Trennung/Schulden - wer bekommt was (Auto)?

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  • Geburtsjahr: 1989

    Staatsangehörigkeit: deutsch

    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: selbstständig, Vollzeit

    Nettoeinkommen monatlich: ca. 2000 €


    Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2013, 2015

    Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? ja


    Bei getrennt lebenden Eltern:

    Das Kind/Die Kinder leben bei: mir

    Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: geklärt

    Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? beide

    Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? keine, Unterhaltsvorschuss beantragt (Ehemann hat kein Einkommen)


    Eheschließung im Jahr: 2011

    Trennung im Jahr: 2020

    Ehevertrag: nein


    Meine Frage:


    Sehr geehrte Frau Simon,


    mein Mann hat sich vor einem Monat von mir getrennt. Aktuell wohnt er in einem WG-Zimmer und wird finanziell von seinen Eltern unterstützt. In den Jahren unserer Beziehung und Ehe bin hauptsächlich ich für ihn und unsere Kinder aufgekommen, da er sich regelmäßig in schulischer/unbezahlter Ausbildung befand. In den letzten Jahren bekam er einen unteren dreistelligen Betrag als Hilfe von seinen Eltern. Nun bin ich mir unsicher, was sowohl ihm als auch mir zusteht.


    Vor allem geht es um die in der Ehe gemachten Schulden. Er hat einen Studienkredit, dessen Tilgung noch nicht begonnen hat, ich habe einen Kredit für unsere/meine Küche aufgenommen (im Sommer abgezahlt) und es gibt einen Autokredit, der auf ihn läuft. Das Auto ist jedoch ein Familienauto, das er mir überlassen möchte/wird. Wenn er es mit den Kindern nutzt, möchte er sich an den Tankkosten beteiligen. Mein Problem: da er kein oder kaum Einkommen in den letzten Jahren hatte, habe ich es zum Großteil bezahlt und werde bzw. muss das weiterhin tun. Ist es fair von ihm, mir das Auto zu überlassen bzw. es auf mich umzuschreiben? Den/seinen Kredit zahle ich weiterhin. Könnte mir mehr zustehen?


    Haushaltsgegenstände, die wir zusammen angeschafft (und am Ende von meinem Geld bezahlt) haben, möchte er keine. Unterhalt will er ebenfalls nicht geltend machen, um mir nicht zu schaden (auch in Anbetracht des Autokredits). Ich habe einfach das Gefühl, irgendwas zu übersehen.


    Er ist der Meinung, dass alles trotz Trennung uns beiden gehört, vor allem auch die Schulden. Dass er sich an diesen aber dennoch nicht beteiligt, scheint er nicht verstehen zu wollen. Eine Anwältin werde ich mir auf jeden Fall noch suchen.

  • Liebe Fragestellerin,


    ich gehe davon aus, dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei Ihnen haben.


    Dann stehen für Sie folgende Dinge im Raum:


    - Kindesunterhalt, zu zahlen vom Vater zu Ihren Händen, Sie haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss (Antrag bei Jugendamt!) wenn der Vater kein/ zu wenig Einkommen hat

    - Ehegattenunterhalt, aufgrund der Einkommensverhältnisse zu zahlen von Ihnen an Ihren Mann (während der Trennung jedenfalls, nach Scheidung nur in Ausnahmenfällen bzw. befristet weil kein Betreuungsunterhalt)


    Nach neun Jahren Ausbildung müsste Ihr Mann doch eine Erwerbstätigkeit haben? Oder hat Ihr Mann einvernehmlich mit Ihnen die Betreuung der Kinder übernommen und hat deshalb (noch) kein Einkommen?


    Wenn man ansonsten angibt keinen Mindesunterhalt zahlen zu können, muss man nachweisen, dass man erhebliche Anstrengungen unternimmt, um das erforderliche Einkommen zu erwirtschaften, sonst wird (seitens der Gerichte) der Mindestunterhalt dennoch festgesetzt.


    Darlehen schuldet nur derjenige zur Rückzahlung, der den Vertrag abgeschlossen oder zur Mithaftung unterzeichnet hat. Ihr Mann müsste also sowohl Studienkredit als auch KfZ Kredit selbst bezahlen.


    Es könnte eine Lösung sein - vor allem um Klarheit in die Verhältnisse zu bekommen - dass Sie sich den zur Zahlung an Ihren Mann geschuldeten Unterhalt ausrechnen lassen, ihm - evtl. abzüglich des Mindestunterhalts für die Kinder - überweisen und er soll die Raten für den Studienkredit selbst überweisen.


    Den KfZ Kredit lassen Sie am Besten auf sich überschreiben, ebenso wie das KfZ selbst, dann werden die Raten auch bei Ihnen einkommenmindernd angesetzt, wenn es um die Unterhaltsberechnung geht. Sie können ihm (gegen Bezingeld) ja trotzdem das KfZ überlassen, wenn er es für die Kinder braucht.


    Der Hausrat (Einrichtung der Ehewohnung) wird 50/50 geteilt, das kann man aber auch anders vereinbaren oder den Verzicht bei einer anderen Leistung (nicht aber gegen Kindesunterhalt!) verrechnen.


    Sie müssen wirtschaftlich nach einer Trennung umdenken, es ist deshalb gut, dass Sie sich anwaltlich vertreten lassen wollen und da die aktuelle Situation wirtschaftlich zu Ihrem Nachteil sein dürfte, sollten Sie das auch möglichst schnell tun.


    Beste Grüße

    Bettina Simon