Unterhaltsberechnung ab 18 Jahren

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  • Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich bin da gerade irgendwie begriffsstutzig.

    Ich habe zur Berechnung des Unterhalts, den mein Exmann für die Kinder zu zahlen hat , immer diesen Unterhaltsrechner verwendet: https://www.unterhalt.net/unterhaltsrechner.html

    Jetzt ist meine Große volljährig und ich stolpere über diesen Hinweis zum Abzug des Kindergeldes von dem angegebenen Betrag:

    Kindergeldanrechnung

    Von diesen Beträgen wird bei minderjährigen Kindern das Kindergeld zur Hälfte und bei Volljährigen voll in Abzug gebracht.


    Wieso wird denn das Kindergeld jetzt komplett abgezogen? Das wäre ja, als wenn es komplett meinem Exmann zustände.#confused

    Viele Grüße von Ina mit großer Miss (02/03) und und inzwischen 1,96 m Kerlchen (04/06) #blume

  • Ich glaube, das geht darum, dass man bei volljährigen Kindern das Kindergeld neu beantragen muss. Ich musste das jedenfalls, als Schnupp 18 wurde. Da musste ich nachweisen, dass er in Ausbildung ist. Und solange er in Ausbildung und noch nicht 25 Jahre alt ist, läuft das Kindergeld im Grunde weiter, ich muss es aber jedes Jahr neu bestätigen. Ich verstehe den inkriminierten Passus also so, dass das Kindergeld nicht mehr angerechnet wird, weil es nicht mehr ausgezahlt wird, wenn dein Kind volljährig und nicht in Ausbildung ist. Kann das sein?

  • Der Hinweis stimmt schon so. Einkommen des Kindes und Kindergeld (wenn Anspruch besteht) wird vom Bedarf des volljährigen Kindes abgezogen. Der Restbetrag = offener Bedarf wird nach Quote der Elterneinkommen von den beiden Elternteilen gedeckt.

  • Ich bin mir nicht ganz sicher ob das noch aktuell ist, aber kann es sein dass das Kindergeld ab 18 bei beiden Elternteilen voll abgezogen wird? So wie Nessaja schreibt: Bedarf des Kindes abzüglich Einkommen und Kindergeld = Anspruch des Kindes. Der Anspruch wird auf die Eltern verteilt in Abhängigkeit von deren Einkommen.

  • Dann wird praktisch davon ausgegangen, dass volljährige Kinder ab da für sich selber zuständig sind und das komplette Kindergeld sowie Unterhalt von beiden Eltern erhalten?


    Meine Tochter wohnt halt weiterhin zuhause und hat kein eigenes Einkommen…sprich, wird von mir komplett unterhalten. Deswegen fand ich es halt seltsam, dass der Vater plötzlich weniger als mit 17 für sie zahlen soll.

    Viele Grüße von Ina mit großer Miss (02/03) und und inzwischen 1,96 m Kerlchen (04/06) #blume

  • Dann wird praktisch davon ausgegangen, dass volljährige Kinder ab da für sich selber zuständig sind und das komplette Kindergeld sowie Unterhalt von beiden Eltern erhalten?


    Meine Tochter wohnt halt weiterhin zuhause und hat kein eigenes Einkommen…sprich, wird von mir komplett unterhalten. Deswegen fand ich es halt seltsam, dass der Vater plötzlich weniger als mit 17 für sie zahlen soll.

    Der Witz ist, dass beide Eltern Barunterhaltspflichtig werden und Wohnung/Essen nicht zählt.


    Das heißt der Bedarf wird auf beide Eltern anteilig aufgeteilt.

    Dann kann deine Tochter auf das, was du zahlst verzichten und der Vater zahlt nurnoch seinen Anteil. Bzw. du kannst es abziehen von deinem Anteil.


    Sonderregeln gelten für volljährige Schüler.


    Ist nicht wirklich fair stimmt. Aber das ist Unterhalt ja vorher schon nicht....

  • Ich kenne mich jetzt nicht groß damit aus, bin aber dieses Jahr auch selber betroffen. In dem von dir verlinkten Unterhaltsrechner gibst du ja das Alter an (über 18 ggf. unter 21) und ob das Kind in schulischer Ausbildung ist oder nicht.

    Allerdings kommt dann weniger Unterhalt bei raus ob Kind 17 oder 18 Jahre alt ist. #confused#hmpf