Steuer- und Versicherungsfrage zum Arbeiten im EU-Ausland bei Festanstellung in DE?

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  • Meine Vermutung würde dahin gehen, dass der AG davon ausgeht, dass dort dann doch mehr Urlaub gemacht wird als gearbeitet. Und sich über die versicherungsrechtliche Schiene (BG) rausredet. Was ja auch an sich nicht ganz unbegründet ist.

    Ja, das vermute ich auch fast und genau deswegen ist es mir so wichtig, deren Argumentation zu verifizieren.

    Ist es nur vorgeschoben und hält einer echten Überprüfung nicht stand oder ist es tatsächlich ein echtes Thema, das ich als Laiin einfach nicht richtig einschätzen kann?

    Diese Frage würde ich gern klären, bevor ich erneut an HR heran trete.


    (Bei meinem AG wurde Homeoffice immer kategorisch abgelehnt. Nun sitzt unser kompletter Standort seit einem Jahr im Homeoffice und es sind keine Effektivitätseinbußen festzustellen 8o )

    Same here.

    Wobei es durchaus auch Bereiche gibt, die an Effizienz und Erreichbarkeit für Kunden verloren haben.

    Andere Bereiche hingegen haben keine oder sogar positive Änderungen zu verzeichnen.


    Deswegen hat sich das Unternehmen durch diese Erfahrung auch bewegt und verändert die Haltung von

    "5 Tage Büro müssen sein, wir unterstützen bewusst keinen Telearbeitsplatz, weil wir ein direktes Miteinander fördern"

    hin zu

    "2 Tage mobil arbeiten sind okay, 3 Tage sollten wir uns aber schon im Büro treffen".

    Für meinen AG ist das bereit ein Riesenschritt, eine Wahnsinnsentwicklung, nachdem in den letzten 15 Jahren diesbezüglich gar nichts ging.


    LG,

    Anne

    "Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben" ~ Johann Wolfgang von Goethe

  • Steuerrechtlich hat es Auswirkungen, wenn Du im Ausland leben würdest und da steuerpflichtig werden würdest. Aber erstens ist das hier nicht der Fall und zweitens wäre es sowieso Dein Problem.

    Wegen der BG keine Ahnung, aber vielleicht kannst Du da anrufen.

  • Steuern und Sozialversicherung sind m. W. der Knackpunkt. Bei uns ist das auch immer mal wieder Thema und der AG sagt ganz klar: Mobiles Arbeiten, egal von wo, solange es nicht aus dem Ausland erfolgt. Einzige Ausnahme sind Kollegen, die im Ausland ihren Erstwohnsitz haben und offizell als Grenzgänger gemeldet sind.


    HIer ein Artikel, der das relativ ausführlich erlärt: Homeoffice & Grenzgänger


    Zitat aus dem Artikel: "Es ist aber auch denk­bar, dass Mit­ar­bei­ter ihren Zweit- oder Feri­en­wohn­sitz im Aus­land zum „Remote wor­king“ nut­zen bzw. sch­licht im Aus­land gestran­det sind und von dort aus dank der Tech­nik wei­ter­ar­bei­ten kön­nen. Dazu ist der­zeit noch unklar, wie mit die­sen Steu­erpf­lich­ti­gen ver­fah­ren wird, die keine klas­si­schen Grenz­gän­ger im steu­er­li­chen Sinne sind, und nun den­noch vom Aus­land aus arbei­ten."


    Ich denke mal, dass er AG solche Situationen vermeiden möchte.


    Mal ein paar Askpete:

    - Im Ausland erbrachte Arbeitsleistung muss auch im Ausland versteuert und versichert werden. Für Genzgänger gibt es Vereinbarungen (Doppelbesteuerungsabkommen), die eingehalten werden müssen.

    - Wenn er AG das Arbeiten z. B. aus der Ferienwohnung im Ausland offizell erlaubt, muss er damit rechnen dass er dort eine Betriebsstätte zugerechnet bekommt. Dann wäre er in diesem Land u. U. selbst steuer- und sozialabgabenpflichtig, obwohl er von sich aus gar keine Niederlassung betreibt.

  • Es kommt auch noch dazu, dass auch das Homeoffice unter den Arbeitsschutz fällt.

    Das darf und muss der AG auch kontrollieren und dafür sorgen, dass das alles läuft.

    Das dürfte im Ausland schwieriger sein.


    Zumindest kenne ich es auch so, dass es bei angewiesenem Homeoffice verboten ist das aus dem Urlaub zu machen.

  • Deswegen schicken die AG ihre Mitarbeiter offiziell nicht ins "Homeoffice", sondern nur zum "mobilen Arbeiten". Wäre es Homeoffice, würden sämtliche Anforderungen an die Arbeitsstätte auch für den Arbeitsplatz zu Hause gelten. Incl. vollständiger Kostenübernahme. Das will kein AG.


    Unterschied Homeoffice und Mobilarbeit

    Doch natürlich gibt es Arbeitgeber, die das machen.


    Aktuell in der Coronazeit natürlich nicht, da wollen die meisten ihre Mitarbeiter ja auch wieder zurück im Office haben...

  • Doch natürlich gibt es Arbeitgeber, die das machen.

    Hin und wieder und für einzelne Mitarbeiter sicher, aber für eine komplette Belegschaft? D. h. der AG hält für jeden einen Arbeitsplatz in den eigenen Gebäuden vor und zusätzlich finanziert er einen Heimarbeitsplatz? Kann ich mir nicht vorstellen.


    Mein AG beispielsweise war schon vor Corona großzügig, was das Arbeiten von zu Hause betraf. Mail an den Chef "arbeite heute von zu Hause" und gut. Worauf aber immer Wert gelegt wurde war die Feststellung, dass das kein "Homeoffice" im Sinne des Arbeitsrechts ist, sondern lediglich mobiles Arbeiten.

  • Doch natürlich gibt es Arbeitgeber, die das machen.

    Hin und wieder und für einzelne Mitarbeiter sicher, aber für eine komplette Belegschaft? D. h. der AG hält für jeden einen Arbeitsplatz in den eigenen Gebäuden vor und zusätzlich finanziert er einen Heimarbeitsplatz? Kann ich mir nicht vorstellen.

    Natürlich gibt es dann keinen Arbeitsplatz im eigenen Gebäude.

  • HIer ein Artikel, der das relativ ausführlich erlärt: Homeoffice & Grenzgänger

    Danke für den Link, der ist wirklich informativ. Ich muss das alles erst einmal sacken lassen.


    Mal ein paar Askpete:

    - Im Ausland erbrachte Arbeitsleistung muss auch im Ausland versteuert und versichert werden. Für Genzgänger gibt es Vereinbarungen (Doppelbesteuerungsabkommen), die eingehalten werden müssen.

    - Wenn er AG das Arbeiten z. B. aus der Ferienwohnung im Ausland offizell erlaubt, muss er damit rechnen dass er dort eine Betriebsstätte zugerechnet bekommt. Dann wäre er in diesem Land u. U. selbst steuer- und sozialabgabenpflichtig, obwohl er von sich aus gar keine Niederlassung betreibt.

    Kann ich alles nachvollziehen, sollte aber nicht zutreffen, wenn man unter 183 Tagen im Ausland arbeitet, oder?


    Es kommt auch noch dazu, dass auch das Homeoffice unter den Arbeitsschutz fällt.

    Jein. Das ist bei uns so geregelt, wie Elektra schreibt:

    Deswegen schicken die AG ihre Mitarbeiter offiziell nicht ins "Homeoffice", sondern nur zum "mobilen Arbeiten"

    Genau.

    Es wird bei uns peinlich genau darauf geachtet, dass es nicht "Home Office" heißt, weil dann der AG auch für ergonomische Ausstattung etc. sorgen müsste. Und deswegen sollen 40% der Arbeitszeit auch nicht überschritten werden, sprich: man muss die Mehrheit der Arbeitszeit im Büro verbringen.


    LG,

    Anne

    "Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben" ~ Johann Wolfgang von Goethe

  • Wegen der BG keine Ahnung, aber vielleicht kannst Du da anrufen.

    Werde ich tatsächlich als nächstes tun, wollte vorher nur Euer Wissen abzapfen, damit ich die nicht unnötig nerve ;)


    LG,

    Anne

    "Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben" ~ Johann Wolfgang von Goethe

  • Annie

    Wenn es dann *oops* doch 183 Tage geworden sind, ist das Kind halt schon in den Brunnen gefallen und die Personalabteilung hat den Ärger bzw. will ihn von vorneherein ausschließen.

  • Annie

    Wenn es dann *oops* doch 183 Tage geworden sind, ist das Kind halt schon in den Brunnen gefallen und die Personalabteilung hat den Ärger bzw. will ihn von vorneherein ausschließen.

    #idee1 Verstanden, danke.

    Allerdings hatte ich halt versucht, mit dem Vorschlag "einmal im Jahr für max. 3 Wochen am Stück innerhalb der EU" das alles zu vereinfachen.

    Das ist mir offenbar nicht geglückt (oder es wird aus Prinzip abgelehnt? - ich muss wirklich mal mit der BG sprechen).


    LG.

    Anne

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