Angesichts der Rücktritte von Altmaier und Kramp-Karrenbauer von ihren Bundestagsmandaten haben wir uns gerade gefragt, was eigentlich passiert, wenn jemand mit Direktmandat stirbt oder zurücktritt. Die beiden sind ja über die Landesliste eingezogen, so dass ich es als in Ordnung empfinde, wenn da die weiteren Kandidaten der Liste nachrücken. Aber bei einem Direktmandat ist das ja anders. Geht das dann an den Zweiten in dem betroffenen Wahlkreis wodurch sich die Parteizusammensetzung im Bundestag ändern würde oder rutscht da ein Kandidat der betroffenen Partei nach und dann gibt es keinen Abgeordneten aus dem Wahlkreis mehr? Oder noch anders?
Weiß das jemand aus dem Rabenvolk?