teil der Antwort:


    (...)


    Wenn man also nicht möchte, dass Rentenansprüche u.ä. weiter ausgleichspflichtig werden und/ oder befürchtet, dass der Ehepartner seine Vermögenssituation verschlechtert, sollte man in Betracht ziehen, zeitnah den Scheidungsantrag zu stellen.


    (...)


    Beste Grüße

    Bettina Simon