Kindkranktage generell und Datenschutz KK - AG: Wer kennt sich aus?

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  • Hallo Ihr Lieben,


    zum Glück sind meine Kinder so gut wie nie krank. Deshalb hatten wir jetzt den ersten Fall von Kindkranktagen. Die Mitarbeiterin der KK hat Dinge erzählt als mein Mann heute dort anrief, die mit meinem bisherigen Wissenstand kollidieren. Vielleicht kann uns da jemand von Euch weiterhelfen..


    Mein Mann hatte sich letztens morgens Urlaub genommen, weil mein Sohn frühmorgens anfing sich zu übergeben. Dann hat er eine Kindkrankmeldung für ihn bekommen.

    Der AG wollte die Kindkrankmeldung nicht haben und meinte, dass er das mit der KK selber abkaspern muss. Die KK sagt, dass es darauf ankommt, ob er Urlaub hatte oder ihm das Gehalt gekürzt wurde. Bei Urlaub hätte er überhaupt keinen Erstattungsanspruch. Ich kenne es so, dass einem dann der Urlaub gutgeschrieben wird. Wenn man selbst im Urlaub krank wird, ist das doch auch so, oder? Ist mir halt auch noch nicht passiert..


    Muss mein Mann also jetzt einen Antrag auf Urlaubserstattung beim AG stellen und dann den vermutlich gekürzten Betrag des fehlenden Arbeitstages bei der KK geltend machen?

    Ich komme mit dem Ablauf gerade überhaupt nicht klar.. (und mein Mann sowieso nicht, der ist erst seit einigem Monaten nicht mehr selbstständig und versteht das ganze System 'Kranksein als Angestellter' nicht).


    Und generell nochmal die Frage - wo ich schon dabei bin: Ich bekomme ja drei Ausfertigungen der Krankmeldung vom Arzt. Eine davon, die ohne Diagnose, bekommt der AG. Die zweite ist für mich und die dritte für die KK. Ich hatte mal gelesen, dass die KK die aber erst braucht, wenn man länger als sechs Wochen krank ist, wegen des Bezuges von Krankengeld. Die Mitarbeiterin hingegensagte jetzt, dass sie die IMMER sofort brauchen...? Schon allein deshalb, weil sie ja dem AG, der gewisse Rechte auf Informationen hat, etwas zur Diagnose sagen können müssen #blink. Häh?? Das finde ich auch etwas spooky.. Das wirft ja quasi alles wieder über den Haufen mit dem Datenschutz und dass der AG kein Recht auf die Information über die Diagnose haben darf.


    Wenn mir da geholfen werden könnte... #super

  • Und generell nochmal die Frage - wo ich schon dabei bin: Ich bekomme ja drei Ausfertigungen der Krankmeldung vom Arzt. Eine davon, die ohne Diagnose, bekommt der AG. Die zweite ist für mich und die dritte für die KK. Ich hatte mal gelesen, dass die KK die aber erst braucht, wenn man länger als sechs Wochen krank ist, wegen des Bezuges von Krankengeld. Die Mitarbeiterin hingegensagte jetzt, dass sie die IMMER sofort brauchen...? Schon allein deshalb, weil sie ja dem AG, der gewisse Rechte auf Informationen hat, etwas zur Diagnose sagen können müssen #blink . Häh?? Das finde ich auch etwas spooky.. Das wirft ja quasi alles wieder über den Haufen mit dem Datenschutz und dass der AG kein Recht auf die Information über die Diagnose haben darf.

    Kurz dazu, die MA hat Recht, die Formulierung ist nur schwierig.

    Der AG darf bei der KK anfragen, ob es anrechenbare Vorerkrankungen gibt, sprich ob man in einem bestimmten Intervall bereits auf Grund der gleichen Diagnose krank war.

    Er erfährt aber nicht die Diagnose!

  • Ich kann nur folgendes beitragen: Wenn das Kind während des genehmigten Urlaubs krank wird, hast Du, im Gegensatz zur eigenen Erkrankung, Pech und kriegst keine Kindkranktage finanziell gutgeschrieben.

  • Bei Kindkrank bist du nicht selbst krank, sondern du kommst deiner Betreuungspflicht nach.

    Wenn du selbst krank bist, dann hast du Ausfälle in der Kontierung deiner Arbeitszeit, die dir nicht zum Nachteil gereichen dürfen, also Lohnfortzahlungsanspruch gegenüber dem AG (zu den 6 Wochen kommen wir später).

    Wenn dein Kind krank ist, dann bist du zur Betreuung verpflichtet und vom AG freizustellen (die berühmten 10 Tage) ohne Bezüge - diese zahlt die Krankenkasse des Kindes. Wenn du aber nun Urlaub hast, dann bist du ja bereits freigestellt - und was du in diesem Urlaub tust, das ist Privatvergnügen, da ist der AG richtigerweise raus. Du kannst mit ihm reden, dass er den bereits bewilligten Urlaub zurücknimmt, aber es besteht kein Anspruch - wenn du selbst krank wärest, dann wäre dir juristisch durch Krankheit die Erholung entgangen (nicht dass die Betreuung eines kranken Kindes erholsam wäre, aber juristisch ist sie es), weswegen die eigene Krankheit urlaubsleistungskürzend wirkt. Wenn der AG den Urlaub zurücknimmt, dann kannst du den Kindkrank-Schein einreichen, wenn er nicht will, dann guckst du in die Röhre.


    zur 2. Frage - ich weiß nicht ob man muss, aber ich reiche immer direkt auch bei der Krankenkasse ein.

    Auskünfte zur Diagnose an den AG ist natürlich Humbug - aber es kann in der Tat sein, dass eine lange Krank-Periode tatsächlich mehrere Perioden sind und nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung weitergeht. Wenn sich nämlich zwischendurch die Diagnose ändert und die beiden Diagnosen unabhängig sind - also du z.B. erst dir den dominanten Arm brichst und nach 4 Wochen, als der Gips ab kommt, eine Grippe kriegst, die dich noch 3 Wochen umhaut.

    Dann geht die Diagnose an sich den AG immer noch nichts an, aber er bekommt eine Mitteilung, dass die 6-Wochen-Frist dannunddann neu startet.
    Oder die anrechenbaren Vorerkrankungen, wie BeautyOfMars sagt.

    Die beste Vergeltung ist, nicht zu werden wie dein Feind (Marcus Aurelius)

  • Ich habe das mit den AUs einreichen auch nicht so ernst genommen und es meistens gelassen, im blödesten Fall musst du halt aufs Krankengeld warten bis das alles geklärt ist bzw. auf die Lohnfortzahlung, wenn es nicht die gleiche Diagnose ist. Wenn du die zeitnah und immer einreichst, hat die KK im Fall der Fälle eben direkt alle Daten beisammen. Wobei das doch jetzt geändert wurde...habe gerade nochmal nachgeschaut, seit 1. Oktober muss man den gelben Schein nicht mehr einsenden, sondern die Arztpraxis soll das direkt digital machen.

  • Aus meiner Sicht war es ein Fehler, überhaupt Urlaub einzureichen wenn Ihr Kind-Krank-Tage in Anspruch nehmen wollt. Bzw. müsste das wieder rückgängig gemacht werden und statt dessen beim AG Kind-Kranktage beantragt bzw. gemeldet werden. Die stehen einem zeitlich(!) unabhängig von der Finanzierung zu (ähnlich wie bei Elternzeit vs. Elterngeld). Ich glaube, beantragen musste man das Kinderkrankengeld dann bei der KK, wobei man nachweisen muss, dass man vom AG kein Geld für die Tage bekommen hat. Es gibt nämlich auch AG, die diese Tage bezahlen.

  • Der Arbeitgeber bekommt von mir immer eine Kopie oder ein Foto des Kinderkrankenscheins ohne die Diagnose. Die fotografier ich einfach nicht. Streng genommen bräuchte er gar nichts, da die Krankenkasse ihn ohnehin anschreibt, weil sie wissen muss wie hoch das Kinderkrankengeld sein soll.


    Ansonsten: Der Arbeitgeber stellt unbezahlt frei, kürzt also den Lohn. Es sei denn, es ist im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag was anderes vereinbart.

  • Der Arbeitgeber bekommt von mir immer eine Kopie oder ein Foto des Kinderkrankenscheins ohne die Diagnose.

    Auf dem Schein steht doch gar keine Diagnose? Oder wurde da was geändert? #confused

  • Zum Prozedere der erstattung: Ich kenne es so, dass man dem AG nur mitteilt, dass das Kind krank ist. Die kk fragt beim AG nach, welchen Betrag man an dem Tag verdient hätte und berechnet und bezahlt dann.

    Urlaub bei kindkrank ist allerdings Pech und von Kulanz des AGs abhängig.

    Ansonsten dazu: die Zahlung der kk ist eine entgeltersatzleistung, schmälert also Rente, zukünftiges elterngeld, al-geld, ...

  • Grundsätzlich ist es sinnvoll eine eigene AU zeitnah zur Krankenkasse zu geben, wenn es womöglich doch zu Krankengeldbezug kommen könnte. Mein Mann hatte mal eine OP und hat die AUs direkt zur Kasse hingebracht. Dort ging dann eine AU verloren. War sehr problematisch, weil das Krankengeld dann ewig nicht kam und unser Konto anfing zu weinen ?


    Und dann muss man natürlich trotzdem alles überprüfen. Mein Mann hatte dann nochmal 2 andere Operationen, einmal wurde die rechte und dann die linke Hand operiert. Das sind in Wirklichkeit 2 mal 6 Wochen, da die OPs keinen Zusammenhang hatten. Der Arbeitgeber und die Krankenkasse haben das falsch eingetragen und als 1x 6 Wochen gebucht. Auch das war ziemlich nervig dann die Lohnfortzahlung rückwirkend doch noch einzufordern.


    Wegen der Kinderkranktage kann man nun wohl nur noch mit dem Arbeitgeber reden, ob er das wieder umbuchen kann. Möglich ist da viel, nur der Wille muss da sein. Meine Schwester z.B. hatte die Option über Überstunden Kinderkrankzeiten abzudecken. Das hat Vorteile, wenn man sein volles Gehalt behalten möchte. Ansonsten gibt es einen Abzug für die Kinderkranktage.

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)

  • Das abgeben des AU Schein bei Erwachsenen hat sich eh erledigt. Das erfolgt ab sofort direkt über den Arzt.

    Aber ja, die müssen sofort eingereicht werden, weil es sein kann, dass du wegen einer Erkrankung/ derselben Diagnose schon die 6 Wochen Lohnausgleich vom AG voll hast, dann springt ja die KK ein.


    Wenn dein Mann eine Urlaubstag genommen hat zur Betreung des Kindes, dann hat er schlicht wirklich Pech gehabt. Dann ist ein bezahlter Urlaubstag weg.

    Eventuell kann er mit seinem AG reden, dass er den Urlaubstag behält udn statt dessen die unbezahlte Kind krank Geschichte akzeptiert.

    Dann muss er den Kinderkrankenschein ausfüllen und bei der KK einreichen, die erstattet dann den entgangenen Arbeitslohn aber nicht vollständig und setzt sich mit dem AG in Verbidnung zwecks Erstattung.

  • Das abgeben des AU Schein bei Erwachsenen hat sich eh erledigt. Das erfolgt ab sofort direkt über den Arzt.

    Aber ja, die müssen sofort eingereicht werden, weil es sein kann, dass du wegen einer Erkrankung/ derselben Diagnose schon die 6 Wochen Lohnausgleich vom AG voll hast, dann springt ja die KK ein.

    Wenn ich absehbar innerhalb der 6 Wochen wieder gesund bin (z.B. Magen- Darm) hab ich das nie gemacht. Sollte ich das?

  • Das abgeben des AU Schein bei Erwachsenen hat sich eh erledigt. Das erfolgt ab sofort direkt über den Arzt.

    Aber ja, die müssen sofort eingereicht werden, weil es sein kann, dass du wegen einer Erkrankung/ derselben Diagnose schon die 6 Wochen Lohnausgleich vom AG voll hast, dann springt ja die KK ein.

    Wenn ich absehbar innerhalb der 6 Wochen wieder gesund bin (z.B. Magen- Darm) hab ich das nie gemacht. Sollte ich das?

    Ja, solltest Du.


    Ich hab jetzt den Fall, dass ich eine Reha-Maßnahme beantragt habe und die Rentenversicherung als Kostenträger will für die vergangenen 3 Jahre alle Krankzeiten mit Diagnose. Meine KK hat da innerhalb einer Woche eine Auflistung geschickt. Ging nur, weil ich immer alle AUs übermittelt habe.

    Das geht bei meiner Kasse schon lange per App.

  • Ui, so ist das also.. Er hat ja Urlaub genommen, WEIL unser Sohn krank war. Mal sehen.

    Morgen antworte ich ausführlicher, jetzt muss ich wieder ins Bett, bin nämlich selbst noch fiebrig #rolleyes.

  • Ui, so ist das also.. Er hat ja Urlaub genommen, WEIL unser Sohn krank war. Mal sehen.

    Morgen antworte ich ausführlicher, jetzt muss ich wieder ins Bett, bin nämlich selbst noch fiebrig #rolleyes.

    Gute Besserung erst mal. Meines Erachtens war das Urlaub nehmen in dem Fall genau der Fehler. Lieber beim AG anrufen und sagen, dass man Kinder-krank nimmt und das Attest des Arztes nachreicht. Aber auf keinen Fall Urlaub nehmen ;)

    Ob man das noch rückgängig machen kann weiß ich nicht (ich hab keine (bezahlten) Kinder-krank-Tage und MUSS mir Urlaub nehmen wenn ich nicht unbezahlt frei nehmen will).

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  • Also vielen Dank für die vielen Antworten!


    Ja genau, der Fehler war dann wohl das Urlaub nehmen meines Mannes. Er hatte das schon gemacht, bevor ich einschreiten konnte :-)). Gut, das war dann Pech, das nächste Mal sind wir schlauer. Versuchen, den Tag zurück zu bekommen kann er ja trotzdem noch, das kommt vermutlich auf die Tageslaune der etwas schwierigen, zuständigen Dame an..


    Gut auch zu lesen, dass es nur darum geht, ob der Kranke aus der Lohnfortzahlung herausfällt, wenn der AG mit der KK telefoniert.. Ich dachte schon sonstwas...


    Das hat mir besonders Licht ins Dunkel gebracht, danke!


    Gwynifer

    Wie kann es sein, dass Du als Angestellte diese zehn Tage nicht bekommst? Ich dachte, das sei gesetzlich geregelt?

  • Mio Ich schätze, ihre Kinder sind privatversichert. Da kann sie zwar kindkrank sein, aber bekommt keine Lohnersatzleistung der Krankenkasse, soweit ich weiß.

    Liebe Grüße
    Silke mit dem Großen 06/2006 und der Kleinen 06/2009

  • Gwynifer

    Wie kann es sein, dass Du als Angestellte diese zehn Tage nicht bekommst? Ich dachte, das sei gesetzlich geregelt?

    Ich bekomme die 10 Tage, aber unbezahlt. Kinder-krank-Tage (und damit auch die Sonderregelung bzgl Corona) hat man nur, wenn die Kinder pflichtversichert (gesetzlich) sind. Ich kann die 10 Tage nehmen (die stehen mit ja per Gesetz zu), aber nur unbezahlt.

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