Arbeitsschutz und Homeoffice - gibt´s da Regelungen

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  • bzw. Ausnahmen der im Arbeitsschutzgesetz festgesetzten Regelungen bzgl. Ruhepausen?


    hypothetisch:

    Arbeitnehmer/in arbeitet teilweise im Homeoffice. die Tätigkeiten im Betrieb sind durch Dienstzeiten klar geregelt. Die Arbeitnehmer/in erledigt die üblichen Tätigkeiten mit freier Zeiteinteilung. Es kommt schon mal vor, dass sie von 8-14 im Unternehmen anwesend ist und zusätzlich zu Hause von 19 - 21 Uhr am heimischen Schreibtisch sitzt.

    Überprüfen lässt sich das nicht.


    Seit einiger Zeit kommt es regelmäßig vor, dass die Arbeitnehmer/in abends eine Videokonferenz hat und am nächsten Morgen im Unternehmen sein muss. die Ruhezeit von 12 stunden wird dadurch nicht immer eingehalten.


    Die Frage: sieht das Arbeitsschutzgesetz vor, dass bei Arbeit von zu Hause, die Ruhepause von 12 Stunden nicht unbedingt eingehalten werden muss?

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Ich meine es sind 11h Ruhepause. Dann würde es passen.

    Die Zeitlichen Regeln gelten auch daheim.

    kleiner Chinesischkurs: grosse Schwester - jie jie; kleine Schwester - mei mei

  • Als Grundregel: Es sind 11 h ununterbrochene Ruhezeit vorgeschrieben. Soweit ich weiß, gibt es aber auch Ausnahmen je nach Branche.


    Eben gesucht, hier kann man das Gesetz inkl. Ausnahmen nachlesen: Arbeitszeitgesetz


    Falls es einen Betriebsrat gibt, kann man auch nachfragen, wie Beginn und Ende der Arbeitszeit generell geregelt ist.

  • Wichtig auch noch zu wissen, zu allem, was vorher kam: Die Ruhezeiten beginnen bei Unterbrechungen immer wieder von vorn!

    "Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Rosine. Brenne auf mein Licht, brenne auf mein Licht, aber nur meine liebe Rosine nicht." (O-Ton Prinz Kalaf, 11/2021)


    Lilypie Third Birthday tickers

  • Ich musste einen Kollegen im mobilen Arbeiten extra darauf hinweisen, dass so wie er seine Zeit gelegt hatte zwar ideal für Kinderbetreung etc war. Nur halt leider nicht gesetzeskonform. Also morgens 6 bis 9 dann 3h während Mittagsschlaf des Kleinen und dann abends zwischen 19 und 21 Uhr. Passte zur Familiensituation, die Arbeit war getan, aber darf halt nicht.