Hallo,
ich habe einen 75% Vertrag und arbeite derzeit in 50% Teilzeit in Elternzeit und will das gerne verlängern.
Von den beiden jüngeren Kindern (2017 und 2019 geboren) habe ich noch Elternzeit; jetzt frage ich mich, ob ich eventuell noch Anspruch vom 1. Kind, geboren 2014 haben könnte? Ich arbeite allerdings erst seit 2016 bei meinem derzeitigen Arbeitgeber. 2014 endete mein damaliger Vertrag im Mutterschutz, d.h. ich habe für das 2014er Kind noch nirgendwo Elternzeit genommen.
könnten ggf. 12 Monate übertragbar sein? Ich finde mich irgendwie nicht zurecht gerade in den Rechtsgrundlagen.
(Hintergrund ist, dass ich gerade gerne noch auf den 50% bleiben will, aber auf gar keinen Fall meinen eigentlichen Vertrag kürzen will. Und wer weiß, was noch so passiert in den nächsten Jahren. Außerdem wird das 2014er Kind nächstes Jahr 8, damit entfällt dann jeglicher Elternzeitanspruch und ich will das nicht gerne verfallen lassen, falls ich Anspruch haben sollte).
Meine Personalabteilung ist in solchen Fragen eher weniger hilfreich. Aber vielleicht kennt sich hier jemand aus?
viele Grüße