Nachträgliche Auszahlung von Schichtzulagen?

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  • Ich bin so doof. Ich bin Mitte März aus der Elternzeit "zurück gekommen". Und mir ist (leider erst jetzt) aufgefallen dass ich seitdem keine Schichtzulagen bekommen habe.

    Hab da jetzt mit der Personalabteilung drüber geredet, die haben den Fehler gefunden (der bei der personalabteilung lag. Bei der Umstellung von "geringfügig Beschäftigte" auf "Teilzeitkraft" haben sie vergessen die Zulagenverschlüsselung zu ändern ) und meinen aber dass sie mir aufgrund von einer tariflichen Ausschlussfrist das Geld nur ab Mai rückwirkend zahlen können. Damit fallen März und April und somit Ostern (Das ich komplett gearbeitet habe) raus. Ist jetzt nicht die Welt, vermutlich ca 100 Euro, aber Mitarbeiter Motivation schaut echt anders aus. (Spinnen die?)

    Weiß jemand was das für eine "tarifliche Ausschlussfrist" ist? Und sollte ich lieber zum Betriebsrat gehen oder dem personalchef erzählen dass er doof ist bzw wenn sie keine Wege finden das nachzuzahlen ich auch keine Wege mehr finde zum einspringen. #rolleyes

    Ich bin Krankenschwester im öffentlichen Dienst.


    Ganz lieben Dank

  • Ich glaube, sowas gibt es im öffentlichen Dienst wirklich. Mein im öffentlichen Dienst beschäftigter Mann hat sich auch mal über irgendwas aufgeregt, wo es eine 6(?)-Monats-Verjährungsfrist gab.


    Ich würde es zuerst beim Betriebsrat versuchen. Die sind meist rechtlich gut informiert und können vermutlich gut beraten.

  • Ich würde sagen: ein Fehler auf deren Seite zu deinen Lasten, das verjährt erst nach 3 Jahren lt. BGB. Würde ich zumindest mal behaupten - hast du schriftlich widersprochen?


    Diese "tarifliche Ausschlussfrist" kennen die ja - sollen sie dir gerne mal darlegen, wo das steht. Dann kannst du immernoch die Gewerkschaft fragen...

  • Bei mir auf Arbeit gibt es eine 1-jährige Ausschlussfrist. 6 Monate finde ich ganz schön kurz, aber zumindest denkbar. Ich würde den Betriebsrat fragen. Und den Hinweis aufs BGB finde ich auch hilfreich. Vielleicht geht damit noch was. Möglich ist aber auch, dass dein Tarifvertrag eine schlechtere Regelung hat als das BGB. Viel Erfolg!!!

    zertifizierte Beraterin für Natürliche Empfängnisregelung

  • Bei mir auf Arbeit gibt es eine 1-jährige Ausschlussfrist. 6 Monate finde ich ganz schön kurz, aber zumindest denkbar. Ich würde den Betriebsrat fragen. Und den Hinweis aufs BGB finde ich auch hilfreich. Vielleicht geht damit noch was. Möglich ist aber auch, dass dein Tarifvertrag eine schlechtere Regelung hat als das BGB. Viel Erfolg!!!

    Dann gilt doch aber das Günstigkeits-Prinzip?

  • Dann gilt doch aber das Günstigkeits-Prinzip?

    Das weiß ich leider nicht. Dazu kenne ich mich zu wenig aus.

    zertifizierte Beraterin für Natürliche Empfängnisregelung

  • Ich könnte mir vorstellen, dass es noch mehr als 100 eur ist, wenn zusätzlich Wochenenden und Spätdienste dabei sind. Da es deren Fehler war, könnten sie den Betrag als Zulage zahlen.

  • mein Fehler war halt dass ich nicht rechtzeitig kontrolliert hab.


    Ich werd jetzt mal die Mail Adresse vom Betriebsrat raussuchen.


    Und bin am überlegen ob ich den personalchef anrufeund mir diese Frist erklären lasse.

  • Und je nach Deinem Stand da würde ich schon die Frage aufwerfen, wie genau sie sich das mit der mitarbeitermotivation vorstellen, wenn sie keine Möglichkeit finden, eigene Fehler zu korrigieren.

    Gar nicht direkt drohen.

    Aber vorher Betriebsrat ... klingt gut.

  • also ich hab gerade mitm Betriebsrat telefoniert.

    Diese Frist gilt 6 Monate und der Arbeitnehmer hat die Pflicht die Abrechnung zu prüfen. Er versteht meinen Ärger und sieht aber keine Möglichkeit wie ich an das Geld kommen könnte. Er meinte da würde sich nicht mal ein Anwalt rentieren.

    Sie haben als Betriebsrat erst ein halbes Jahr mit der Verwaltung über Anwälte gestritten weil die der Meinung waren man könnte die Zuschläge streichen und müsste sie nicht zahlen.

    Dann hab ich mit der Frau in der Personalabteilung telefoniert die erst seit Juni im Haus ist und deshalb auch gar keinen Grund sieht diesen Fehler auf ihre Kappe zu nehmen und sich dafür zu entschuldigen.

    hmpf


    Den Personalchef der gleichzeitig auch die Pflegedienstleitung ist (kleines Haus) erreiche ich heute wohl nur schlecht.

    Aktuell geht er auch nicht ans Telefon.

    Und je nach Deinem Stand da würde ich schon die Frage aufwerfen, wie genau sie sich das mit der mitarbeitermotivation vorstellen, wenn sie keine Möglichkeit finden, eigene Fehler zu korrigieren.

    mei, Krankenschwestern sind Mangelware #weissnicht interessiert sie aber anscheinend nicht so besonders

  • Mir ist, ich arbeite auch im öffentlichen Dienst, mal was ähnliches passiert. Mit dem gleichen Ergebnis wie bei dir, das Geld wurde nicht nach gezahlt. Ich hatte sogar mit dem Marburger Bund deshalb Kontakt, weil ich mich wahnsinnig geärgert habe, aber auch die haben mir nur mitgeteilt, dass es meine eigene Schuld war, ich hätte ja meine Abrechnungen besser prüfen können. Leider sind die Abrechnungen dermaßen unübersichtlich, dass es echt nicht einfach ist, nachzuvollziehen, was da jeweils berechnet wird.

    Da aber im Moment Pflegekräfte verzweifelt gesucht werden, und man zumindest bei uns einiges auf sich nimmt, um Pflegekräfte zu halten oder zu gewinnen, würde ich mich vielleicht an die Pflegedienstleitung wenden, das erklären, und eine zeitlich begrenzten Aufschlag von z.B. 50 € aufs Gehalt fordern, bis die Differenz ausgeglichen ist.

  • Das ist mir auch passiert. Obwohl per Mail bestätigt wurde mir die Kinderzulage über 1,5 Jahre vergessen zu zahlen. Mir ist es durch zufall aufgefallen. Das waren 70 euro im Monat. Pech gehabt. Lief auch über MAV. Hätte ich prüfen müssen. Nur 6 Monate wurden mir Rückwirkend gezahlt. Ich hab mich ohne Ende geärgert.

    Trummelbiene startet durch in diesem Jahr!