Hallo Ihr Lieben,
zum Glück sind meine Kinder so gut wie nie krank. Deshalb hatten wir jetzt den ersten Fall von Kindkranktagen. Die Mitarbeiterin der KK hat Dinge erzählt als mein Mann heute dort anrief, die mit meinem bisherigen Wissenstand kollidieren. Vielleicht kann uns da jemand von Euch weiterhelfen..
Mein Mann hatte sich letztens morgens Urlaub genommen, weil mein Sohn frühmorgens anfing sich zu übergeben. Dann hat er eine Kindkrankmeldung für ihn bekommen.
Der AG wollte die Kindkrankmeldung nicht haben und meinte, dass er das mit der KK selber abkaspern muss. Die KK sagt, dass es darauf ankommt, ob er Urlaub hatte oder ihm das Gehalt gekürzt wurde. Bei Urlaub hätte er überhaupt keinen Erstattungsanspruch. Ich kenne es so, dass einem dann der Urlaub gutgeschrieben wird. Wenn man selbst im Urlaub krank wird, ist das doch auch so, oder? Ist mir halt auch noch nicht passiert..
Muss mein Mann also jetzt einen Antrag auf Urlaubserstattung beim AG stellen und dann den vermutlich gekürzten Betrag des fehlenden Arbeitstages bei der KK geltend machen?
Ich komme mit dem Ablauf gerade überhaupt nicht klar.. (und mein Mann sowieso nicht, der ist erst seit einigem Monaten nicht mehr selbstständig und versteht das ganze System 'Kranksein als Angestellter' nicht).
Und generell nochmal die Frage - wo ich schon dabei bin: Ich bekomme ja drei Ausfertigungen der Krankmeldung vom Arzt. Eine davon, die ohne Diagnose, bekommt der AG. Die zweite ist für mich und die dritte für die KK. Ich hatte mal gelesen, dass die KK die aber erst braucht, wenn man länger als sechs Wochen krank ist, wegen des Bezuges von Krankengeld. Die Mitarbeiterin hingegensagte jetzt, dass sie die IMMER sofort brauchen...? Schon allein deshalb, weil sie ja dem AG, der gewisse Rechte auf Informationen hat, etwas zur Diagnose sagen können müssen . Häh?? Das finde ich auch etwas spooky.. Das wirft ja quasi alles wieder über den Haufen mit dem Datenschutz und dass der AG kein Recht auf die Information über die Diagnose haben darf.
Wenn mir da geholfen werden könnte...