Jugendamt steht auf der Matte nachdem die Ärztin falsch gemessen hat .

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  • Hallo.

    Vorab die Frage um den Sachverhalt mit den richtigen Augen zu lesen: Sollen wir das Gesprächsangebot des Jugendamtes ablehnen?


    Sachverhalt:

    Ich bin der Vater.

    Unsere Tochter 17 Monate, ist seit Geburt unter der 3% Pertzentile. Bei Größe und Gewicht. BMI liegt bei 15.

    Mutter 1,58m, Opa väterlicherseits 1,65m.....,Mutter hatte den gleichen Wachstumsverlauf unter der 3% Linie.

    Anfang August wurde sie (unsere Tochter) von der Ärztin auf 74cm gemessen was bei gegebenem Gewicht von 7.2kg zu einer sofortigen Einweisung ins Krankenhaus geführt hat. Zur Beobachtung.

    Beobachten kann ich aber auch selber.


    Wir sind daraufhin entgegen dem ärztlichen Rat in den Urlaub gefahren und haben unsere Tochter dort einem weiteren Arzt vorgestellt. Der hat sie mit einer messschale exakt gemessen 3x und kam auf 69,5cm. Vermutlich ist sie nicht plötzlich gewachsen und danach wieder geschrumpft.

    Das ist zwar sehr klein aber der alarmierende Abfall des BMIs war daraufhin natürlich nicht mehr so alarmierend. Der Arzt war Spitze, hat das erste Mal überhaupt ne vernünftige Anamnese gemacht und Entwarnung gegeben.


    Unsere Ärztin zu Hause hat währenddessen das Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung informiert und die sind aktiv geworden. Per Telefon und übersenden der korrigierten Messergebnisse hat das Jugendamt nach eigenen Angaben den Fall "zugemacht".

    Die Ärztin will aber die Entscheidung nicht korrigieren. Wenn der BMI schon keine Einweisung rechtfertige würde es das geringe Wachstum tun.


    Es wurde in der Vergangenheit ein Blutbild und eine Stuhlprobe ausgewertet. Kein Vitaminspiegel und keine Wachstumshormone.


    Liegt hier wie von der Ärztin behauptet eine Kindeswohlgefährdung vor die nur durch eine sofortigen unaufschiebbaren stationären Aufenthalt behoben werden kann? Oder können wir uns einen Vorlauf gönnen um eine Betreuung für den großen auf die Beine zu stellen, oder ambulant vorgehen?


    Ins KH darf der große nicht mit wegen Corona. Im KH muss die kleine aus Versicherungstechnischen Gründen allein im Käfigbett schlafen. Das wäre dann das erste Mal in ihrem Leben getrennt schlafen und ein vorhersehbares Trauma. Ich will das eigentlich nicht ohne absolut notwendigen Grund.


    Jetzt haben wir einen Brief vom Jugendamt "Einladung zum Gespräch" obwohl die telefonisch gesagt haben, sie hätten den Fall zugemacht.


    Ich will einerseits das richtige für meine Tochter. Mein Standpunkt ist, es könnten und sollten noch einige Untersuchungen ambulant gemacht werden. Das Krankenhaus will ich ihr ersparen.

    Sie schläft sehr schlecht und nicht viel. Es gibt also sicherlich Gründe sich zu kümmern.


    Andererseits will ich kein Jugendamt im Haus. Die haben sich, als der große geboren wurde, den Unterhaltsvorschuss mit Erfolg eingeklagt, weil ich (unterhaltspflichtig aber damals Leistungsunfähig) es gewagt habe nach komplizierter Geburt mich um Kind und Mutter zu kümmern statt arbeiten zu gehen. Was denen also wichtig ist haben sie bereits unter Beweis gestellt.


    Tu ich mir einen gefallen wenn ich das Gesprächsangebot, weil unbegründet, ablehne?


    MFG

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Fragesteller,


    leider haben wir im Moment keineN Rechtsberater*in daher wird deine Frage nicht beantwortet werden können.


    Wir hatten versäumt, das Forum auf Archiv umzustellen, dies möchten wir entschuldigen.


    Dir und deiner Familie alles Gute!


    Rabeneltern.org-Team