Kindkranktage generell und Datenschutz KK - AG: Wer kennt sich aus?

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  • Wobei das doch jetzt geändert wurde...habe gerade nochmal nachgeschaut, seit 1. Oktober muss man den gelben Schein nicht mehr einsenden, sondern die Arztpraxis soll das direkt digital machen.


    Theoretisch.

    Praktisch funktioniert das noch nicht ( hier in MV jedenfalls). Und verpflichtend ist die eAU noch nicht.

    So lange man noch einen gelben Schein bekommt, ganz klassisch, muss man den auch selbst weiterleiten.

    großer Sohn (1/08) und kleiner Sohn (6/15)

  • Gwynifer

    Wie kann es sein, dass Du als Angestellte diese zehn Tage nicht bekommst? Ich dachte, das sei gesetzlich geregelt?

    Ich bekomme die 10 Tage, aber unbezahlt. Kinder-krank-Tage (und damit auch die Sonderregelung bzgl Corona) hat man nur, wenn die Kinder pflichtversichert (gesetzlich) sind. Ich kann die 10 Tage nehmen (die stehen mit ja per Gesetz zu), aber nur unbezahlt.

    Ist bei mir genauso. Mein AG hatte einige Jahre eine sehr großzügige Regelung, daß für alle MA für die kompletten 10 Tage das volle Gehalt bezahlt wurde, aber das wurde leider schlagartig ohne Ankündigung wieder eingestellt nachdem wir zu einem großen Konzern gekommen sind.

    Insbesondere bei der Corona-Sonderregelung habe ich das als absolut unfair empfunden und das wurde nie in den Medien berichtet, dass durch diese Konstruktion über das Kinderkrankengeld eine kleine Gruppe von Eltern dabei komplett leer ausgeht.


    Ich bin nicht sicher, ob das Wort "pflichtverschert" oben richtig ist. Ich meine, dass man Kind-Krank-Geld und auch dieses Corona-Kinderbetreuungsgeld auch bekommt wenn die Kinder quasi freiwillig in der GKV sind. Das geht aber nach meinem Kenntnisstand nur, wenn der Mehrverdiener in der Familie freiwillig in der GKV ist.

  • Ich bin nicht sicher, ob das Wort "pflichtverschert" oben richtig ist. Ich meine, dass man Kind-Krank-Geld und auch dieses Corona-Kinderbetreuungsgeld auch bekommt wenn die Kinder quasi freiwill

    Das nennt sich dann freiwillig pflichtversichert und dann greift auch das Kinderkrankengekd udn das Coronabetreuungsgeld.


    Von daher passt das mit der Pflichtversicherung.

  • Ich bin nicht sicher, ob das Wort "pflichtverschert" oben richtig ist. Ich meine, dass man Kind-Krank-Geld und auch dieses Corona-Kinderbetreuungsgeld auch bekommt wenn die Kinder quasi freiwill

    Das nennt sich dann freiwillig pflichtversichert und dann greift auch das Kinderkrankengekd udn das Coronabetreuungsgeld.


    Von daher passt das mit der Pflichtversicherung.

    Den Begriff habe ich noch nie gehört und kann ihn auch im Netz nicht finden. Hast Du da einen Link dazu? Für meine Begriffe heißt das "freiwillig gesetzlich versichert"

  • Wobei das doch jetzt geändert wurde...habe gerade nochmal nachgeschaut, seit 1. Oktober muss man den gelben Schein nicht mehr einsenden, sondern die Arztpraxis soll das direkt digital machen.


    Theoretisch.

    Praktisch funktioniert das noch nicht ( hier in MV jedenfalls). Und verpflichtend ist die eAU noch nicht.

    So lange man noch einen gelben Schein bekommt, ganz klassisch, muss man den auch selbst weiterleiten.

    Danke für den Bericht aus der Praxis, dachte ich mir schon, das wäre ja auch zu schön gewesen, wenn mal was reibungslos eingeführt worden wäre. Geht das denn mit der elektronischen Übermittlung von Rezepten schon?

  • Nein, beides (eAU und eRezept) sollte ja verpflichtend zum 1.10 eingeführt werden und wurde verschoben. Datum ist momentan der 1.1.22, aber man munkelt schon, dass dieser Termin auch nicht zu halten ist. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens soll ja schon seit vielen Jahren vorangetrieben werden, aber das wird aus vielfältigen Gründen irgendwie nichts (gematik, Filz, Datenschutzbedenken, Dilettantismus… ich durchschau es auch nicht). Wir Praxen haben bereits eine Menge teurer Infrastruktur dafür anschaffen müssen, ich wäre im Grunde bereit #yoga

  • Gwynifer

    Wie kann es sein, dass Du als Angestellte diese zehn Tage nicht bekommst? Ich dachte, das sei gesetzlich geregelt?

    Ich bekomme die 10 Tage, aber unbezahlt. Kinder-krank-Tage (und damit auch die Sonderregelung bzgl Corona) hat man nur, wenn die Kinder pflichtversichert (gesetzlich) sind. Ich kann die 10 Tage nehmen (die stehen mit ja per Gesetz zu), aber nur unbezahlt.

    Ist bei mir genauso. Mein AG hatte einige Jahre eine sehr großzügige Regelung, daß für alle MA für die kompletten 10 Tage das volle Gehalt bezahlt wurde, aber das wurde leider schlagartig ohne Ankündigung wieder eingestellt nachdem wir zu einem großen Konzern gekommen sind.

    Insbesondere bei der Corona-Sonderregelung habe ich das als absolut unfair empfunden und das wurde nie in den Medien berichtet, dass durch diese Konstruktion über das Kinderkrankengeld eine kleine Gruppe von Eltern dabei komplett leer ausgeht.


    Man ist ja, außer vielleicht de facto als Beamte, nicht gezwungen, sich privat zu versichern, oder? Die meisten machen das ja, weil sie sich davon insgesamt Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse erhoffen.


    Ich bin freiwillig gesetzlich versichert und finde das selbst als Kinderlose sehr bequem.

  • Susan Sto Helit ich hatte es glaube ich schonmal irgendwo erläutert, dass es durchaus konstellationen gibt, wo man reinrutscht und dann erstmal keine leichte Möglichkeit hat, da wieder rauszukommen. Aber das muss jetzt auch nicht wieder alles neu aufgerollt werden. Mich nervt nur das unterschwellig immer wiederkehrende „selbst schuld“ wenn es um private Versicherte geht. Glaub mir, ich hasse es so sehr

    We must accept finite disappointment, but never lose infinite hope.

    Martin Luther King, Jr.

    ———-

    ebura mit S (*04), E (*05) und I (*12/21)

  • Ich bin freiwillig gesetzlich versichert und finde das selbst als Kinderlose sehr bequem.

    Ich glaube, es gibt auch da ein paar versteckte Gemeinheiten, z.B. wenn es Richtung Rente geht. An einigen Stellen wird man dann nämlich plötzlich doch wie privat versichert behandelt. Ich finde das ganze System ziemlich daneben mit diesen 3 verschiedenen Möglichkeiten. Es gibt wenig gute Informationen dazu, gerade auch für Familien bzw. Frauen in der Phase vor dem Kinderkriegen. Ich habe für mich sehr stark auf dem Schirm, dass ich mich rechtzeitig(!) vor der Rente nochmal damit beschäftigen muss, weil ich vermute, dass ich bei Erhöhung meiner Stunden sehr schnell wieder freiwillig gesetzlich werde und nicht sicher bin, dass ich mit dem Status in Rente gehen will.

    • Offizieller Beitrag

    Freiwillige gesetzlich Versicherte habe z.B. in der Elternzeit Nachteile. Die bekommen die KV während der Elternzeit nämlich nicht vom Staat finanziert, sondern müssen den Mindrsbeitrag vonca 150€ selbst zahlen. Wenn man beide freiwillig gesetzlich versichert und nicht verheiratet sind, sind das bei gemeinsamen Elternzeit Monaten dann mal eben 300€ pro Monat.m

  • Das wäre - wenn sie privat versichert wären - aber genauso. Dann müssten sie ihre KV-Beiträge (die wahrscheinlich weitaus höher wären) auch weiterhin selbst zahlen, die Beiträge der zu versichernden Kinder käme obendrauf. Lediglich über die Beihilfe kann man einen kleinen Zuschuss beantragen.

    Ich hab heute wieder nah am Kühlschrank gebaut…

    • Offizieller Beitrag

    Das wäre - wenn sie privat versichert wären - aber genauso. Dann müssten sie ihre KV-Beiträge (die wahrscheinlich weitaus höher wären) auch weiterhin selbst zahlen, die Beiträge der zu versichernden Kinder käme obendrauf. Lediglich über die Beihilfe kann man einen kleinen Zuschuss beantragen.

    Ja, das wäre auch so wenn sie privat wäre.

    Ich empfinde es jedoch als ungerecht, weil gerade die freiwillig Versicherten die Höchstbeiträge in die GKV zahlen und dennoch Nachteile haben.


    (und natürlich sind wir als 2x freiwillig GKV und beim ersten Kind noch unverheiratet da befangen - dennoch aus Überzeugung GKV)

  • Wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, denke ich , sollte man Reserven aufgebaut haben, um das zu stemmen. So war es zumindest bei uns. Noch vor der Zeit, als es Elterngeld gab. Da sind unsere Ersparnisse mächtig geschmolzen, aber genau dafür waren sie da.

    Bin allerdings Beamtin und lag weit unter der Grenze. Mein Mann noch weiter unten ?.

    Ich empfinde das nicht als ungerecht bei den freiwillig in der GKV versicherten.

    Kleine Beamte (A6 oder weniger) trifft das weitaus härter.