bzw. Ausnahmen der im Arbeitsschutzgesetz festgesetzten Regelungen bzgl. Ruhepausen?
hypothetisch:
Arbeitnehmer/in arbeitet teilweise im Homeoffice. die Tätigkeiten im Betrieb sind durch Dienstzeiten klar geregelt. Die Arbeitnehmer/in erledigt die üblichen Tätigkeiten mit freier Zeiteinteilung. Es kommt schon mal vor, dass sie von 8-14 im Unternehmen anwesend ist und zusätzlich zu Hause von 19 - 21 Uhr am heimischen Schreibtisch sitzt.
Überprüfen lässt sich das nicht.
Seit einiger Zeit kommt es regelmäßig vor, dass die Arbeitnehmer/in abends eine Videokonferenz hat und am nächsten Morgen im Unternehmen sein muss. die Ruhezeit von 12 stunden wird dadurch nicht immer eingehalten.
Die Frage: sieht das Arbeitsschutzgesetz vor, dass bei Arbeit von zu Hause, die Ruhepause von 12 Stunden nicht unbedingt eingehalten werden muss?