Kann mir jemand bei einer Frage zum Brandschutznachweis helfen?

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  • Vorab: ich setze natürlich sehr auf @Pamela weil es um die BayBO geht, an der ich gerade schier verzweifle #haare


    Es geht um eine neu errichtete Dachgaube mit Rettungspodest, und ich habe keinen Plan, ob ich der Nutzungsbeginnsanzeige jetzt eine Bescheinigung vom Brandschutzsachverständigen beilegen muss oder nicht.


    Ich bin echt recht geübt im Lesen von Gesetzestexten, aber das ist ja Wahnsinn, ich versteh kein Wort #angst


    Ich wäre echt sehr froh, wenn mir jemand helfen könnte :wacko:

  • Ich kann dir leider nicht helfen, bin aber beeindruckt wie selbstverständlich du Wörter wie "Nutzungsbeginnsanzeige" und "Brandschutzsachverständigen" verwendest. #super Und wenn du dann den Gesetzestext nicht verstehst, will ich glaub ich gar nicht wissen, wie der geschrieben ist... 8o

  • In Hessen müsstest du das.

    In Bayern kenne ich die BauO nicht so gut, könnte mir aber vorstellen, dass es ähnlich ist, weil das Grundprinzip das Gleiche ist.

    Und selbst wenn nicht, schick ihn doch einfach mit hin, schlimmstenfalls brauchen sie ihn dann nicht.

    mamaraupe (*1973) mit paparaupe (*1969), großer raupe (*06/06), und kleiner raupe(*02/10)

  • Ich würde das sofort hinschicken, wenn ich es hätte, ich hab aber sowas nicht, ich weiß nicht mal, wo ich so eine Sachverständige herbekomme #hmpf

    Ich wusste bis gestern nicht mal, dass ich so eine Nutzungsbeginnsanzeige brauche, das Formular war bei der Baugenehmigung nicht dabei, das stand in so einer Hochglanzbroschüre, die bei der Genehmigung dabei war, irgendwo auf Seite 5 mitten im Text.

    Drauf aufmerksam gemacht hat mich die Sachbearbeiterin, von der ich vorgestern einen Brief bekommen habe, weil unsere Baubeginnsanzeige nicht 7, sondern 6 Tage vor Baubeginn dort eingegangen ist.

    Jetzt hab ich ein Bußgeldverfahren am Hals und darf mich schriftlich dazu äußern, bevor ich die 228,50 Euro abdrücke, die mich das kosten wird #rolleyes

    Es war sehr nett von ihr, dass sie mich auf dieses andere fehlende Formular aufmerksam gemacht hat, sonst hätte ich wahrscheinlich nochmal Bußgeld bezahlt.


    Ich hab noch nie in meinem Leben mit etwas einen derartigen Verwaltungsaufwand gehabt wie mit diesem Scheiß, echt. #sauer

  • Ich kann dir leider nicht helfen, bin aber beeindruckt wie selbstverständlich du Wörter wie "Nutzungsbeginnsanzeige" und "Brandschutzsachverständigen" verwendest. #super Und wenn du dann den Gesetzestext nicht verstehst, will ich glaub ich gar nicht wissen, wie der geschrieben ist... 8o

    Ich bin ja Beamtin und einiges gewöhnt, aber das ist echt einige Nummern zu groß für mich :wacko:

  • Das ist das Kernproblem der Deregulierung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Bauherren sich super auskennen, und die Bauherren, die nicht regelmäßig bauen, können sich gar nicht so gut auskennen.

    Und dann gibt es die ein oder andere Behörde, die das gnadenlos mit Owis bestraft. Meine Noch-Behörde macht das auch, richtig fand ich das noch nie.


    Aber dann ist @Pamela doch die beste Ratgeberin hier, die kennt vielleicht auch einen Sachverständigen in deiner Nähe, der helfen kann.


    Zum Bußgeldverfahren nur ein Tipp: bei uns kann man nachverhandeln. Wenn man „einsichtig“ ist und Rechtsmittelverzicht erklärt, kriegt man es schon mal für die Hälfte. Ich hatte erwähnt, wie ich das finde?!

    mamaraupe (*1973) mit paparaupe (*1969), großer raupe (*06/06), und kleiner raupe(*02/10)

  • mamaraupe Die Sachbearbeiterin scheint da ganz Deiner Meinung zu sein, die war wirklich unfassbar nett und hilfreich, aber ich fürchte, ums Bußgeld komme ich trotzdem nicht herum.

    Dieser Umbau hat mich dermaßen Nerven gekostet, ich bin so froh, wenn wir das hinter uns haben.

    Mir war auch nicht so wirklich klar, dass ich wegen dieser blöden Gaube gleich zur Bauherrin werde und Millionen von Antrags- und Steuer- und sonstigen Formularen ausfüllen muss. Ich weiß auch nicht, ob die Stadt München da vielleicht besonders garstig ist. Ich musste z.B. Angaben zu Stammumfang, Höhe und Durchmesser der Baumkrone von sämtlichen Bäumen in der Nähe machen, auch zu denen, die hinterm Haus auf dem Nachbargrundstück stehen, obwohl die Gaube nach vorne zur Straße geht. Musste also mit dem Maßband in den Garten der Nachbarwohnanlage latschen und den Baum ausmessen #hammer

    Aber das war ja ein Klacks gegen die ganzen Formulare.

  • Ich weiß auch nicht, ob die Stadt München da vielleicht besonders garstig ist.

    Aus Erfahrung: Ja, ist sie #angst


    Rein zum formalen Vorgehen:

    Du brauchst jemand, der Dir ein Brandschutzkonzept schreibt (so jemand wie mich, ich kann das aber nur über meine Firma machen). Das wird dann entweder von der Behörde geprüft (macht München gar nicht mehr) oder von einem privaten Prüfsachverständigen (kann ivh Dir einige empfehlen, Kosten sind ähnlich da an die Honorarordnung gebunden).

    Dieser stellt dann 2 Bescheinigungen aus:

    Prüfbescheinigung 1: Damit wird bescheinigt, dass das Brandschutzkonzept der Bauordnung entspricht und alle Schutzziele gewahrt sind.

    Diese BS1 sollte "eigentlich" bei Baubeginn vorliegen.

    Dann gibt es bei größeren Vorhaben eine oder mehrere Überwachungsbegehungen vom Prüfsachverständigen, bei denen er oder sie sich überzeugt, dass alles dem Brandschutzkonzept und BS1 entsprechend umgesetzt wird.

    Wenn der Bau (fast) fertig ist, gibt es eine Abschlussbegehung und anschließend die BS2: Die Bescheinigung, dass alles aus dem BSK und der BS1 umgesetzt wurde. Und die muss dann der Nutzungsbeginnsanzeige beigelegt werden.


    Eine Gaube ist bauantragspflichtig in Bayern, damit wirst Du automatisch zur Bauherrin. ;)

  • Puh, das klingt aber noch um einiges aufwändiger als in Hessen. Bei uns kann die Bescheinigung bis zu einer bestimmten Höhe (Gebäudeklasse) der Architekt bzw Ersteller des Konzeptes selber ausstellen. Erst bei den ganz hohen Gebäuden (knapp unter Hochhaus) muss der Sachverständige ran.


    sendlingerin ich drücke euch die Daumen, dass ihr das noch gut hinkriegt und nicht noch mehr Stress mit der Behörde kriegt.

    Wenn das eine Baugenehmigung brauchte, habt ihr keinen Architekten mit ihm Boot, der das hätte wissen können (müssen)?

    mamaraupe (*1973) mit paparaupe (*1969), großer raupe (*06/06), und kleiner raupe(*02/10)

  • Puh, das klingt aber noch um einiges aufwändiger als in Hessen. Bei uns kann die Bescheinigung bis zu einer bestimmten Höhe (Gebäudeklasse) der Architekt bzw Ersteller des Konzeptes selber ausstellen. Erst bei den ganz hohen Gebäuden (knapp unter Hochhaus) muss der Sachverständige ran.

    Oh, das ist in Bayern schon auch so. Sorry, da hatte ich meine Berufsbrille auf, ich mach ja nur Sonderbauten.


    Bis GK3 ist der Brandschutz nicht prüfpflichtig, bei GK4 darf es der Konzeptersteller machen und ab GK5 und bei Sonderbauten muss es ein Sachverständiger oder die Behörde prüfen.

  • Ah, @Pamela ist da, danke :)


    mamaraupe Wir haben schon eine Baugenehmigung, und die Architektin hat uns auch dieses Rettungspodest mit geplant und die Baubeginnsanzeige gestellt, nur eben einen Tag zu spät, weil die Baufirma uns sehr plötzlich informiert hat, dass sie früher als geplant loslegen können. Das Bußgeld geht schon OK, ist halt so. Passiert uns nicht mehr.

    Aber dass wir diese Nutzungsbeginnsanzeige jetzt auch noch brauchen, wussten wir tatsächlich nicht, das hat sie uns nicht gesagt. Ich bin nicht mal ganz sicher, ob es wirklich so ist, aber sicher ist sicher.

    @Pamela Vielen, vielen Dank, ich hab mir jetzt nochmal den Bauantrag angeschaut. Es ist Gebäudeklasse 2. D.h. ich brauche gar keine Prüfbescheinigung, richtig? Dann brauche ich nur die Bestätigung des Nachweiserstellers über die mit dem Brandschutznachweis übereinstimmende Bauausführung nach Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 #super

    Die Architektin hat bei der Baubeginnsanzeige die Ziffer 5 „Brandschutz“ ausgefüllt und als Erstellerin des Brandschutznachweises unterschrieben. Dann rufe ich sie morgen an, damit sie gleich vorbeikommt, sich das anschaut und den Nachweis erstellt. Vielen, vielen Dank.


    Wenn das alles fertig ist, mache ich drei Kreuze, echt.


    Da sind eine Innenarchitektin, eine Baufirma und ausschließlich für die Gaube eben diese Architektin beteiligt, und das Hauptproblem ist die ganze Zeit schon die Kommunikation. Von diversen falsch ausgemessenen Türen, Rollläden und sonstigem ganz zu schweigen :wacko:

    Aber jetzt muss nur noch mal unser langjährig bewährter Maler ran, und dann wird alles gut #ja

  • Und die Architektin hat den Brandschutznachweis erstellt? Also im Sinne von unterschrieben im Formular?

    Das ist gut, dann müsste sie eben bei Inbetriebnahme (Nutzungsaufnahme bei euch) bescheinigen, dass entsprechend ausgeführt wurde.

    Uns (große Bauaufsicht in Hessen) reicht bei GK2 auch die Unterschrift der Architektin auf der Inbetriebnahme-Anzeige. Weil es die gleiche Person ist und wir kein Bürokratiemonster wollen.

    Ich drücke die Daumen, dass jetzt alles läuft.

    mamaraupe (*1973) mit paparaupe (*1969), großer raupe (*06/06), und kleiner raupe(*02/10)

  • Und die Architektin hat den Brandschutznachweis erstellt? Also im Sinne von unterschrieben im Formular?

    Ja, genau :)

    Das ist gut, dann müsste sie eben bei Inbetriebnahme (Nutzungsaufnahme bei euch) bescheinigen, dass entsprechend ausgeführt wurde.

    Genau, das bespreche ich dann morgen mit ihr, wäre halt schon schön gewesen, wenn sie mich darauf hingewiesen hätte, dass das noch gebraucht wird, ich hab davon doch keine Ahnung #weissnicht

    Uns (große Bauaufsicht in Hessen) reicht bei GK2 auch die Unterschrift der Architektin auf der Inbetriebnahme-Anzeige. Weil es die gleiche Person ist und wir kein Bürokratiemonster wollen.

    Da ist kein Unterschriftenfeld vorgesehen, nur ein Ankreuzfeld, dass ich diesen Nachweis beifüge. Im Grunde ist es aber auch egal, ob sie unterschreibt oder diesen Wisch beifügt, so oder so muss sie ja nochmal bei uns vorbeikommen.

    Ich drücke die Daumen, dass jetzt alles läuft.

    Danke :)