Guten Tag
Zitat:
Geburtsjahr: 1972
Staatsangehörigkeit: D
Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: Angestellt 40 Stunden
Nettoeinkommen monatlich: 1800
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2001 / 2003
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? ja
Bei getrennt lebenden Eltern:
Das Kind/Die Kinder leben bei: Mutter
Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: nicht erforderlich
Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? Beide
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? vom Vater, Höhe noch nicht geklärt
Eheschließung im Jahr: 1999
Trennung im Jahr: 2019
Ehevertrag: nein
Meine Frage:
Bisher hat keiner die Scheidung eingereicht. Seit letztem Monat habe ich begonnen Vollzeit zu arbeiten (während der Ehe nur zeitweise geringfügig) und frage mich, ob es für mich von Nachteil ist wenn die Scheidung erst später eingereicht wird bzw. wenn der Mann nicht zustimmt dauert es ja drei Jahre.
Der Vater verdiente selbstständig etwas über 4000 netto, unter Corona wird dies weniger sein. Ich verdiene seit kurzen erst etwas.
Welcher Zeitpunkt wird für die finanzielle Klärung bei Scheidung genommen: Der Tag der Trennung ( wie zum Beispiel beim Finanzamt angegeben wurde) oder der Tag der Einreichung der Scheidung?
Kann ich vorher schon schriftlich etwas mit dem Mann klären ggf. auch notariell, damit ich nicht finanziell über den Tisch gezogen werde?
Vielen Dank !