Schuldienst erzwingt mindestens eine halbe Stelle, am Gymnasium in NRW sind das 12,75h. Unterhälftige Beschäftigung ist nur während der Elternzeit möglich, man vertritt sich quasi selbst.
Für DaZ gibt es in NRW einen eigenen Topf, aus dem die Stunden bezahlt werden. Ursprünglich war das meine ganze A15-Stelle, damals hatten wir eine internationale Klasse und ich hatte 3 Kolleginnen, d.h. jede von uns hat 1/4 ihres Deputats mit DaZ verbracht.