Kurzarbeit und Urlaubswunsch

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  • Mich beschäftig dieses Thema und wäre dankbar für Meinungen:


    Jemand ist seit Mitte Dez in Kurzarbeit- also komplett zuhause.

    Nun scheint es so das der Arbeitgeber endlich bald wieder öffnen darf und der Arbeitnehmer schreibt dem Chef: „ sie wissen schon das ich Pfingsten Urlaub nehmen möchte „


    Ich persönlich finde das dreist, zumal weder was gebucht/geplant ist und auch keine kleinen Kinder zu betreuen sind.


    Ich als Chef wäre da nicht besonders begeistert, und hab das so gesagt. Der Arbeitnehmer sagt: ich hab das Recht auf Urlaub.


    Ich finde halt das es in dieser Situation für niemanden leicht ist und man dem Arbeitgeber nun entgegen kommen soll statt auf seinem Recht zu beharren.


    Wie denkt ihr?

  • Wie ist das rechtlich? Kompletter Urlaubsanspruch trotz Kurzarbeit?


    Und dann kommt auf den Arbeitgeber drauf an:)

    Grüße von Claraluna


    Shoot for the moon. Even if you miss you will land among the stars.

  • claraluna Kurzarbeit auf 0 reuziert den Urlaubsanspruch proportional - je vollem Monat ohne Arbeitspflicht um 1/12 des Jahresanspruchs. Das ist aber nur aktuelle Rechtsprechung, die auch noch nicht rechtskräftig ist:

    https://rsw.beck.de/aktuell/da…reduziert-urlaubsanspruch


    O.Mi-La

    Rechtlich sind bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.


    Aus deinem Text ist für mich nicht ersichtlich, worin der Konflikt besteht.


    Wenn die Anwesenheit der Person nicht betrieblich erforderlich ist und auch niemand "vorrangiges" Urlaub haben will, kann man als Arbeitgeber doch froh sein über jede_n, der seinen Urlaubsanspruch aufbraucht.



    Unter einem guten kollegialen Miteinander würde ich erwarten, dass man sich zum Urlaub abstimmt und aufeinander Rücksicht nimmt. Das setzt aber ein insgesamt kooperatives und wohlwollendes Umfeld voraus.

  • Wenn der Arbeitnehmer die Urlaubstage hat und in seiner Urlaubsliste Pfingsten als Wunsch eingetragen hat- ja klar, der Urlaub steht ihm zu.

  • Ich könnte mir vorstellen, dass dringende betriebliche Belange dagegen sprechen, wenn jetzt bei einer Öffnung (Gastronomie?) erstmal mehr Personal für alle Abläufe benötigt wird.

  • O.Mi-La, verstehe ich das richtig, dass du den/die AN persönlich kennst, und nicht weißt, wie der/die AG*in dazu steht?


    Wenn in dem Betrieb zu Pfingsten alle AN benötigt werden, dürfte es sich um so einen dringenden betrieblichen Belang handeln, den Susan Sto Helit oben benannt hat, und der Urlaub aus dem Grund verweigert werden dürfen.


    Wenn das nicht der Fall ist, wüsste ich nicht, wieso der Urlaub an Pfingsten schlechter sein soll als zu einem anderen Zeitpunkt. Der/die AG hat ja Sorge dafür zu tragen, dass alle AN Gelegenheit haben, ihren Urlaub zu nehmen. Und wenn noch Urlaub übrig ist von vor der Kurzarbeit, muss der halt irgendwann abgeleistet werden.


    Bei uns im Büro war es beispielsweise so, dass ein Kollege 2 oder 3 Monate krank geschrieben war. Aber obwohl der Auslöser ziemlich heftig war, waren das eigentlich nur ein paar Monate Erholung, in denen er sich gut fühlte und hin und wieder mal zu einer Untersuchung musste. Trotzdem hat er in dieser Zeit selbstverständlich sogar noch Urlaubstage angesammelt und hat dann, nachdem er gesund eine Woche da gewesen war, erstmal wieder zwei Wochen Urlaub nachgeschoben, damit er den weg bekommt. Und auch bei mir hatte sich nach 16 Wochen Mutterschutz ordentlich was an Urlaubstagen angesammelt, die ich dann im verkürzten Restjahr unterbringen musste.


    Oder sieht dein "Entgegenkommen" vor, dass der/die AN auf den Urlaubsanspruch verzichten sollte?

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • Ich hab eine doofe Diskussion mit jemandem aus dem Umfeld- Arbeitnehmerin und eben seit Mitte Dez in Kurzarbeit zuhause.


    Da es nun hoffentlich bald wieder weiterlaufen kann ( Einzelhandel) verstehe ich persönlich nicht das man nun auf seinem Urlaub bestehen möchte, zumal ja nix gebucht und geplant ist, zudem man ja auch jetzt unterwegs sein hätte können

    ( Tagesausflüge, soweit erlaubt)


    zudem hat sie sich nur über WA beim Chef gemeldet das sie da Urlaub möchte und ist nun verwundert das der Chef keine Reaktion zeigt.

    Als Chef wäre ich total verärgert- nach dem Motto- warst solange zuhause und nun wo es endlich angeht kommt’s mit sowas daher-

    Allerdings denke ich vielleicht auch zu sehr

    aus Arbeitgebersicht.

  • Aber gerade aus AG-Sicht - würde es denn schon mal rein praktisch gesehen überhaupt funktionieren, dass die AN ihren Urlaub verschenkt?


    Ich habe zum Glück mit dem ganzen Personalgedöns bei uns in der Kanzlei nichts zu tun, und was mein Freund von seinem Arbeitszeitkram erzählt, ist mir alles viel zu undurchsichtig und anstrengend, da kapiere ich nur die Hälfte. Aber das ist eine hoch komplexe Sache, wo irgendwann auch mal die AN gezwungen wurden, bis zu einem Stichtag soundsoviel von ihrem Urlaub oder Überstunden-Zeitkonto zu nehmen, damit die Firma weniger von irgendwelchen Rücklagen bilden musste, usw. Ich halte es bei ihm für ausgeschlossen, dass er überhaupt die Möglichkeit hat zu sagen: Ich schenke der Firma 5 Urlaubstage.


    Mag sein, dass das bei irgendwelchen Betrieben mit höchstens einer Handvoll Beschäftigten funktionieren würde. Wie gesagt, da kenne ich mich mit der Organisation null aus.


    Aber generell finde zumindest ich die Idee, den Urlaub verschenken zu sollen (falls du das überhaupt gemeint hast) befremdlich. Bei z.B. VW-Mitarbeiter*innen kommt doch auch niemand auf die Idee, dass diese ihren angesparten Urlaub verschenken sollen, bloß weil sie zeitweise auf Kurzarbeit gesetzt waren. Ist ja nun auch nicht so, als wäre Kurzarbeit die reine Freude. Das bedeutet ja normalerweise Gehaltseinbußen und zusätzlich die Sorge, ob der Betrieb die Notlage überstehen wird.

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • Der Urlaub muss ja irgendwann genommen werden#weissnicht


    Ich als AN hätte den eher nicht gerne nach einer kurz arbeit Phase, weil ich den zu einem anderen Zeitpunkt sicher besser brauchen könnte.

    Wenn aber alle AN so denken, staut es sich nach hinten mit den urlaubswünschen, auch doof.


    Wenn aus betrieblicher Sicht nichts dagegen spricht, warum nicht?!

  • Die Kurzarbeit war doch nicht freiwillig und der Urlaub vielleicht schon länger geplant, da finde ich es völlig legitim, den Anspruch anzumelden. Ob ich es selber so handhaben würde, weiß ich zwar nicht, aber der Chef muss den Urlaub ja nicht abnicken. Es klingt aber etwas danach, als wäre der Urlaub schon vor längerem genehmigt worden.

  • Ich war gerade 5 Wochen zu Hause, Knie OP.

    Nächste Woche arbeite ich im home office (good will meines AG, mein Platz erfordert eigentlich Präsenz) weil ich mit dem Knie täglich 80 km und 4x5, 1x10 Stunden noch nicht schaffen werde.

    Dann arbeite ich eine Woche und dann muss ich hälftig Schulferien übernehmen.


    "deine" Arbeitnehmer*in hat nun einmal Anspruch auf Urlaub. Der Chef wird ihr schon sagen, was er davon hält.

    Wenn es passt, gibt er sein ok. Wenn nicht, dann nicht.

    Wenn er es begründen kann, dann kann ein arbeitender Mensch viel wollen, ob es genehmigt wird, ist was anderes.

    Was bleibt, sind die Erinnerungen...
    schlaf gut, schlaf ruhig
    Ich werde dich nie vergessen und immer vermissen

    1976-2003-2013


    »Das Staunen ist der Anfang der Erkenntnis.«
    ― Platon

  • Also abgesehen davon, dass ich den Satz: "Sie wissen schon, dass ich über Pfingsten Urlaub nehmen möchte." per Whats App etwas komisch finde (da weiß ich aber nicht, ob das sonst normal so ist).

    Sehe ich das Problem nicht.


    Es gibt einen gesetzlichen Urlaubsanspruch und Regeln wie dieser zu nehmen ist.


    Sollte alles okay sein, dann ist es doch völlig egal wann der Urlaub genommen wird.


    Ich glaube je nach Situation kommen sonst einige am Ende des Jahres in Probleme, wenn alle Mitarbeiter plötzlich noch sehr viel Urlaubsanspruch haben....


    Und warum irgendwer an Pfingsten Urlaub nimmt geht dich doch nichts an. Oder bist du der Chef?


    Tut mir Leid, aber da verstehe ich die Aufregung nicht.


    Wir nehmen auch jetzt Urlaub, wenn die Kinder frei haben, auch wenn man nichts unternehmen kann.

    Trotzdem können wir dann ausschlafen und einfach in den Tag leben.

    Oder in den Ferien, auch wenn wir nicht in Urlaub fahren.

  • Klar geht’s mich nix an- ich hab nur zu der Person gesagt das ICH es nicht so gemacht hätte und ich es als Chef auch doof finden würde.

    Zumal diese Person alleine im Laden steht.

    Als Chef wäre ich halt froh wenn bei Öffnung sich erst mal alles einspielen könnte.

    Und nun haben wir ein bisschen Knatsch deswegen weil ich eher Verständnis für den Chef hab‘.

  • Da Du ja scheinbar weder AG noch AN bist, die rechtliche Frage auch eindeutig ist (solange keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, ist Urlaub entsprechend des Urlaubsanspruches zu gewähren) habe ich den Eindruck, dir geht's um die Haltung, Moral und Veratändnis von Arbeit.


    Kurzarbeit ist eben besonders im Lockdown kein Urlaub. Gerade im Lockdown konnte Frau ja nun wirklich schlecht "Urlaub am Wohnort" machen - all die Aktivitäten waren schwer oder sogar unmöglich.

    Und der ein oder andere braucht gerade vorm Start noch mal Aktivitäten zum auftanken.


    Ich finde Den Urlaubswunsch immer legitim, auch nach langer Krankheit, Kurzarbeit und so weiter.

    Das zu äußern finde ich nicht vermessen (wenn gleich die Kommunikation dem Setting entsprechend sein sollte) allerdings subtil den Arbeitnehmer zum Verzocht des Urlaubsanspruch zu bringen finde ich echt schwierig

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Mir ist nicht klar, wo überhaupt das Problem liegt.

    Es ist (so weit ich das weiß) Ermessensache der Firma, ob der Urlaub wegen Kurzarbeit insgesamt gekürzt wird.

    Und es ist auch Ermessensache der Firma, ob es Zeiten mit Urlaubssperren und sonstigen Regelungen gibt (z. B., dass die Mitarbeiter mit Kindern in den Ferien Vorrang haben).

    Gibt es da nix, darf der Mitarbeiter den Urlaub nach Lust und Laune beantragen und der Chef kanns halt genehmigen oder ablehnen. Vielleicht ist es dem Chef jetzt auch lieber als z. B. Später in der Touristensaison oder Weihnachtsgeschäft, weiss hier doch keiner.

    LG H. mit J. (volljährig) und S. (Teenie)

  • Der Chef hat das ignoriert.


    Auf eine weitere Nachricht bzgl. einer arbeits- Bescheinigung zur Vorlage beim impfzentrum hat er dann auch nur sehr kurz angebunden geantwortet


    Ich bin ja nachwievor der Meinung das man da als Arbeitnehmer auf die Belange des Betriebes Rücksicht nehmen soll, zumal es für den Einzelhandel grad ja nicht leicht ist.

    Ich hoffe das wir dieses Thema bei unseren nächsten Gesprächen ausklammern können, da ich da so gar kein Verständnis dafür hab, und wie geschrieben da eher hinter dem Chef stehen würde