Kinder über 18 Jahre, ohne Ausbildung

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  • Könnt Ihr mir mal einen Tipp geben.

    Der Sohn meiner Freundin macht grad Abi.

    Er ist 18 und hat ihr mitgeteilt, dass er weder studieren will, noch eine Ausbildung machen und das alles sie nichts mehr angeht.

    Er weiß aber, dass sie verpflichtet ist, ihn weiterhin finanziell zu unterhalten. Momentan wohnt er noch zuhause oder bei der Oma, er will dann auf ihre Kosten ausziehen.

    Kann man da was dagegen tun? Oder hat sie den Kerl weiterhin in der Backe und mit welchen Summen muss man da rechnen? Gibts eine Tabelle?

    Danke

  • echt, ist das so?

    Eltern sind verpflichtet, eine Ausbildung zu finanzieren.

    Und mit 18 kann Kind nicht ausziehen und ALG 2 beantragen, das heisst, es kann wohl verlangen, weiter wohnen und essen zu dürfen.

    Aber Geld anhand einer Tabelle verpflichtend zahlen müssen? Das würde mich wundern, wenn das so wäre.

    Wenn das Kind keine Ausbildung macht, bekommen die Eltern ja auch kein Kindergeld und Kinderfreibetrag mehr, oder?

  • Er weiß aber, dass sie verpflichtet ist, ihn weiterhin finanziell zu unterhalten.

    Ist sie das wirklich? Ich dachte, das sei keine Einbahnstraße. Eltern sind verpflichtet, ihr Kind bis zum Abschluss der ersten Ausbildung zu unterstützen, aber doch nur, wenn das Kind auch Anstalten macht, diesen Abschluss anzustreben, oder?

  • Mein boshaftes inneres Teufelchen flüstert mir gerade zu, dass ich diese Info dem jungen Herrn definitiv vorenthalten würde. Sonst schreibt sich pro forma irgendwo ein, und sie schaut erst mal in die Röhre.

  • Die Mutter ist nicht verpflichtet, weiterhin mit dem volljährigen Sohn zusammen zu wohnen, sie könnte ihn "rauswerfen". Anspruch auf ALG II bestünde dann, allerdings nur, wenn der junge Mann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Er müsste sich dann also auf Niedriglohn-Jobs bewerben. Vielleicht wird dann doch eine Ausbildung zur angenehmeren Alternative?

  • echt, ist das so?

    Eltern sind verpflichtet, eine Ausbildung zu finanzieren.

    Und mit 18 kann Kind nicht ausziehen und ALG 2 beantragen, das heisst, es kann wohl verlangen, weiter wohnen und essen zu dürfen.

    Aber Geld anhand einer Tabelle verpflichtend zahlen müssen? Das würde mich wundern, wenn das so wäre.

    Wenn das Kind keine Ausbildung macht, bekommen die Eltern ja auch kein Kindergeld und Kinderfreibetrag mehr, oder?

    Kindergeld für über 18 jährige gibt es nur noch wenn das Kind entweder arbeitssuchend oder ausbildungssuchend gemeldet ist oder Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachweisen kann.

    Ab 21 zählt dann auch die Arbeitsuchendmeldung nicht mehr. Da muss es dann wirklich um die Ausbildung gehen.

    Naja und Kinder in Ausbildung kriegen natürlich auch noch Kindergeld, solange sie noch keine abgeschlossene Erstausbildung haben.

  • Wow. Ich bin ja wirklich nicht der Meinung, dass Eltern ihre Kinder einfach so rausschmeißen und finanziell absägen können sollen, aber einerseits “Du kannst mir nichts sagen” und andererseits ausgehalten werden wollen finde ich mehr als dreist.

  • Er ist 18 und hat ihr mitgeteilt, dass er weder studieren will, noch eine Ausbildung machen und das alles sie nichts mehr angeht.

    Er weiß aber, dass sie verpflichtet ist, ihn weiterhin finanziell zu unterhalten. Momentan wohnt er noch zuhause oder bei der Oma, er will dann auf ihre Kosten ausziehen.

    #rolleyes Träumen darf man ja mal!

  • Ich glaube meine Eltern hatten mal eine hübsche Rechnung aufgemacht wieviel Unterhalt mein Bruder zu erwarten hätte und was das Leben was er sich so vorstellt kostet. Hat ihn überzeugt.:diablo: