Ehegattensplitting abschaffen bedeutet, dass alle in Steuerklasse 1, 2 oder 6 sind. Ein Wechsel in eine günstigere Steuerklasse ist dann davon abhängig, ob man Kinder hat - so würde ich das verstehen.
Und wie wird dann bei der Steuererklärung gerechnet?
Jeder für sich?