Elternzeit bei neuem Arbeitgeber, Kind vor 2015 geboren

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  • Hallo,


    ich habe einen 75% Vertrag und arbeite derzeit in 50% Teilzeit in Elternzeit und will das gerne verlängern.
    Von den beiden jüngeren Kindern (2017 und 2019 geboren) habe ich noch Elternzeit; jetzt frage ich mich, ob ich eventuell noch Anspruch vom 1. Kind, geboren 2014 haben könnte? Ich arbeite allerdings erst seit 2016 bei meinem derzeitigen Arbeitgeber. 2014 endete mein damaliger Vertrag im Mutterschutz, d.h. ich habe für das 2014er Kind noch nirgendwo Elternzeit genommen.
    könnten ggf. 12 Monate übertragbar sein? Ich finde mich irgendwie nicht zurecht gerade in den Rechtsgrundlagen.
    (Hintergrund ist, dass ich gerade gerne noch auf den 50% bleiben will, aber auf gar keinen Fall meinen eigentlichen Vertrag kürzen will. Und wer weiß, was noch so passiert in den nächsten Jahren. Außerdem wird das 2014er Kind nächstes Jahr 8, damit entfällt dann jeglicher Elternzeitanspruch und ich will das nicht gerne verfallen lassen, falls ich Anspruch haben sollte).

    Meine Personalabteilung ist in solchen Fragen eher weniger hilfreich. Aber vielleicht kennt sich hier jemand aus?


    viele Grüße

  • hast du nicht über das Teilzeitgesetz sowieso Anspruch auf die weitere Reduzierung auf 50%?!

    Ich glaube mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit und mind. 15 Beschäftigte.

    Dann kannst du sogar ohne Angabe von Gründen (wobei du mit 3 Kindern unter 18 ja genug Grund hättest) auch einfach so Arbeitszeit reduzieren, ohne deinen eigentlichen Vertrag ändern zu müssen.

  • Mein Stand ist der von 2012, aber ich denke mit Geburtsjahr von 2014 gelten noch die gleichen Regeln.



    Wenn man das dritte Jahr später nehmen möchte, musste man das während der ersten beiden Lebensjahre des Kindes beim Arbeitgeber anmelden, ansonsten ist der Anspruch verfallen bzw wurde nur aus Kulanz gewährt. Ich denke Du hättest beim Firmeneintritt angeben müssen, dass das dritte Jahr „noch offen“‘ist und du dir die Option freihalten möchtest es ggf später zu nehmen.



    Wenn Du auf die Personalabteilung dazu zugehst, kannst du aber trotzdem versuchen die Reduktion über Elternzeit laufen zu lassen: man hat während der Zeit ja besonderen Kündigungsschutz und ist ggf auch von Kurzarbeit etc ausgenommen. Die genauen Details kenne ich aber nicht.

    mit zwei Jungs (2010 und 2012) schon lange nicht mehr mit tapatalk unterwegs aber endlich wieder mit laptop im Forum

  • Das was Maegwin schreibt, hat sich geändert, ich weiß leider nur nicht wann. Mittlerweile muss man nicht mehr anmelden, dass man später noch Elternzeit nehmen möchte, es könnte aber sein, dass die Änderung erst (nach) 2014 kam.

    Edit: allerdings vor 2016, für die beiden jüngeren Kinder ginge das also auf jeden Fall noch.

  • Lässt Deine Personalabteilung mit sich reden?

    Ich hab einen Ergänzungsvertrag zum normalen Arbeitsvertrag, in dem steht, dass ich ein Jahr lang auf xx% reduziere und danach wieder mein eigentlicher Vertrag gilt. Das hat dann gar nichts mit Elternzeit zu tun und ich habe nicht den Nachteil, dass ich evtl. nicht mehr in die Vollzeit zurück kann.

    Ich erneuere dann diesen Zusatzvertrag - in Absprache mit meiner Chefin - jedes Jahr wieder.

    Bei uns sind Sie allerdings sehr kulant in diesen Dingen.

  • Genau Zephyr , das hat sich geändert.

    Ich habe zufällig vorgestern mit der Servicetelefon vom Bundesministerium telefoniert, im Zweifel da mal anrufen, die sind super nett! Aber so wie ich es verstanden habe, ist das seit einem Jahr nicht mehr so, dass man vorab was anmelden musste. Sie sagte, es geht darum, dass man in der Augenblick, in dem man Elternzeit beantragt, Arbeitnehmer ist. Was früher war, ist da nicht mehr relevant. Ich war arbeitslos als meinen jungsten Kinder geboren sind (2016), und arbeitete noch in Belgien bei meinem ältesten (2013). Von meinen Grossen habe ich theoretisch noch die 6 Monate bis er 8 Jahre alt ist, selbst wenn ich damals noch in Belgien arbeitete. Da hat man nur einen 7Wöchigen Frist, aber das könnte der Arbeitgeber evt. ablehnen, sagte die Beraterin mir (warum genau, weiss ich auch nicht sicher).

    Von den beiden Kleinen könnte ich jeweils noch 24 Monate Elternzeit nehmen, und das mit 13 Wochen frist, aber nicht vom Arbeitgeber abzulehnen.

    Flämische Belgierin in Berlin (und Deutsch-Tipps sind immer noch willkommen :)).

  • Ich versuch auch mal aufzudröseln...


    Zitat

    ich habe einen 75% Vertrag und arbeite derzeit in 50% Teilzeit in Elternzeit und will das gerne verlängern.

    Von den beiden jüngeren Kindern (2017 und 2019 geboren) habe ich noch Elternzeit; jetzt frage ich mich, ob ich eventuell noch Anspruch vom 1. Kind, geboren 2014 haben könnte? Ich arbeite allerdings erst seit 2016 bei meinem derzeitigen Arbeitgeber. 2014 endete mein damaliger Vertrag im Mutterschutz, d.h. ich habe für das 2014er Kind noch nirgendwo Elternzeit genommen.

    könnten ggf. 12 Monate übertragbar sein? Ich finde mich irgendwie nicht zurecht gerade in den Rechtsgrundlagen.

    Für das mittlere und das kleine Kind, da sie nach 2015 geboren worden sind, nimmst du die Ansprüche mit bei einem Wechsel. Der Anspruch entsteht seit 1.7.2015 ja pro Kind, nicht pro Arbeitgeber und wird übertragen, wenn man den Job wechselt. Das größte Kind fällt leider in die Lücke davor und hat rechtlich keinen Anspruch mehr auf die letzten 12 Monate Elternzeit. Bei Start in den aktuellen Job hättest du den Arbeitgeber informieren müssen, dass noch Ansprüche bestehen. Wobei ich auch nicht schlau draus wurde, wer dir diesen Anspruch gewähren sollte, wenn du in der Zeit vor dem neuen Job seit dem Mutterschutz nicht erwerbstätig warst... Das Jobcenter, ganz eventuell? Das würde ich, wenn du Kapazitäten dafür hast, einmal mit einer Beratungsstelle (Familienzentrum, Caritas, Paritätischer etc.) eurer Stadt prüfen. So exotisch ist dein Fall ja nicht, dass die das vielleicht nicht schon mal gehabt haben.


    Für das 2014er und das 2017er Kind haben du und der Arbeitgeber nur inzwischen große Vorlaufzeiten in der Ankündigung (13 Wochen schriftlich vor Beginn der Elternzeit) - das nur der Volständigkeit halber, aber soweit bist du sicher schon im Gesetz durchgestiegen. Der Arbeitgeber muss dann innerhalb von 4 Wochen sehr gut begründen, wenn etwas gegen deine Elternzeit stehen sollte. Alles in allem dürften dann bei dir also noch um und bei mindestens 24 Monate Elternzeit von zwei Kindern "übrig" sein, oder?


    Ich gehe jetzt davon aus, dass dein Arbeitgeber die Kriterien nach §16 (7) BEEG erfüllt, also mehr als 15 Arbeitnehmer dauerhaft im Betrieb, Reduktion der Arbeitzeit für mehr als 2 Monate auf nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich deinerseits geplant, etc. Wenn dir dann noch die Bestätigung gegeben wird, dass du noch Ansprüche für Kind 1 hast, würde ich den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit stellen und dann in der Reihenfolge der Geburten abarbeiten. ;) Falls sich der Anspruch von Kind 1 nicht mehr rekonstruieren lässt, kommen ja trotzdem nochmal 24 Monate Anspruch der beiden Kleinen zusammen. Und zwei Jahre sind erstmal zwei Jahre, was danach ist, wird man sehen.


    Sollte es aber Querelen irgendwelcher Art geben, würde ich den Weg wählen, Brückenteilzeit zu nehmen. Das geht für einen Zeitraum von 12 bis 60 Monaten. Nach Ende des im Brückenteilzeitantrags genehmigten Zeitraums lebt der alte Vertrag wieder auf, für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr. Im Brückenteilzeitraum darfst du allerdings die Arbeitszeit nicht mehr in irgendeine Richtung ändern.

    "Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Rosine. Brenne auf mein Licht, brenne auf mein Licht, aber nur meine liebe Rosine nicht." (O-Ton Prinz Kalaf, 11/2021)


    Lilypie Third Birthday tickers

  • Wow, vielen Dank euch allen!

    Ja, die beiden jüngeren Kinder sind klar, ich dachte nur, falls ich vom ältesten Kind noch Anspruch hätte, wäre es ja gut gewesen,das jetzt vor dem 8 Geburtstag zu verbrauchen. Aber angemeldet hab ich das damals nicht. Meine Personalabteilung ist eh schon eher genervt von mir#angst, weil sie meinen, ihnen sei das mit meinen vielen Kindern eigentlich alles zu kompliziert. Und ich hab schon Mal Weihnachtsgeld durchgesetzt, worauf ich nach Tarifordnung ein Recht hätte, sie aber fanden, ich hätte ja eigentlich moralisch kein Recht darauf. Aber mein Chef würde mir sicher den Rücken stärken. Muss dann aber wasserdicht sein.


    Aviva und Libretto : Das klingt auch interessant, mit der Brückenteilzeit. Ich bin da gar nicht so drin. Oder Zusatzvertrag. Mehr als 15 sind wir, mein eigentlicher Vertrag sind 32h, gerade mach ich 19,5.

    Kapazitäten hab ich gerade eher nicht im Überfluss übrig#pfeif. Ich überlege nochmal.


    Kündigung sSchutz und Kurzarbeit ist denke ich nicht so sehr relevant.

  • Das ist ja mal ne spannende Personalabteilung... Ich bin ja auf der "Gegenseite" (Betriebsrat) und solche Aussagen machen mich wahnsinnig. Das ist deren Aufgabe, zumindest grundlegend auskunftsfähig für ihre Mitarbeiter zu sein. Der Arbeitgeber muss seine Leute zu solchen Themen schulen lassen.


    Ist aber bei uns nicht anders und das ist ein Unternehmen mit über 1000 Mitarbeiter:innen. Bei dem man einfach während inflationären Wachstums die Größe der Personalabteilung auf dem Stand von 350 Beschäftigten gelassen hat. Nun ja. In deren Haut möchte ich auch nicht stecken.


    Brückenteilzeit lohnt nicht für jeden, die Lebensmodelle sind halt wahnsinnig individuell. Bspw. habe ich nun Brückenteilzeit genommen, wegen dem Fuß in der Tür in den Altvertrag in Vollzeit. Meine Kollegin, gleiche Tätigkeit, ähnlicher Background, hat ihren Vertrag auf unbefristete Teilzeit setzen lassen, weil sie nach Flügge werden des Kindes in 15 Jahren nicht mehr Vollzeit arbeiten wollen würde. Da spielen viele Überlegungen rein, aber bei dir klingt das ja wie prädestiniert für den Regel-Brückenteilzeitfall. :)

    "Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Rosine. Brenne auf mein Licht, brenne auf mein Licht, aber nur meine liebe Rosine nicht." (O-Ton Prinz Kalaf, 11/2021)


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  • Ziesel aber das ist ja bei o.g. Voraussetzungen keine Kulanz sondern gesetzliche Grundlage?!

    Mit kulant meine ich, dass dieser Zusatzvertrag einfach möglich ist. Recht auf Teilzeit gibt es ja, aber meines Wissens kein Recht auf Rückkehr in Vollzeit. Oder hat sich da was geändert?