Was passiert, wenn Bundestagsabgeordnete:r mit Direktmandat zurücktritt?

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  • Angesichts der Rücktritte von Altmaier und Kramp-Karrenbauer von ihren Bundestagsmandaten haben wir uns gerade gefragt, was eigentlich passiert, wenn jemand mit Direktmandat stirbt oder zurücktritt. Die beiden sind ja über die Landesliste eingezogen, so dass ich es als in Ordnung empfinde, wenn da die weiteren Kandidaten der Liste nachrücken. Aber bei einem Direktmandat ist das ja anders. Geht das dann an den Zweiten in dem betroffenen Wahlkreis wodurch sich die Parteizusammensetzung im Bundestag ändern würde oder rutscht da ein Kandidat der betroffenen Partei nach und dann gibt es keinen Abgeordneten aus dem Wahlkreis mehr? Oder noch anders?


    Weiß das jemand aus dem Rabenvolk?

  • Das kommt auf die Wahl an.


    Bei der Bundestagswahl geht das Mandat an den nächsten auf der Landesliste der entsprechenden Partei, auch wenn ein direkt gewählter Kandidat zurücktritt.


    Bei der Landtagswahl in BaWü gibt es keine Listen, sondern nur Direktkandidaten (und eine Mehrfachauswertung der gleichen Stimme fürs Verhältnis), da gibt es dann Zweitkandidaturen und wenn der Erstkandidat stirbt, kommt der Zweitkandidat zum Zug. Damit sind schon schreckliche Karrieren gestartet.

    • Offizieller Beitrag

    In unserem WK ist im Januar Mark Hauptmann, CDU und direkt gewählt, zurück getreten (Masken- und Aserbaidschan-Affäre).

    Für ihn rückte eine Frau aus der CDU nach, also nicht Steffen Harzer von der Linken (Drittplatzierter, aber der Zweitplatzierte von der AfD war über die Liste drin).

  • Und was passiert..wenn ein Abgeordneter mit DirektMandat die Partei wechselt?

    Und einer/eine die über eine Liste reingekommen ist?

    LG paulina mit paula (11.05)
    + paul (04.08)

  • Und was passiert..wenn ein Abgeordneter mit DirektMandat die Partei wechselt?

    Und einer/eine die über eine Liste reingekommen ist?

    Mandat ist Mandat. Da hat seine ursprüngliche Partei dann halt Pech gehabt, in beiden Fällen.


    Was allerdings passiert, wenn einer erst die Fraktion wechselt und dann stirbt, das weiß ich nicht. Ich vermute aber mal, das ist auch irgendwo geregelt.

  • Und was passiert..wenn ein Abgeordneter mit DirektMandat die Partei wechselt?

    Und einer/eine die über eine Liste reingekommen ist?

    Mandat ist Mandat. Da hat seine ursprüngliche Partei dann halt Pech gehabt, in beiden Fällen.


    Was allerdings passiert, wenn einer erst die Fraktion wechselt und dann stirbt, das weiß ich nicht. Ich vermute aber mal, das ist auch irgendwo geregelt.

    Ich vermute (kann aber je nach Ebene, also Bund/Land/Kommunal auch unterschiedlich sein), dass im Todesfall ein Nachrücker der Partei kommt, für die er ursprünglich angetreten war und auf deren Liste er (oder die natürlich) eingezogen ist.


    Partei und Fraktion sind ja auch zwei verschiedene Dinge. Und zugrunde gelegt wird idR das Wahlergebnis, denn diese Verhältnisse soll das Parlament ja eigentlich haben. Und das hat es ja, selbst wenn jemand z.B. für die SPD eingezogen ist, aber aus der SPD-Fraktion austritt und bei der FDP eintritt (nur mal als Beispiel). Er ist ja immernoch SPD (solange bis die ihn wg parteischädigendem Verhalten ausschließen :P)

  • Ja? Warum? Die Hürden für Parteiausschlussverfahren sind in der Regel hoch, und ich hab jetzt spontan keinen Fall parat.

  • Meines Wissens nach wechseln sie nicht nur die Fraktion, sondern auch die Partei. Das ist ja ein Kritikpunkt an Fraktionswechslern, weil ja auch bei einem Direktkandidaten die Parteizugehörigkeit gewählt wird und dadurch das Verhältnis nicht mehr stimmt. Ich bezweifle, dass man zur FDP Fraktion angehören und gleichzeitig SPD Mitglied sein kann. Das würde die FDP ja auch nicht zulassen oder hab ich einen Denkfehler #gruebel

  • Ja? Warum? Die Hürden für Parteiausschlussverfahren sind in der Regel hoch, und ich hab jetzt spontan keinen Fall parat.

    Du hast da keinen Fall parat, weil sowas vermutlich noch nie jemand gemacht hat. Partei und Fraktion gleichzeitig wechseln, ja. Aber nur eins von beiden und das andere beibehalten: nein.


    Die Hürden mögen bei allgemeiner Abweichung von der Parteimeinung recht hoch sein, aber bei Unterstützung einer konkurrierenden Partei sind sie quasi nicht vorhanden.

  • Na klar haben sas schon einige gemacht, allein auf kommunalpolitischer Ebene kenne ich da mehrere Beispiele persönlich. In vielen Fällen sind die Personen dann aus ihrer "Ursprungs-Partei" selbst ausgetreten (und in die andere ein, aber nicht immer), denn der "Bruch" mit dem Mainstream der Partei ging ja von ihnen selbst aus. Deswegen gäbe es für die Partei doch gar keinen Anlass, sich um einen Ausschluss zu bemühen.


    Eshila Hast du da konkrete Beispiele im Sinn? Also wg der Kritik?


    Ich kenne einen Fall, wo Person X innerhalb der Legislaturperiode aus Fraktion A aus- und in Fraktion B eintrat, dann irgendwann auch aus der A-Partei austrat und von Fraktion B weiter als "parteiloses" Fraktionsmitglied geführt wurde (Fraktion B war von ihrer Zahl her nicht auf diese Person angewiesen, um Fraktionsstatus zu erlangen. Die A-Fraktion hingegen schon, die verloren ihren Fraktionsstatus mit dem Austritt von X, was ja echt bitter ist!).

    Ne weile später legte sie dann ihr Mandat komplett nieder. Es folgte ein Nachrücker aus der A-Partei, und dann gab es wieder eine A-Fraktion!

  • In vielen Fällen sind die Personen dann aus ihrer "Ursprungs-Partei" selbst ausgetreten

    Das ist fast was ich sagen wollte. Ich würde vermuten, dass das in allen Fällen so war, nicht nur in vielen. Weil es völlig klar ist, dass sie andernfalls rausgeworfen werden würden.

  • enfj-a nein, kein konkretes Beispiel, aber es verändert halt im Zweifel Mehrheitsverhältnisse im Parlament.

    Die Bevölkerung wählt zwar direkt den Kandidaten, allerdings wird der Bundestag im Verhältnis zusammen gesetzt und auch mit Ausgleichsmandaten, sollte das Verhältnis durch die Direktkandidaten nicht stimmen. Wechselt also jemand die Fraktion und die Partei, ändert sich das Verhältnis doch auch, ohne dass es dafür einen Ausgleich gibt. Und das kann man durchaus kritisch betrachten.

  • In vielen Fällen sind die Personen dann aus ihrer "Ursprungs-Partei" selbst ausgetreten

    Das ist fast was ich sagen wollte. Ich würde vermuten, dass das in allen Fällen so war, nicht nur in vielen. Weil es völlig klar ist, dass sie andernfalls rausgeworfen werden würden.

    Auf Kommunalpolitikebene gibt es hier wahrscheinlich so einen Fall wo der Betroffene in der Parteil bleiben wollte, obwohl er die Fraktion gewechselt hat. Ich muss nächste Woche mal versuchen herauszufinden, ob das Parteiausschlussverfahren abgeschlossen ist.

  • Eshila Ja ich sehe auch, dass das Anlass zur Kritik gibt, aber- würde man dagegenhalten können - wir haben ja ein personalisiertes Verhältniswahlrecht, und in so einem Phänomen zeugt sich dann eben der Aspekt "personalisiert", denn die Person bleibt ja eben, die Person wurde ja gewählt. Allerdings zieht dieses Argument ja eigentlich nur, wenn es um einen Direktkandidaten geht.


    Chibimaruko Würde mich auch interessieren!

  • enfj-a ja, da ist ja zum Teil das interessante. Ich finde das durchaus kritisch, aber gleichzeitig finde ich das einen Fraktionswechsel völlig in Ordnung. Die einzelnen Abgeordneten sind am Schluss ja nur ihrem Gewissen untergeordnet und nicht einer Partei. Und ja beim Direktkandidaten und Kandidatinnen zählt das „personalisierte“ in der personalisierten Verhältniswahl.


    Ich bin bisher quasi ganz „naiv“ davon ausgegangen, dass Fraktionswechsel automatisch auch einen Parteienwechsel nach sich zieht. Alles andere wäre mir komisch vorgekommen.


    Chibimaruko ich wäre auch sehr neugierig!

  • So, ich habe meine Quelle interviewt, aber so richtig befriedigend ist die Frage nicht beantwortet #hmpf. Es gab ein Parteiausschlussverfahren und die Person ist auch nicht mehr in der Partei, aber ob das eine Entscheidung des Parteigerichtes war oder die Person dann doch irgendwann von sich aus ausgetreten ist, habe ich nicht herausbekommen. Um weiter zu forschen müsste ich jemand anderes fragen, den ich erst nächste Woche wieder erreiche.

  • Marco Bülow wurde als Mitglied der SPD in den letzten Bundestag gewählt und ist während der Legislatur ausgetreten und als Mitglied der PARTEI im Bundestag geblieben, ich denke, fraktionslos, das müsste ich aber nochmal nachsehen. Er war damit der erste und bisher einzige Vertreter der PARTEI im deutschen Bundestag.