kam grad bei mir rein, könnte für denen einen oder anderen vielleicht interessant sein
LG
Jaelle
https://www.bundesrat.de/DE/pl…view=renderNewsletterHtml
Von:
(DGB-BVV)
Gesendet: Freitag, 18. Dezember 2020 15:24
Betreff: Verdienstausfallentschädigung für Eltern
Verteiler: DGB-Bundesfrauenausschuss
Liebe Kolleginnen,
Eltern erhalten nicht nur Verdienstausfallentschädigung bei Kita- und Schulschließung, sondern auch „wenn aus Gründen des
Infektionsschutzes Schul- oder Kitaferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in der Schule ausgesetzt wird.“ Das schließt auch die Betreuung aufgrund von Hybridunterricht zuhause ein.
An den Voraussetzungen hat sich nichts geändert: Einen Anspruch auf Entschädigung haben Eltern nur, wenn „keine anderweitige
zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind besteht“, die Kinder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sie behindert und hilfebedürftig sind. Der Anspruch in Höhe von 67 Prozent des Verdienstausfalls, maximal jedoch von 2.016 Euro monatlich,
gilt für insgesamt 20 Wochen: jeweils zehn Wochen für Mütter und zehn Wochen für Väter bzw. 20 Wochen für Alleinerziehende. Der Maximalzeitraum kann über mehrere Monate verteilt werden.
Habt alle eine gute Zeit!
Herzliche Grüße
Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesvorstandsverwaltung
Abteilung Frauen, Gleichstellungs- und Familienpolitik
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin