Ehegattensplitting...möchte die Ampel abschaffen

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • Aber verheiratete kinderlose Paare haben doch für den Staat auch Vorteile gegenüber unverheirateten kinderlosen Paaren? Ganz losgelöst von der Betrachtung, dass Familien mit Kindern, egal ob verheiratet oder nicht, nochmal mehr unterstützt werden sollten als kinderlose Paare.

    Welche Vorteile sind das denn?

    Ich denke da an für einander aufkommen bei Bedürftigkeit (unverheiratet nur bei Zusammenwohnen, oder?), Trennungsunterhalt, Teilen der Rente (da weiß ich wiederum nicht wie die Grundsicherung bei unverheirateten zusammenwohnenden Partner geregelt ist).

  • In der Ehe haben automatisch beide das Sorgerecht.

    Die Rentenansprüche werden bei Trennung geteilt.

    Es gibt durchaus auch noch Unterhaltsansprüche unabhängig vom Kind.

    Zugewinnausgleich usw.

    Eine Scheidung ist auch deutlich komplizierter, als eine Trennung.

  • das ist hier nur bedingt on topic, aber ich wäre schon seit langem dafür, dass man vor Eheschließung zwingend und getrennt eine Beratung zu dem Ehevertrag und seinen Folgen aufsuchen muss. Ich kenne keinen so einschneidenden Vertrag, den man ohne Kenntnis unterzeichnen kann(!).

  • dasHuhn: Oh ja. Und zwar mit sehr deutlicher information dazu, dass die besten Entscheidungen für die Ehe durchaus erhebliche Nachteile für die Einzelperson haben können.

    Und gerade diese Entscheidung wird ja doch oft im "wir bleiben zusammen"-wahn getroffen. Da kann man so schön die Augen verschliessen vor etwaigen Nachteilen bei einer Trennung.

  • Ich halte es schon für richtig, dass der Staat sich raus hält, wie eine (wie auch immer genannte) Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft Erwerbsarbeit Haus- und Sorgearbeit verteilt. Sprich ich finde ein Splitting für genau diese Gemeinschaft richtig, sonst bevorzugt der Staat eine gleichmäßige Aufteilung der Einkommen bei der Erwerbsarbeit.


    In der Konsequenz finde ich aber auch, dass diese Gemeinschaft sich auch Gedanken machen muss, was passiert, wenn sie sich auflöst. Wer dann welche Ansprüche noch an die anderen stellen kann, weil er/ sie mehr Aufgaben im Nicht-Erwebsbereich übernommen hat. Das schließt auch mit ein, dass man geeignete Modelle zur Absicherung im Alter (Rente) entwickeln muss.


    Das ist relativ komplex und bedarf eines "Standardmodells", was dann für die eigene Situation angepasst werden muss und zwar verpflichtend, damit schwächere Mitglieder dieser Gemeinschaft nicht ausgebootet werden können - wie es zur Zeit reihenweise mit Frauen in Ehen passiert. Da hat man ja staatlicherseits die Regelungen was passiert nach einer Auflösung der Ehe einseitig zu ungunsten der Frauen geändert.

  • Ich sehe die Ehe tatsächlich als Vertrag.


    Und da muss eben jeder entscheiden, ob er den unterschreibt oder eben nicht.


    nein. das geht nicht, wenn niemand einem den vertrag anbietet. ich hätte diese entscheidung nie treffen können.


    ich sehe es so, dass es ein privileg, eine gnade und ein geschenk ist, so jemanden an der seite zu haben.

    "nachteile" haben schon zusammen lebende paare, die NICHT verheiratet sind. sie werden als bedarfsgemeinschaft bei alg2 etc. gewertet.


    für mich sollten nicht glückliche menschen noch "belohnt" werden und andere unberücksichtigt bleiben. daher = ehe = idealerweise absolutes privatvergnügen.



    davon ab glaube ich aber NICHT, dass die normativen bemühungen in richtung verteilung der arbeitslast ansatzweise aussicht auf erfolg haben.

    das war schon mit dem "neuen unterhaltsrecht" so. es sollte frauen motivieren, sich immer wirtschaftlich selbst zu erhalten bzw. sich diese fähigkeit zu bewahren.

    funktioniert hat es nicht, die frauen krachen stattdessen in die noch extremere armut.


    auch jetzt gilt = die leute werden das so hinnehmen und TROTZDEM werden männer nie nennenswert im care-bereich aktiv werden, als klasse betrachtet.

    mittlerweile finde ich das übrigens nicht schlimm und bin der meinung, dass es vielleicht nicht verkehrt ist, regelungen um gegebenheiten herum zu bauen und nicht um "so hätte ich es gern" herum.


    fakt ist = die arbeitsbelastung ist extrem.

    es ist für den aktuellen moment nur vernünftig und ökonomisch, sie so aufzuteilen, dass es klare zuständigkeiten und minimalen abstimmungsbedarf gibt. für "50/50" müsste die gesamtlast viel niedriger sein. natürlich heißt das nicht, dass es nicht auch zu schaffen wäre. die menschen sind unterschiedlich leistungsfähig. aber wenn man die durchschnittliche leistungsfähigkeit und das durchschnittliche einkommen betrachtet, ist mir klar, woher die aufteilung kommt. sie stellt nur ein massives risiko für den nicht wirtschaftlich tragfähigen part dar, welches der staat nicht bereit ist weiter zu minimieren. umgekehrt werden rufe laut, das soziale risiko auf der anderen seite ohne rücksicht auf verluste zu minimieren, was an herrschenden machtverhältnissen liegt leider.




    soll heißen, ich stehe der entwicklung unenthusiastisch gegenüber.


    lg patrick

  • Ich sehe die Ehe tatsächlich als Vertrag.


    Und da muss eben jeder entscheiden, ob er den unterschreibt oder eben nicht.


    nein. das geht nicht, wenn niemand einem den vertrag anbietet. ich hätte diese entscheidung nie treffen können.

    Ich schrieb, dass jeder selber entscheiden muss, ob er unterschreibt oder nicht. Und ja das ist so.

    Ein Recht darauf diesen Vertrag zu erhalten gibt es nicht. Das gibt es auch bei keinem anderen Vertrag.

    Deswegen werden trotzdem jeden Tag Verträge unterschrieben (Arbeits-, Kredit-, Kauf-, ...- verträge).


    Und ja selbstverständlich ist es auch ein Privileg darüber entscheiden zu können, ob man das macht oder nicht.

  • das war schon mit dem "neuen unterhaltsrecht" so. es sollte frauen motivieren, sich immer wirtschaftlich selbst zu erhalten bzw. sich diese fähigkeit zu bewahren.

    funktioniert hat es nicht, die frauen krachen stattdessen in die noch extremere armut.

    Das sehe ich auch so, weil die Rahmenbedingungen dafür überhaupt nicht gegeben sind: Kinderbetreuung und - was ich persönlich ja fast noch wichtiger fände - Wieder-Einstiegsmöglichkeiten nach längerer Pause. Wieso wird automatisch davon ausgegangen, dass jede*r, der/die länger zu Hause war und gepflegt hat (das kann ja auch Eltern betreffen oder sonstige Verwandte) alles Frühere verlernt hat (und beim Arbeitsamt dann als ungelernt gilt)?

  • das war schon mit dem "neuen unterhaltsrecht" so. es sollte frauen motivieren, sich immer wirtschaftlich selbst zu erhalten bzw. sich diese fähigkeit zu bewahren.

    funktioniert hat es nicht, die frauen krachen stattdessen in die noch extremere armut.

    Das sehe ich auch so, weil die Rahmenbedingungen dafür überhaupt nicht gegeben sind: Kinderbetreuung und - was ich persönlich ja fast noch wichtiger fände - Wieder-Einstiegsmöglichkeiten nach längerer Pause. Wieso wird automatisch davon ausgegangen, dass jede*r, der/die länger zu Hause war und gepflegt hat (das kann ja auch Eltern betreffen oder sonstige Verwandte) alles Frühere verlernt hat (und beim Arbeitsamt dann als ungelernt gilt)?

    Nun, je nach Fachrichtung ist das in der Tat so, wenn z.B. neue Automatisierungsprozesse, rechtliche Grundlagen und technische Neuerungen kommen. Ich hab mal eine Frau im Bereich Druckereitechnik kennengelernt, die nach mehreren Jahren Kindererziehung arbeitssuchend war - ihren konkreten Job gab es schlicht nicht mehr.

  • Ich halte es schon für richtig, dass der Staat sich raus hält, wie eine (wie auch immer genannte) Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft Erwerbsarbeit Haus- und Sorgearbeit verteilt. Sprich ich finde ein Splitting für genau diese Gemeinschaft richtig, sonst bevorzugt der Staat eine gleichmäßige Aufteilung der Einkommen bei der Erwerbsarbeit.


    In der Konsequenz finde ich aber auch, dass diese Gemeinschaft sich auch Gedanken machen muss, was passiert, wenn sie sich auflöst. Wer dann welche Ansprüche noch an die anderen stellen kann, weil er/ sie mehr Aufgaben im Nicht-Erwebsbereich übernommen hat. Das schließt auch mit ein, dass man geeignete Modelle zur Absicherung im Alter (Rente) entwickeln muss.


    Das ist relativ komplex und bedarf eines "Standardmodells", was dann für die eigene Situation angepasst werden muss und zwar verpflichtend, damit schwächere Mitglieder dieser Gemeinschaft nicht ausgebootet werden können - wie es zur Zeit reihenweise mit Frauen in Ehen passiert. Da hat man ja staatlicherseits die Regelungen was passiert nach einer Auflösung der Ehe einseitig zu ungunsten der Frauen geändert.

    Da wäre ich interessiert, wie das "Gedanken machen müssen" durchgesetzt werden könnte, obwohl sich der Staat prinzipiell raushalten soll.

    Wenn wir einen Menschen glücklicher und heiterer machen können, so sollten wir es in jedem Fall tun, mag er uns darum bitten oder nicht.


    - Hermann Hesse: Das Glasperlenspiel -

  • Sorry, aber das läuft nicht auf ein "müssen" hinaus. Biologie-Lehrkräfte unterrichten ja auch gesunde Ernährung und Sucht-Prävention...

    Wenn wir einen Menschen glücklicher und heiterer machen können, so sollten wir es in jedem Fall tun, mag er uns darum bitten oder nicht.


    - Hermann Hesse: Das Glasperlenspiel -

  • Ich denke da an für einander aufkommen bei Bedürftigkeit (unverheiratet nur bei Zusammenwohnen, oder?), Trennungsunterhalt, Teilen der Rente (da weiß ich wiederum nicht wie die Grundsicherung bei unverheirateten zusammenwohnenden Partner geregelt ist).

    Auch wenn das Ehepaar nicht in häuslicher Gemeinschaft lebt, muss ein Partner finanziell für den anderen einstehen in der Grundsicherung (SGB II und SGB XII). Im Gegensatz zu nichtehelichen, aber eheähnlichen Lebensgemeinschaften lässt sich so eine Ehe auch nicht "verschleiern". Selbst wenn man behauptet, in Trennung zu leben, besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt.



    das ist hier nur bedingt on topic, aber ich wäre schon seit langem dafür, dass man vor Eheschließung zwingend und getrennt eine Beratung zu dem Ehevertrag und seinen Folgen aufsuchen muss. Ich kenne keinen so einschneidenden Vertrag, den man ohne Kenntnis unterzeichnen kann(!).

    Oh ja! Am Besten direkt zur Verlobung anfangen, sich ausführlich mit der Trennung auseinanderzusetzen, Trennunsfolgenvereinbarung aufsetzen oder so. Damit man sich überhaupt mal en Detail (und mit fachlicher Beratung am besten) damit auseinandersetzt, was man da vorhat.


    Aber es ist wie mit Nebenkostenabrechnungen oder Mietrecht generell... Millionen von Menschen sind betroffen, die wenigsten haben Ahnung und nehmen ihre Rechte wahr.

  • Ich denke da an für einander aufkommen bei Bedürftigkeit (unverheiratet nur bei Zusammenwohnen, oder?), Trennungsunterhalt, Teilen der Rente (da weiß ich wiederum nicht wie die Grundsicherung bei unverheirateten zusammenwohnenden Partner geregelt ist).

    Auch wenn das Ehepaar nicht in häuslicher Gemeinschaft lebt, muss ein Partner finanziell für den anderen einstehen in der Grundsicherung (SGB II und SGB XII). Im Gegensatz zu nichtehelichen, aber eheähnlichen Lebensgemeinschaften lässt sich so eine Ehe auch nicht "verschleiern". Selbst wenn man behauptet, in Trennung zu leben, besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt.

    Genau das meinte ich ja. Wenn ein unverheiratetes Paar nicht zusammenlebt, wird der woanders wohnende Part nicht in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen.

  • * Ich zum Beispiel war immer in 4, auch wenn ich gar nicht (Elternzeit) oder sehr wenig nach dem Wiedereinstieg gearbeitet habe. Ich möchte einfach auf dem Konto sehen, was ich verdiene. Und gerade in Elternzeit müssen ja so viele nachzahlen in 3/5, wir kriegen halt einfach nur eine deutlich geringere Rückzahlung.


    Auf das Elterngeld werden doch gar keine Steuern gezahlt, die Höhe ist unabhängig von der Steuerklasse während des Bezuges (die Steuerklasse vor der EZ bestimmt die Höhe mit) es wird lediglich bei der Steuerprogression berücksichtigt.


    Wir haben normalerweise auch 4/4, sind aber nach dem MuSchu für die Dauer der Elternzeit auf 3/5 gewechselt, weil damit im laufenden Jahr mehr Geld zur Verfügung stand (Nachzahlen mussten wir, die Steuerschuld war aber nichtmal 1/3 des Differenzbetrages über das Jahr gerechnet).


    Den Einwand von Mondschein , der zur Verfügung stehenden Zeit sehe ich auch.


    Wir (als Familie) leben an einem Industriestandort, ich schätze in 70% der Familien hier gibt es mindestens ein Elternteil das dadurch schichtgebunden (2-4 Schichten) beschäftigt ist.

    Die Forderung, dass statt 60% Teilzeit für einen Partner beide zu 80% arbeiten, geht dann komplett an den Bedürfnissen der Familien vorbei (da die Schichten nicht untertags verkürzt werden können, hieße das für die schichtgebundenen Arbeitnehmer sie würden an 4 Tagen pro Woche die volle Stundenzahl in der jeweiligen Schicht arbeiten. Das hat keinen Benefit für die Familien, wenn jemand z.B. nach 2 Tagen Nachtschicht einen Tag arbeitsfrei hat, um dann nochmal 2 Tage Nachtschicht zu arbeiten...).

    Es schafft aber eine größere Belastung für den Partner der dann von 60 auf 80% aufstocken muss und dann nach einer längeren täglichen Arbeitszeit die Kinder betreut, während der andere im Spätdienst ist#weissnicht.


    In meiner Blase haben wir die Frau mit deutlich geringerem Bruttoentgelt allerdings auch kaum (mir ist klar, dass dies Bundesweit nicht repräsentativ ist). Die Bürokauffrau in Teilzeit hat ein ähnliches Bruttoentgelt wie der Industriearbeiter in 3-Schicht (dessen Nettoentgelt dann allerdings durch die steuerbegünstigten Schichtzuschläge höher ist).

    Was wir hier aber durchaus haben ist die Situation (allerdings auch das eher in der älteren Generation, unter den jüngeren Arbeitern ist das Bildungsniveau insgesamt nach abfallendem Lebensalter eher ansteigend und gefühlt beschäftigtman sich mehr mit dem Thema), dass den Paaren gar nicht bewusst ist, dass sich ein großer Anteil des Entgelts bei dem subjektiv als "besser verdienend" wahrgenommenen Partner durch eine Anpassung der Steuerklasse kaum verändert und dann "aus Gewohnheit" 3/5 gewählt wird.


    Ich schätze ein "Familiensplitting" fände ich gerechter, einfacher wird das Steuerrecht dadurch aber eher nicht#gruebel

  • Kurai Selbstverständlich ist Elterngeld steuerwirksam, es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Während Elterngeld an sich steuerfrei ist, wird es nach dem Zuflussprinzip in dem Jahr auf das Einkommen aufgeschlagen und erhöht damit den individuellen Steuersatz. Also wenn ich beispielsweise im Januar 2.000€ verdiene und den Rest des Jahres 1.000€ (rein fiktives Beispiel) Elterngeld bekomme, werden die 2.000€ aus dem Januar mit dem Steuersatz von einem Jahreseinkommen i.H.v. 13.000€ versteuert.

    Verdient der Partner monatlich auch 2.000€, werden 26.000€ mit dem Steuersatz von 37.000€ versteuert.

    Wenn man nun als Paar in 3/5 ist, zahlt der Partner ohne Elterngeld unterjährig oft zu wenig Steuern und man muss nachzahlen.


    Das ist jetzt ganz vereinfacht erklärt, aber ist immer wieder ein Problem, was ich im Umfeld erlebt habe. Weil das viele nicht wissen und sie dann Nachforderungen im höheren dreistelligen oder vierstelligen Bereich völlig aus der Bahn werfen.

  • Nun, je nach Fachrichtung ist das in der Tat so, wenn z.B. neue Automatisierungsprozesse, rechtliche Grundlagen und technische Neuerungen kommen. Ich hab mal eine Frau im Bereich Druckereitechnik kennengelernt, die nach mehreren Jahren Kindererziehung arbeitssuchend war - ihren konkreten Job gab es schlicht nicht mehr.

    Mag sein, trotzdem kann sie das doch - wenn sie möchte und die Möglichkeit besteht - nachholen?

  • Nun, je nach Fachrichtung ist das in der Tat so, wenn z.B. neue Automatisierungsprozesse, rechtliche Grundlagen und technische Neuerungen kommen. Ich hab mal eine Frau im Bereich Druckereitechnik kennengelernt, die nach mehreren Jahren Kindererziehung arbeitssuchend war - ihren konkreten Job gab es schlicht nicht mehr.

    Mag sein, trotzdem kann sie das doch - wenn sie möchte und die Möglichkeit besteht - nachholen?

    So wie ich das verstand war in ihrem Fall ein gänzlich anderes Curriculum zur Ausbildung aufgesetzt worden. Ich denke in manchen Branchen muss man davon ausgehen dass es ein permanentes Anpassen an neue Umstände = dauerhaftes Lernen und Weiterbilden bedeutet. Das heißt dann z.B. mind. 1 Jahr neu Anlernen nach mehreren Jahren Auszeit.