Angestellt und selbstständig . RV und AV-Frage

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  • Ich bin ziemlich verunsichert:


    Ich arbeite seit 10 Jahren in einer ~40% Stelle. Zudem läuft unser Handwerksbetrieb auf meinen Namen.


    Ich zahle über meinen Job keine kk-Beiträge, aber AV und RV wird vom Arbeitgeber abgeführt.

    Nun erhöhen sich meine Stunden (75%, hauptsächlich zum Überstunden-Abbau)


    Nun war meine Überlegung das ich nun doch über den Arbeitgeber krankenversichert sein könnte.

    Also heute bei meinem Steuerberater angerufen und die meinte nun das es nicht korrekt wäre das ich Beiträge zur AV und RV bezahlt hab.

    ich bin mal gespannt was da nun rauskommt. Die RV war, neben dem Spaß am Job, der einzige Grund weshalb ich den Job mache ( finanziell ist es, abgesehen von den steuerfreien Zulagen, eher nicht wirklich sinnvoll)

    Noch hoffe ich ja das das Steuerbüro einen Fehler denkt,

    Ich gehe mal davon aus das auch ein Verein eine Sozialversicherungsprüfung alle fünf Jahre hat und da dann sowas auffallen müsste.

    Weis da jemand wie es richtig ist?

  • Ich kenn mich nicht so aus, aber dachte immer dass die Sozialvrsicherungsbeiträge, dh Krankenkasse,Arbeitslosen- und Rentenversicherung Hand in Hand gehen. Daher irritiert mich dass Du über den Arbeitgeber keine Krankenversicherung hattest. Was war denn der Grund dafür?


    Und macht der Verein die Gehaltsabrechnungen selbst oder über ein Lohnbüro?

    mit zwei Jungs (2010 und 2012) schon lange nicht mehr mit tapatalk unterwegs aber endlich wieder mit laptop im Forum

  • Welche der Tätigkeiten ist denn die Hauptbeschäftigung, d.h., wie viele Stunden hast Du bisher als Angestellte gearbeitet?


    KV Beiträge werden auf Basis der Hauptbeschäftigung abgeführt, dennoch ist es richtig, dass Du in Deinem angestellten Beschäftigungsverhältnis Beiträge zur AV und RV abgeführt hast.

    Ich denke, die Auskunft Deines Steuerberaters ist falsch.

    Viele Grüße aus dem schönen Bayern!#blume

  • Du bist hauptberuflich Selbstständig, schließlich hast du mindestens einen Angestellten.

    Dann musst du dich meines Wissens nach auch definitiv selbst Krankenversichern.


    Die Beiträge zu den anderen Absicherungen zahlst du freiwillig.


    Wenn du die Arbeitszeit im Nebenjob stark erhöhst, muss dein AG darauf achten, dass die erlaubte wöchentliche Gesamtarbeitszeit mit der Selbstständigkeit zusammen nicht dauerhaft überschritten wird und die nötigen Pausenzeiten eingehalten werden. (Fürsorgepflicht deines AG)

    Liebe Grüße
    Martina


    Tochter 05/2004
    Sohn 04/2015

    Tochter 01/2019

  • Danke für eure Antworten.


    Kontextfrei freiwillig AV geht lt Arbeitgeber nicht, auch wenn’s wirklich doof ist da ich ja als

    „hauptberuflich selbstständig „ nicht arbeitslos werden kann, bzw zumindest keinen Anspruch daraus hätte.


    Guter Hinweis wg den Arbeitszeiten-

    Keine Ahnung wie das läuft, allerdings arbeite ich nicht mehr Stunden als bisher sondern baue nur meine Überstunden damit ab.