Vorab: ich setze natürlich sehr auf @Pamela weil es um die BayBO geht, an der ich gerade schier verzweifle
Es geht um eine neu errichtete Dachgaube mit Rettungspodest, und ich habe keinen Plan, ob ich der Nutzungsbeginnsanzeige jetzt eine Bescheinigung vom Brandschutzsachverständigen beilegen muss oder nicht.
Ich bin echt recht geübt im Lesen von Gesetzestexten, aber das ist ja Wahnsinn, ich versteh kein Wort
Ich wäre echt sehr froh, wenn mir jemand helfen könnte